Reichsredner

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Reichsredner waren rhetorisch geschulte Funktionäre der NSDAP, die im Auftrage der Reichspropagandaleitung reichsweit bei Massenkundgebungen eingesetzt wurden.

Definition

Auf Grund einer Anordnung des Reichspropagandaleiters Pg. Dr. Goebbels vom Oktober 1934 wurde das gesamte Rednerwesen der NSDAP neu organisiert. Der Reichstagswahlkampf 1936 hatte gezeigt, wie notwendig dieser Neuaufbau des Rednerstabes der NSDAP, ihrer Ämter, Gliederungen und angeschlossenen Verbände waren. Die Wahlkampfleitung hatte nicht nur einen genauen Überblick über die Zahl, sondern auch über die Qualität der eingesetzten Redner, und so konnte in der schlagartig eins segenden Versammlungswelle die Volksaufklärung durch das gesprochene Wort überall in kürzester Zeit, selbst in den kleinsten Orten, vor sich gehen.

Doch scheint man sich in den Reihen der Politischen Leiter bzw. der Parteigenossenschaft manchmal noch nicht das richtige Bild von einem nationalsozialistischen Redner zu machen. Die Reichspropagandaleitung unterschied politische Redner und Fachredner. Die politischen Redner hatten die Aufgabe, in öffentlichen Kundgebungen und Versammlungen die nationalsozialistische Weltanschauung, sowie Maßnahmen der nationalsozialistischen Regierung dem deutschen Volke durch das gesprochene Wort nahezubringen. Man unterschied:

  • Reichsredner
  • Gauredner
  • Kreisredner

Dazu wurde auf Grund der Neuorganisation der Redner-Stoßtrupp gebildet, der sich zusammensetzte aus anerkannten Stoßtrupprednern und Anwärtern. Der Rednerstoßtrupp war die Verfügungstruppe der Reichspropagandaleitung und wurde bei besonders wichtigen Aktionen schlagartig eingesetzt. Die Mitglieder dieses Rednerstoßtrupps waren nur jene Parteigenossen, die man als Redner großen Formats ansah. Zur Organisation des politischen Rednerstabes gehörten auch, wie oben erwähnt, die Organisation des Fachrednerwesens. Das Fachrednerwesen gliederte sich ebenfalls in:

  • Reichsfachredner
  • Gaufachredner
  • Kreisfachredner

Die Auswahl beider Rednertypen erfolgte unter zwei Gesichtspunkten. Einmal war maßgebend das Leistungsprinzip und zum anderen der Verdienst des Alten Kämpfers. Die Aufbauarbeit des nationalsozialistischen Staates forderte von jedem Redner ein gerüttelt Maß Wissen und selbstverständlich auch Können, das sich weit über dem Durchschnittswissen und Können des einzelnen Volksgenossen bewegen mußte. Neben den rednerischen Fähigkeiten und der völligen Kenntnis der nationalsozialistischen Weltanschauung sollte der Redner auch eine Kampfnatur sein. Aus diesem Grunde waren auch besonders die Angehörigen des politischen Rednerxtabes meistens Männer, die in der Kampfzeit als Redner, Politische Leiter oder SA-Männer aktiv tätig waren; Männer also, die im Kampf um die Befreiung Deutschlands das nötige Rückgrat besaßen und so die Gewähr bot, allen Anforderungen, die an sie gestellt wurden, gerecht zu werden.

Maßgebend war die Bestätigung als Redner, so war es eine natürliche Folge, daß derjenige, der sich besonders bewährte, vom kleinsten Kreisredner zum Gau- und Reichs- bzw. Stoßtruppredner sich heraufarbeiten kann. Um diesen Leistungsbegriff nicht zu verwässern, sah sich die Reichspropagandaleitung veranlaßt, besonders auch den Reichsrednerstab neu aufzustellen. Die Reichspropagandaleitung besaß 1936 rund 63 Redner[1], die vom Reichspropagandaleiter Dr. Goebbels als Reichsredner anerkannt und bestätigt wurden.

Dazu kommen noch die 17 von Dr. Goebbels durch Handschlag verpflichteten Stoßtruppredner. Beide Rednerorganisationen waren qualitativ völlig gleichwertig, d.h. sie setzen sich zusammen einmal aus alten Reichsrednern, die als solche schon tätig waren vor dem Wahlsieg der NSDAP und zum anderen aus Nachwuchsrednern, die von den einzelnen Gauen der Reichspropagandaleitung zur Bestätigung vorgeschlagen wurden und in ihren Heimatgauen die besten Gauredner waren. Die Titelbezeichnung „Reichsredner“ und „Stoßtruppredner“ durfte nur der tragen, der als Reichs- bzw. als Stoßtruppredner bestätigt wurde. Diese Titelbezeichnung war auch einmalig, d. h. sie durfte nicht von Fachrednern irgend eines Amtes, einer Gliederung oder eines angeschlossenen Verbandes geführt werden.

Der Veranstalter einer Kundgebung hatte somit die Verpflichtung, darauf zu achten, daß Versammlungsankündigungen in Plakaten oder in Flugblättern und Presse nur bei Reichsrednern die Bezeichnung „Reichsredner der NSDAP“ bzw. „Stoßtruppredner der Reichspropagandaleitung der NSDAP“ trug, wenn also die Voraussetzungen für diese Ankündigung gegeben waren. Bei den führenden Männern der Bewegung, einschließlich Reichs- und Gauleiter, erfolgt die Ankündigung als solche, da für sie, d. h. für Reichs- und Gauleiter, Reichsminister bis zu den Länderministern keine Rednerausweise ausgestellt wurden, weil sie automatisch durch ihr Amt als Reichsredner angesprochen wurden. Sinngemäß waren die Bestimmungen über Titelführung natürlich auch auf die Gau- und Kreisredner zu übertragen.

Um eine ordnungsmäßige Durchführung der Neuorganisation des Rednerstabes gewährleisten zu können, durfte ab 1. Oktober 1936 kein Parteigenosse mehr, weder als politischer, noch als Fachredner auftreten, wenn er nicht im Besitze eines von der Reichspropagandaleitung ausgestellten gültigen Ausweises war.

Die Reichsredner war ein bedeutender aktiver Posten in der nationalsozialistischen Bewegung und ihrem Kampf um die Zukunft Deutschlands. Man sollte den Redner natürlich nicht beweihräuchern oder wie ein Schoßhündchen behandeln, man sollte aber darauf achten; zumindestens den nötigen Takt zu wahren, und seine aufopfernde Tätigkeit zu würdigen wissen.

Als Reichsredner der NSDAP

Als Reichsredner der Partei galten ohne weiteres die

Weiter hatte der Reichspropagandaleiter Dr. Goebbels durch aushändigung der Reichsrednerausweise 1936 rund 60 Parteigenossen als Reichsredner anerkannt und bestätigt.

Nur die in dieser Liste angegebenen Redner hatten die Berechtigung, sich als Reichsredner zu bezeichnen! Die Liste wurde laufend ergänzt! Die Anforderung dieser Redner für die Übernahme von Kundgebungen hatte nur über den Dienstweg bei der Reichspropagandaleitung in München zu erfolgen!

Fußnoten

  1. Unser Wille und Weg, Ausgabe B, Heft, Juli 1936