Londoner Vertrag (1852)
Der am 8. Mai 1852 zwischen Großbritannien, Frankreich, Rußland, Preußen und Österreich sowie Schweden und Dänemark geschlossene Londoner Vertrag (2. Londoner Protokoll) regelte die dänische Thronfolge und die schleswig-holsteinische Frage. Nach den Bestimmungen des Protokolls sollten sowohl Schleswig als auchHolstein nicht zu Dänemark gehören, sondern jeweils eine eigene Verfassung und Verwaltung erhalten. Weiterhin blieb Holstein ein Staat des Deutschen Bundes. Zwölf Jahre später wurde dieser Vertrag von Dänemark mit der Annexion Schleswigs einseitig gebrochen und es kam zum deutsch-dänischen Krieg.
Literatur
- Georg Beseler: Der Londoner Vertrag vom 8. Mai 1852 in seiner rechtlichen Bedeutung geprüft (1863) (PDF-Datei)
- Friedrich Mommsen: Die Nichtigkeit des Londoner Vertrages vom 8. Mai 1852, 1863 (PDF-Datei)