Reichsbauernführer
Der Reichsbauernführer (Abkürzung: RBF) wurde vom Führer und Reichskanzler auf Grund des „Gesetzes über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes“ vom 13. September 1933 ernannt.
Inhaltsverzeichnis
Erläuterung
Der Reichsbauernführer war als Führer des Reichsnährstandes auch verantwortlicher Führer der deutschen Bauernschaft. Er stand des weiteren in Personalunion an der Spitze des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und des Reichsamtes für Agrarpolitik.
Vertretung
Ständiger Stellvertreter des Reichsbauernführers war der Reichsobmann.[1] Der Reichsobmann wurde vom Reichskanzler auf Vorschlag des Reichsbauernführers ernannt.
Reichsbauernführer
Die Reichsbauernführer waren:
- Richard Walther Darré, 1933–1942
- Herbert Backe, 1943–1945
Reichsobmann
Die Reichsobmänner des Reichsnährstandes waren:
- Wilhelm Meinberg, von Juni 1933 bis April 1937; späterer SS-Gruppenführer
- Gustav Behrens, bis Mai 1945; zuletzt (seit 9. November 1942) SA-Gruppenführer