Kindertagesstätte
Eine Kindertagesstätte (oft einfach Kita) ist eine Einrichtung der institutionellen Kindertagesbetreuung. Die genaue Definition kann regional unterschiedlich sein. Im österreichischen Raum werden Kitas auch als Ganztags-Kindergärten bezeichnet.
Die heutigen Tagesstätten für Kinder sind eine Weiterentwicklung, die aus dem alten Konzept des klassischen Regel-Kindergartens hervorging. Mitte des 19.Jahrhunderts entstanden die ersten Kindergärten in Deutschland. Eine vorangegangene Idee war die Einführung einer Warte- und Pflegeanstalt für Kinder.
Inhaltsverzeichnis
Begriffserläuterung
Der Begriff Kita (für Kindertagesstätten) besitzt nicht mehr den Charakter der ursprünglichen Idee des Kindergartens. Namensgebungen wie „Tagesstätten“, „Horte“ usw. drücken im Grunde die kalte Institutionalisierung unserer Kinder aus, die für gegenwärtige anti-familiäre und rücksichtslose politische Veränderungen typisch sind.
Bereiche der Kindertagesstätte
Die Kinderkrippe oder Großtagespflege (für Kinder bis drei Jahre). Hier werden Säuglinge schon mit wenigen Lebensmonaten in institutionelle Hände gegeben. Der Kindergarten (für drei- bis sechsjährige Kinder). Diese Form der klassischen Einrichtung ist mittlerweile fast verschwunden. Der Hort oder Schulhort, den Grundschulkinder vor Schulbeginn und nach Schulende besuchen können. Zum Teil werden auch Ganztagseinrichtungen (für jegliches Alter) oder Einrichtungen, die Betreuung für alle drei Altersgruppen (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) umfassen, Kindertagesstätte genannt.
Träger
In Deutschland gab es 2012 etwa 52.000 Kitas. Kirchliche Verbände und die der freien „Wohlfahrtspflege“ (Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiterwohlfahrt) bieten rund zwei Drittel der Plätze an, öffentliche Träger etwa ein Drittel. Es gibt gleichfalls gewerblich-private Anbieter (Elterninitiativen, die im Jahr 2012 in mehr als 1.000 Kitas fast 36.000 Plätze anboten. Zudem gab es 2012 rund 590 Kitas, die direkt oder indirekt von Betrieben für ihre Mitarbeiter angeboten wurden. Auf Grund des wachsenden Bedarfs und geänderter Bedingungen für Fördermittel nimmt die Anzahl kommerzieller Anbieter (meist als GmbH geführt) zu.
Privat-gewerbliche Träger von Kitas erhalten, je nach Bundesland, in der Regel eine geringere Förderung als öffentliche-kirchliche Träger. Lediglich Hamburg, das an Eltern Kita-Gutscheine vergibt, unterscheidet nicht zwischen den Trägern.
Eine 2008 vom Bundesfamilienministerium geplante Gleichstellung aller Träger auf gesetzlicher Grundlage scheiterte.
Gesetzliche Grundlage
Das SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) regelt den rechtlichen Rahmen für den Erwerb eines Kita-Platzes, sowie andere rechtliche Grundlagen zum Bildungsangebot und zur Förderung der Kinder.
Der erzieherische Aspekt
Die Arbeit der Erzieher besteht aus Betreuung, Beobachtung und Bildung. Soziale Einrichtungen und Konzepte für Kinder können sein: Familienzentren, Elterninitiativen, Schulen, Integration, U3, Waldorfpädagogik (Lernen nach der Anthroposophie), Waldkindergärten, Begabtenförderung (ein immer mehr schwindender Bereich - siehe auch: Volksverdummung, Abschaffung der Volkshochschule, Ökonomisierung des Bildungssystems) und vieles mehr.
Kernbereiche für die Arbeit des Erziehers sind: Bildungsbereiche, Bildungsformen/Konzepte, Bildungsphilosophie und Bildungsverständnis, die Rolle des Erziehers und Bildungsziele/Kompetenzen.
