Ritterkreuz

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Ritterkreuz bezeichnet in der Ordenskunde eine Stufe oder Klasse von Orden und Ehrenzeichen. Üblicherweise wird hiermit international die niedrigste Stufe der Verdienstorden bezeichnet (Ritter – Offizier – Komtur – Großoffizier – Großkreuz), die normalerweise als Auszeichnung am Bande an der (linken) Brust oder an der Großen Ordensschnalle getragen wird. Auch Inhaber des Eisernen Kreuzes sowohl I. als auch II. Klasse sind Ritter des Ordens.

Ritterkreuz I. Klasse mit Schwertern des Zivil-Verdienstordens des Königs von Sachsen (Brustorden)

Begriffserläuterung

Militärhistorisch und fachlich ist jeder Ritter eines Ordens und somit Träger eines Ritterkreuzes „Ritterkreuzträger“, im allgemeinen bezieht sich diese Ehrenbezeichnung jedoch auf Träger des Ritterkreuzes des Eisernen Kreuzes.

Beispiele als Brustorden

Halsorden

Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes

Eine bekannte Ausnahme, die nicht dem heute meist üblichen Schema der Einteilung der Verdienstorden in fünf Stufen entsprechen, ist z. B. das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes, das zwar dem Namen nach ein „Ritterkreuz“ ist, gemäß der internationalen Klassifizierung aber eher als Komturkreuz einzustufen und als Halsorden zu tragen ist.

Ritterkreuze als Halsorden (komturwertig)

Nichtstaatliches Ritterkreuz

Eine nichtstaatliche, private Auszeichnung war das 1919 durch Alfred von Randow gestiftete Deutschritter-Kreuz (Steckkreuz), das nur in einer Stufe verliehen wurde.

Siehe auch