Kaufmann

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„De Koopman“ (Der Kaufmann), Kupferstich von 1694 des niederdeutschen Künstlers Caspar Luyken

Ein Kaufmann (Abkürzung Kfm.) ist jemand, der beruflich Handel, Kauf und Verkauf betreibt und hierzu eine kaufmännische Lehre abgeschlossen hat. Im mittlerweile etwas veraltenden, noch im ländlichen Gebiet gebräuchlichen Sinne, handelt es sich beim Kaufmann auch um den Besitzer eines Kaufladens. Für Frauen wird die Berufsbezeichnung Kauffrau (Abkürzung Kffr.) verwendet.

Als Kaufmann darf sich in der BRD kraft Gesetzes jeder nennen, der – auch ohne Eintrag im Handelsregister – selbständig ein Handelsgewerbe betreibt (Istkaufmann). Von Beruf Kaufmann ist auch der, dessen Unternehmen als Handelsgewerbe gilt – dessen Firma also im Handelsregister eingetragen ist (Kannkaufmann). Ebenso sind Handelsgesellschaften, auch wenn sie kein Handelsgewerbe betreiben, Kaufmann kraft Rechtsform (Formkaufmann). Ein Kaufmann hat festgesetzte Pflichten (wie zum Beispiel Buchführung) und Rechte (wie zum Beispiel Erteilung einer Prokura).

Vor 1989 unterschied man noch zwischen Vollkaufmann (für den das gesamte Handelsrecht galt) und Minderkaufmann (der ein Handelsgeschäft so kleinen Umfangs betreibt, daß es keiner kaufmännischen Einrichtungen bedarf). Heute gilt der Kaufmannsbegriff für alle Gewerbetreibenden – ohne Unterscheidung nach Branchen. Im Mittelalter hingegen stand der Großkaufmann (Handelshof), der Kaufherr, im deutlichen Gegensatz zum Kleinhändler, dem Kramer oder Krämer, Käufler, Höker, Pfragner, Menger, Winkelier.

Geschichte

Die Herkunft des Wortes „kaufen“ und „Kaufmann“ von lateinisch caupo weist noch auf den regen Grenzhandelsverkehr zwischen Germanen und Römern in der römischen Kaiserzeit hin. Das Wort bezeichnete im römischen Sprachgebrauch speziell den „Schenkwirt“, der in den neben den Truppenlagern entstehenden und bis zur flavischen Zeit schon nach Art von Städten ausgewachsenen canabae (Hütte) und überall in römischen Ansiedlungen der Grenzprovinzen zu finden war.

Tacitus erwähnt in seiner Germania (c. 23) römischen Weinhandel nur bei den der Grenze benachbarten Germanen und schließt ihn für das innere Germanien aus. Später änderte sich das. Die Übernahme des Wortes caupones durch die Germanen und dessen rasche Verbreitung lassen sich also nicht aus dem Verkehr mit den römischen Händlern in Germanien erklären, sondern aus dem regen Handelsverkehr an der Grenze, der auch die Germanen oft in die Grenzmärkte und -orte, in die Buden und Schenken der caupones führte. Diese waren zugleich Kleinhändler und unterhielten ihre Geschäftsbeziehungen zu den benachbarten germanischen Ansiedlungen.

In der sächsischen Zeit (ca. 4. Jahrhundert) entwickelte sich ein lebhafterer Marktverkehr auf deutschen Gebiet, als viele Märkte (lat. mercatus) auch in Form von Ansiedlungsstätten gegründet wurden. Zu beachten ist, daß das Wort Kaufmann, mercator, nicht dazu diente, um den Kaufmann, der seinen Beruf im Umherziehen ausübte, gerade in dieser Eigenschaft zu bezeichnen. Der Sprachgebrauch bei Dichtern, Geschichtschreibern und Glossatoren zeigt, daß die Bezeichnung „Kaufmann“ auch auf Handwerker ausgedehnt war (so auch bei dem Dichter Otfrid von Weißenburg um 865). Die gesamte Einwohnerschaft der Marktorte und der heranwachsenden Städte wurde in ihrer Eigenschaft als Handel- und Gewerbetreibende generell als „Kaufleute“ bezeichnet. Ihnen gegenüber standen die Bewohner des flachen Landes als geburen oder buliuten.

Der Kaufmann konnte seinem Stande nach frei oder hörig sein. Trat er in fränkischer Zeit in den besonderen Schutz des Königs, so genoß er die besonderen Vorteile des Königsschutzes, war aber auch dem König zu besonderen Leistungen verpflichtet. Eine Einrichtung, von der allgemein Gebrauch gemacht wurde oder werden konnte, war der Königsschutz für Kaufleute weder in fränkischer Zeit noch später.

Literatur

Siehe auch