Palandt, Otto

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Otto Palandt (Lebensrune.png 1. Mai 1877 in Stade; Todesrune.png 3. Dezember 1951 in Hamburg) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Namensgeber des „Palandt“, dem Standardkommentar zum BGB.

Leben und Wirken

Nach dem Abitur studierte Palandt Rechtswissenschaften in München, Göttingen und Leipzig. Er war später als Richter eingesetzt und galt bereits in der Weimarer Republik als ein führender Jurist des Deutschen Reiches.

1933 wurde Otto Palandt Präsident des Preußischen Landesjustizprüfungsamtes und hatte wesentlichen Anteil an der Neuordnung der Juristenausbildung im Dritten Reich. 1939 begründete er den bis heute maßgeblichen Kommentar zum BGB. Palandt starb 1951 in Hamburg.[1]

Sonstiges

Sein Urenkel ist der BRD-Linksextremist Ralf Palandt.

Fußnoten

  1. Prominente ohne Maske – Drittes Reich, FZ-Verlag 1998, ISBN 3-924-30939-6