Personal in Kindertagesstätten
In Kindertagesstätten arbeiten pädagogische Fachkräfte wie Erzieher, Sozialpädagogen, ausgebildete Hilfskräfte wie Kinderpfleger, Sozialassistenten, sowie teilweise auch ungelernte Hilfskräfte. Ein Mangel an qualifiziertem Personal ist ein bundesweites Problem. Zwar seien laut einer Umfrage unter den zuständigen Landesministerien die Zahl der Erzieher-Ausbildungsplätze zwischen 2007 und Anfang 2013 gesteigert worden, jedoch sei dies nicht ausreichend, um die Nachfrage zu decken. Rund 20.000 Mitarbeiter waren aus fachfremden Bereichen gekommen (z. B. aus der Kinderkrankenpflege) oder hatten eine Schnellausbildung durchlaufen. Im Frühjahr 2012 arbeiteten in deutschen Kindertagesstätten mehr als 9.300 Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Rund 1.000 Beschäftigte hatten ein Hochschulstudium der Studienrichtung Kindheitspädagogik absolviert.
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz
Für Kinder ab drei Jahren besteht bis zum Schuleintritt ein Rechtsanspruch auf einen wohnortnahen halbtägigen Platz. Im Jahr 2005 seien in Westdeutschland die sogenannten U3-Plätze (unter 3 Jahren) mit 2% abgedeckt. Mittlerweile gibt es kaum Kindertageseinrichtungen, die keinen U3-Platz haben. Am 1. August 2013 trat eine gesetzliche Regelung in Kraft, nach der ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kinderpflege hat. Unklar blieb bislang, inwieweit der Rechtsanspruch eine wohnortnahe frühkindliche Förderung beinhaltet und, ob der Anspruch, sofern keine freien Plätze vorhanden sind, durch Verweisung an eine Tagesmutter erfüllt werden kann.
Tatsächlich wurde diskutiert, ob man, aufgrund von „Kinderlärm“, Klagen von sich gestört gefühlten Bürgern zulassen soll. So wurden Geräuschkulissen durch Kinder tatsächlich als „schädlicher Umwelteinfluß“ behandelt, was teilweise großen Widerstand erntete.
System in anderen deutschen Staaten
In der Schweiz ist eine Kindertagesstätte eine Institution, die montags bis freitags ganztags geöffnet ist und in der den Kindern ein Mittagessen angeboten wird, anders als zum Beispiel in Spielgruppen. Das Freie Spielen steht im Vordergrund, wobei darauf geachtet wird, nach dem Bildungsplan des jeweiligen Kantons zu arbeiten. Auf Landesebene bildet der Verband Kindertagesstätten der Schweiz (KiTaS) ein Dach. Dieser sieht als seine Hauptfunktion die Erstellung von Qualitätsrichtlinien und die Implementierung dieser Richtlinien, insbesondere da, wo kantonale Gesetze und Richtlinien fehlen. In der Schweiz gibt es seit Beginn des 20. Jahrhunderts Kindertagesstätten.
Der Begriff ist nicht zu verwechseln mit dem Kinderheim, das eine 24 Stunden-Betreuung umfaßt.
Betreuung wird allgemein in den westlichen Ländern zu einem immer mehr wachsenden Begriff, der die Institutionalisierung oder Hortung vom Säugling bis über das 16.Lebensjahr beinhaltet. Hier zeigt sich ein radikaler Trend, dessen Ursache unter anderem auch die systematische Zerstörung der traditionellen Familie zu sein scheint.
Die Kehrseite
Mütter sind immer mehr gezwungen, neben der Familie lange arbeiten gehen zu müssen (siehe auch „Gleichstellungspolitik“, Gleichheitswahn, westliche Emanzipation, Vereinheitlichung der Gesellschaft). Somit ist das Problem als gesamt-politisches zu betrachten, als allein vom pädagogischen Standpunkt aus. Die fehlende Zeit zwischen Kindern und Eltern reißen den Nachwuchs aus ihrer natürlichen Bindung. Dies ist eine wissenschaftliche Erkenntnis, die sich aus der modernen Hirn- und Bindungsforschung ergibt, wonach Kinder bis 3 Jahren hauptsächlich bei der Mutter bzw. den Eltern aufwachsen sollten. Die Störungen bei Kindern bis ins Erwachsenenalter (vor allem psychisch und geistig) bei einer Nichterfüllung kann man heute unschwer übersehen.
