Kulturhoheit der Länder
Die Kulturhoheit der Länder (Bundesländer der BRD) wurde nach 1945 auf Druck Frankreichs im Grundgesetz für die BRD festgeschrieben, um eine einheitliche Bildungs- und Kulturpolitik endgültig zu verhindern. Da Mitteldeutschland jedoch von 1945 bis 1990 hingegen sowjet-bolschewistisch besetzt war, gab es dort eine einheitliche Regelung, die sich in einem fundamental besseren Bildungswesen zeigte. Erst mit dem Beitritt Mitteldeutschlands zum Geltungsbereich des Grundgesetzes für die BRD im Jahre 1990 änderte sich dies. Seitdem wird auch in diesem durch die BRD verwalteten Teil Deutschlands die „Länderkulturhoheit“ durchgesetzt mit dem Ziel, eine einheitliche nationalstaatliche Identität des deutschen Volkes nicht mehr zuzulassen.
Verweise
- Grenzen der Kulturhoheit (Zeit-online, 20. März 1981) Vorsicht! Umerziehungsliteratur im antideutschen Sinne!