Reichsverband der Deutschen Presse

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Zulassung der Schriftleiterliste

Der Reichsverband der Deutschen Presse (RDP) war von 1910 bis 1945 im Deutschen Reich eine Berufsvertretung für Schriftleiter.

Erläuterung

Der „Reichsverband der Deutschen Presse“ wurde 1910 in Berlin als Zusammenschluß aller Schriftleiter gegründet.

Am 30. April 1933 übernahm der schon zuvor gebildete Verband nationalsozialistischer Schriftleiter die Führung des „Reichsverband der Deutschen Presse“ und Dr. Dietrich wurde zu dessen Vorsitzenden gewählt. In dieser Eigenschaft machte er aus dem früher rein liberalistisch- marxistischen geführten Verband allmählich ein Instrument des neuen Reiches.

Mit dem Schriftleitergesetz vom 4. Oktober 1933 wurde zugleich die neue nationalsozialistische Presseordnung geschaffen, deren Aufgabe es war „aus einem staatlich überwachten Träger individueller Geistesbetätigung in einen Träger öffentlicher Aufgaben zu verwandeln.“[1]

Der Schriftleiter war nun in erster Linie Diener der Volksgemeinschaft und erst in zweiter Angestellter eines privaten Verlags. Er hatte jetzt etwa die Rechtsstellung von einem Arzt und Rechtsanwalt.

Nach der Gründung der Reichskulturkammer am 22. September 1933 wurde Dr. Otto Dietrich zum Vizepräsidenten der Reichspressekammer ernannt. Das bedingte für ihn die Niederlegung der Führung des Reichsverbandes der Deutschen Presse.

Der spätere Chefredakteur des „Völkischen BeobachtersWilhelm Weiß bekleidete vom 27. November 1933 bis zu seiner Auflösung 1945 die Leitung des „Reichsverbandes der Deutschen Presse“.

Fußnoten

  1. Meyers Lexikon, Band 9, Bibliographisches Institut AG., Leipzig, 9. Auflage 1942