Die integrationspolitische Zielsetzung, insbesondere in Orten mit hohen Fremdländeranteilen, soll eine Nivellierung der sprachlichen Voraussetzungen bis zum Schuleintritt herbeiführen. Die Realität zeigt jedoch, daß das Klima und das allgemeine Bildungsniveau in Einrichtungen mit hohem fremdländischen Anteil besonders zu leiden hat. Zudem findet weniger eine Integration der artfremden Kinder in die deutsche Kultur statt, als vielmehr umgekehrt eine Integration deutscher Kinder in die fremde Kultur. So wird „um Integration zu erleichtern“ und „andere Kulturkreise nicht zu diskriminieren“ in immer mehr Kindertagesstätten (und Grundschulen) das am 11. November begangene St. Martinsfest in „Lichterfest“ oder „Sonne-Mond-und-Sterne-Fest“ umbenannt, [1][2] und in den Kantinen wird zunehmend das Schweinefleisch, welches gemäß islamischen Kultusgesetzen „unrein“ ist, vom Speiseplan genommen (Laut einer aktuellen Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) unter rund 1.400 deutschen Kindertagesstätten im Jahre 2016 gaben bereits fast 80 Prozent an, ausdrücklich auf muslimische Speisevorschriften zu achten).[3].
Das aktuelle System läßt sich laut Kritikern von sozialistischen Staaten ableiten, in denen Kinder frühst möglich verstaatlicht werden sollen, um sie früh leichter indoktrinieren- und vom natürlichen Zuhause entnehmen zu können.
Vor allem die Abgabe von unter-3-jährigen Kindern in Kindertagesstätten wird von traditioneller Seite scharf kritisiert. Gegner dieses Systems sehen die Anmeldung ihrer Kinder mit einer mitunter gleichen Stundenzahl wie die arbeitenden Fachkräfte weniger in der Freiwilligkeit der Mütter, als vielmehr in einer Notwendigkeit, da sie ohne ein zweites Einkommen ihre Familie nicht ernähren können oder von der „modernen Gesellschaft“ verstoßen werden. Dies sind die häufig zu beobachtenden Tendenzen (siehe auch passend hierzu: Methoden für den Geburtenrückgang in Deutschland).
Parallel zu den immer wachsenden Anforderungen und einheitlichen Strukturierungen, steht die Zahl der Erzieher gegenüber, die diesen sogenannten Qualitäten nicht genügen kann. Erzieherinnen berichten zunehmend über Unvereinbarkeiten mit immer neuen Richtlinien, einem unüberschaubaren Über-Angebot (Förderwahn), klagende und kränkelnde Mitarbeiter, desillusionierte/traurige/überforderte Kinder, sowie über immer mehr überreizte, gestörte, unsoziale- und mit hohen Defiziten belastete Kinder.
Zudem fehlen in den meisten deutschen Kommunen die finanziellen Kapazitäten, um dem System gerecht zu werden, da finanzielle Mittel für innenpolitische Belange kaum mehr aufgewendet werden. Dazu fehlt die finanzielle Sicherung des Bildungssystems (sowie neuer Fachkräfte), während für den wahnsinnigen Sozialstaat Unmengen an Summen (allen voran für nicht-deutsche Belange) verpulvert werden.
In vielen deutschen Großstädten werden sogenannte Ganztagskindergärten immer mehr zu Vorzeige-Institutionen, deren Einfluß vermehrt auf andere Regionen überspringt. Spätestens hier befinden sich bereits Säuglinge bis zum Schulalter (die Schulen sollen ebenfalls flächendeckend ganztags betreut werden) in staatlicher Obhut.