Kriegsverrat
Kriegsverrat war ein juristischer Begriff aus dem Militärstrafgesetzbuch des Deutschen Reiches vom 20. Juni 1872 (Neufassung vom 10. Oktober 1940). Er bedeutete die Begehung eines Landesverrats durch Mitglieder der Truppe während eines Krieges. Auf das Verbrechen stand seit 1934 die Todesstrafe.
Inhaltsverzeichnis
Militärstrafgesetzbuch 1940
Die wichtigste Bestimmung enthielt § 57:
- „Wer im Felde einen Landesverrat nach § 91b des Strafgesetzbuchs begeht, wird wegen Kriegsverrats mit dem Tode bestraft.“[1]
Literatur
- Franz W. Seidler: Pauschale Rehabilitierung aller Deserteure und Kriegsverräter der Wehrmacht, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 4, Edition Grabert im Hohenrain-Verlag, Tübingen, 3. Aufl. 2017, S. 806–810
- Denkmale für Deserteure statt für Soldaten, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 4, Edition Grabert im Hohenrain-Verlag, Tübingen, 3. Aufl. 2017, S. 803–805
Verweise
- Stefan Scheil: Kriegsverräter, Junge Freiheit, 3. Juli 2009
- Koalition will Kriegsverräter rehabilitieren, Junge Freiheit, 2. Juli 2009