Reichstagsbrandverordnung

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Wahlplakat als Reaktion auf den Reichstagsbrand
Das Reichsgesetzblatt zur Verordnung

Die Reichstagsbrandverordnung oder konkret „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“ kam am 28. Februar 1933 infolge des Reichstagsbrandes zustande. Sie wurde durch Reichspräsident Paul von Hindenburg als Notverordnung nach dem Notstandsartikel 48 der Weimarer Reichsverfassung erlassen.

Zitat

„In den letzten Jahren vor Reichskanzler Hitler wurde nur noch mit Hilfe des Art. 48 der Reichsverfassung, das heißt per Notverordnungen regiert. Seine Ernennung zum Reichskanzler verlief absolut legal... Hitler hat sich an die Spielregeln der Verfassung gehalten. Vorgesehen war auch das Regieren über ein Ermächtigungsgesetz. Das nahm er für vier Jahre in Anspruch. Übrigens, in Polen hatte Pilsudski ebenfalls mit Hilfe eines Ermächtigungsgesetzes regiert. Ebenso wurde in den USA, Großbritannien, Frankreich und anderen Staaten in dieser Weise regiert. Niemand in der Welt hatte sich darüber aufgeregt. Bei Hitler sollte es plötzlich anrüchig sein. Warum? Weil es eben Hitler war!“Erich Glagau (Lebensrune.png 1914), ostpreußischer Schriftsteller[1]

Verweise

Fußnoten

  1. Erich Glagau: Erinnerungen eines Zeitzeugen: Erlebte Vergangenheit, Gegenwart, Blick in die Zukunft, Baunatal 2002, Seite 19