Logan-Gesetz

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Das Logan-Gesetz (eine in der Fachliteratur Logan-Act genannte Regelung) ist ein 1799 erlassenes und zuletzt 1994 geändertes VS-amerikanisches Gesetz. Es untersagt Bürgern, ohne ausdrückliche Genehmigung der Regierung politische Verhandlungen mit ausländischen Regierungen und mit Beamten in Bezug auf Konflikte mit den Vereinigten Staaten zu führen oder deren Maßnahmen entgegenzuwirken. Es soll mit dieser gesetzlichen Bestimmung vermieden werden, daß verdeckt agierende Lobbies international Absprachen tätigen und Geheimverträge vereinbaren. Das Gesetz folgt der Idee, wonach Kontakte zu anderen Staaten transparent, öffentlich kontrolliert und regelhaft über ordentliche Staatsbesuche erfolgen. Deren Tagesordnung und tatsächlicher Inhalt kann von Medien und allen Staatsorganen — jedenfalls grundsätzlich — mitverfolgt werden.

Geschichte

Das Gesetz ist nach George Logan (1753–1821) benannt, der 1798 in Paris Friedensverhandlungen gegen den Quasi-Krieg geführt hatte. Verstöße gegen das Gesetz sind strafbar. Das „Logan-Gesetz“ (Logan-Act) wurde jedoch noch nie angewandt. Im Zusammenhang mit der wachsenden öffentlichen Kritik an den jährlichen Veranstaltungen der Bilderberger-Gruppe, haben Kritiker wiederholt an diese Bestimmung erinnert, um die amerikanische Öffentlichkeit darauf aufmerksam zu machen, daß ihre Partizipation an Entwicklungen, die das Schicksal der Nation vital berühren, von elitären Gremien methodisch eingeschränkt wird.

Rechtswirklichkeit

Recht, Rechtsförmigkeit, die Erlangung eigener Rechtsansprüche und schließlich auch die Rechtswirklichkeit, treten in verschiedenen Gesellschaften und Epochen oftmals auseinander. Bei sehr weitem Auseinandertreten (jahrelange Prozesse etwa oder regionale Nichterreichbarkeit von Gerichten) bedroht dieses Phänomen die Rechtsordnung als Ganze. Wenn beispielsweise ganz besonders viele Gesetze erlassen werden, die tatsächlich jedoch keine Anwendung finden, stellt dieser Umstand allein schon die Möglichkeit zur Durchsetzung eigener bestehender Rechtsansprüche grundsätzlich in Frage.

Da im Falle des Logan-Gesetzes kein Fall einer strafrechtlichen Anwendung der Bestimmung nachgewiesen werden konnte, erwächst daraus die juristische Möglichkeit, die Bestimmung als solche — mittels ihrer Kennzeichnung als „totes Recht“ — aus der Rechtswahrnehmung auszuschließen. Allerdings steht dem entgegen, daß im amerikanischen Recht eine (im Vergleich zur deutschen Situation etwa) weitaus größere Bedeutung den sogenannten „Präzedenzfällen“ seit je zugeschrieben wird, so daß eine einzige — nunmehr zu erwirkende — Anwendung des Logan-Gesetzes die Aussicht hat, Rechtsgeschichte zu machen und die genannte Bestimmung innerhalb des geltenden Rechts fest zu etablieren.

Text

§ 953. Private correspondence with foreign governments. — Any citizen of the United States, wherever he may be, who, without authority of the United States, directly or indirectly commences or carries on any correspondence or intercourse with any foreign government or any officer or agent thereof, with intent to influence the measures or conduct of any foreign government or of any officer or agent thereof, in relation to any disputes or controversies with the United States, or to defeat the measures of the United States, shall be fined under this title or imprisoned not more than three years, or both. This section shall not abridge the right of a citizen to apply himself, or his agent, to any foreign government, or the agents thereof, for redress of any injury which he may have sustained from such government or any of its agents or subjects.[1]
§ 953. Privatkorrespondenz mit fremden Regierungen. — Jeder Bürger der Vereinigten Staaten, wo auch immer er sich aufhält, der ohne Beglaubigung der Vereinigten Staaten direkt oder indirekt mit irgendeiner fremden Regierung oder deren Vertretern oder Bevollmächtigten Korrespondenz oder Umgang beginnt oder pflegt, mit der Absicht, die Maßnahmen oder das Verhalten einer fremden Regierung – oder von deren Vertretern oder Bevollmächtigten – im Hinblick auf irgendeinen Konflikt oder eine Kontroverse mit den Vereinigten Staaten zu beeinflussen oder Maßnahmen der Vereinigten Staaten zu vereiteln, soll gemäß diesem Gesetz mit Geldbuße belegt oder mit Gefängnisstrafe nicht über drei Jahren bestraft werden, oder mit beidem. Diese Bestimmung soll jedoch keineswegs das Recht eines Bürgers einschränken, sich selbst – oder seinen Bevollmächtigten – einzusetzen, sich für jegliche Verletzung [seiner Rechte], welche er von jener Regierung – oder eines ihrer Bevollmächtigten oder Zugehörigen – erlitten hat, entschädigen zu lassen.

Siehe auch

Fußnoten

  1. Vgl.: 1 Stat. 613, January 30, 1799, codified at 18 U.S.C. § 953 (2004).