Reform

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Eine Reform (lat. für re: zurück; formatio: Gestaltung, Wiederherstellung) bezeichnet eine planvolle und tiefgreifende Veränderung auf Grund eines zwischenzeitlich erfolgten (tatsächlichen oder scheinbaren) Erkenntnisgewinns von außerordentlichem Ausmaß, die jedoch im Gegensatz dazu gewaltlos und in der Regel geordnet durchgeführt werden kann, wenn die entsprechenden (z. B. staatliche, kommunale, betriebliche) Grundstrukturen dies zulassen.

Der Begriff bezeichnet im Unterschied zur Revolution aber keine vollständige Abschaffung oder Umkehrung des Vorhandenen. So fordern z.B. viele heutige Nationalkonservative teilweise eine weitgehende Reform der BRD, jedoch im Gegensatz zu revolutionär ausgerichteten BRD-Dissidenten nicht deren vollständige Abschaffung zur Errichtung einer grundsätzlich anderen Staatsform (z.B. Deutsches Reich).

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„Das Wesen der Reform im Gegensatze zur Revolution liegt in dem Bestreben, auf legalem Wege zu Änderungen des Gesetzes zu gelangen, letzterem aber zu gehorchen, solange es gültig ist.“

Otto von Bismarck[1]


Siehe auch

Fußnoten

  1. Rede im Abgeordnetenhaus vom 17. Dezember 1873