Kantsche Pflichtenlehre

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Die Kantsche Pflichtenlehre ist Teil der Ethik des Idealismus. Nach Immanuel Kant ist die Pflichtenlehre als Tugendlehre ein Teil der „Metaphysik der Sitten“. Sie stellt die Frage nach sittlichen Forderungen im Handeln des Menschen.

Wir lernen Handlungen als sittlich gut und andere als schlecht anzusehen und wir begreifen, daß die Nichtbefolgung der Pflicht, sittlich zu handeln zum physischen und seelischen Verderben führen muß. Das Sittliche wurzelt mithin in der menschlichen Natur. Die Ethik des Idealismus baut ganz und gar auf diesem Pflichtbegriff auf.

Kant: „Pflicht ist diejenige Handlung, zu welcher jemand verbunden ist (Verbindlichkeit ist die Notwendigkeit einer freien Handlung unter einem kategorischen Imperativ der Vernunft).“

Dieser Imperativ heißt „kategorisch”, weil er ohne „spezifischen Inhalt“ ist. Kant entwickelte ein Moralprinzip, das formalistisch und nicht auf bestimmte Situationen bezogen ist, sondern unbedingt und unabhängig von den jeweiligen Wünschen und Bedürfnissen des Handelnden immer gilt. Damit vollzog sich auch eine Abwendung von der ausgeprägt individualistischen Ethik der Antike hin zu einer stärker am Gemeinwesen und seiner Gerechtigkeit ausgerichteten Sozialmoral. Aus der „Weisheitslehre“, die nach dem Glück des Einzelnen fragte, wurde eine „Pflichtenlehre“ mit der Forderung nach der Verantwortbarkeit des eigenen Handelns und damit der Verinnerlichung der Pflichtprinzipien im individuellen Gewissen zum Wohle des Ganzen.

Siehe auch