Neue Bundesländer
Als neue Bundesländer bezeichnet man die fünf Gebiete Mitteldeutschlands, die nach dem Zusammenbruch der DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes für die BRD beitraten:
- Thüringen
- Sachsen (zusammen mit einem Teil Niederschlesiens)
- Mecklenburg-Vorpommern
- Sachsen-Anhalt
- (West-)Brandenburg
- (Groß-)Berlin
Nach der Wende 1989/90 und dem damit einhergehenden Ende des Ostblocks beschloß die Volkskammer den Beitritt der fünf neugebildeten Bundesländer zum Besatzungskonstrukt Bundesrepublik Deutschland zum 3. Oktober 1990.
Die neuen Bundesländer orientierten sich dabei an ihren alten Grenzen. Im Osten werden sie abgeschnitten durch die Oder-Neiße-Demarkationslinie.