Blöcker, Otto

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Hitlerjunge Otto Blöcker

Otto Blöcker (Lebensrune.png ?; Todesrune.png 26. Februar 1933 in Hamburg-Hoheluft) war ein deutscher Widerstandskämpfer gegen die Weimarer Republik und ein Blutzeuge der nationalsozialistischen Bewegung.

Meldung im „VB“ vom 1. März 1933 über die Ermordung von Felsen, Bleser und Blöcker

Tod

Die HJ-Gebietsführerschule „Otto Blöcker“ in Malente
Die Strafe für die Mörder, Meldung vom 20. Januar 1934

Der Schüler und Hitlerjunge Otto Blöcker wurde während einer Schlägerei mit Kommunisten im Eppendorfer Lokal „Falkenburg“ bei den Falkenried-Terrassen in Hamburg-Hoheluft im Alter von siebzehn Jahren von Kommunisten erschossen.

Beisetzung

Otto Blöckers Schule versammelte sich geschlossen in Hamburg-Ohlsdorf zu seiner Beerdigung.

Täter

Es waren drei Kommunisten, unter ihnen Fritz „Fiete“ Schulze, ein 28jähriger Schlosser, politischer Leiter des Roten Front-Kämpfer-Bundes und – zehn Jahre zuvor – einer der Haupträdelsführer des sogenannten roten Oktober-Aufstandes in Hamburg. Die weiteren Täter Retslag, Fischer und andere wurden später ebenso verurteilt.

Pressebericht

Eine Zeitungsmeldung vom 20. Januar 1934 schrieb über die Urteile gegen die Mörder:

Sühne für die Ermordung eines Hitler-Jungen
Drei Todesurteile in Hamburg
Am 26. Februar 1933 wurde bei einem kommunistischen Feuerüberfall auf ein Lokal im Hamburger Stadtteil Hoheluft der Hitler-Junge Blöcker ermordet und ein anderer Hitler-Junge schwer verletzt. Unter stärkstem Andrang der Öffentlichkeit und in Anwesenheit des Reichsstatthalters wurde nun gegen die kommunistischen Mörder das Urteil gefällt.
Der Hauptangeklagte Fischer, der nach eigenem Geständnis die verhängnisvollen Schüsse abgegeben hat, wurde wegen gemeinschaftlichen Mordes, wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes und wegen versuchten Totschlags zum Tode und zu einer Gesamtstrafe von 15 Jahren Zuchthaus verurteilt. Ferner wurden die Angeklagten Dettmar und Helbig wegen gemeinschaftlich vollendeten Mordes zum Tode und zu einer Zuchthausstrafe von je acht Jahren verurteilt.
Drei Angeklagte wurden freigesprochen. Die übrigen Angeklagten erhielten bis auf zwei Zuchthausstrafen von 12 bis 4 Jahren. Der Angeklagte Schmuck bekam, da er zur Zeit der Tat im strafrechtlichen Sinne noch Jugendlicher war, drei Jahre Gefängnis. Der Angeklagte Potent wurde wegen Vergehens gegen § 5 der Verordnung vom 19. Dezember 1932 zu einem Jahr Gefängnis verurteilt.[1]

Gedenken

Der Name Otto Blöcker wurde in die Liste der Unsterblichen Gefolgschaft der Hitlerjugend aufgenommen. Das Hamburger HJ-Heim bekam den Namen „Otto-Blöcker-Heim“. Die Straße „Falkenried“ trug bis 1945 den Namen Otto-Blöcker-Straße.

Ein Ortsteil im Hamburger Stadtteil Hoheluft wurde „Otto Blöcker“ benannt. In Malente in Schleswig-Holstein trug die Gebietsführerschule der Hitlerjugend seinen Namen. In Hamburg wurde ein Alsterschiff nach ihm benannt. Nach der „BefreiungDeutschlands im Jahre 1945 wurde das Schiff in „Isebek“ umbenannt.

Literatur

Verweise

Fußnoten

  1. „Der Deutsche, Die Tageszeitung der Deutschen Arbeitsfront“ Berlin, Sonnabend, 20. Januar 1934, S. 2