Roden, Edward Leroy van

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Colonel Edward Leroy van Roden (geb. 12. Juni 1892 in Philadelphia, Pennsylvanien; gest. 19. Juli 1973) war ein VS-amerikanischer Richter und Mitglied einer offiziellen Untersuchungskommission zur Aufdeckung von Folter an deutschen Gefangenen und Geständniserpressungen durch die Alliierten.

In der „Chicago Tribüne“ vom 12. März 1949 wurde van Roden mit den Worten zitiert: „Wenn Gerechtigkeit Platz greifen soll, dann müßte man die ganze amerikanische Armee nach den Vereinigten Staaten zurückführen, um sie dort abzuurteilen.

Sein Bericht erschien auch in der britischen Zeitung „Sunday Pictorial“ am 23. Januar 1949. Er beschreibt darin folgende Methoden: Als Priester verkleidet, um die Beichte abzunehmen und Absolution zu erteilen; Quälereien mit unter die Fingernägeln getriebenen brennenden Streichhölzern; Ausschlagen der Zähne und Brechen von Kinnladen; Einzelhaft und Hungerration. Van Roden erklärte:

Die als Beweise vorgelegten Geständnisse wurden von Männern erpresst, die zunächst einmal drei, vier oder fünf Monate lang in vollkommener Abgeschlossenheit gehalten worden waren. Sie wurden in einem Raum mit vier fensterlosen Mauern eingesperrt. Täglich wurden zwei kärgliche Mahlzeiten durch eine an der Zellentür angebrachte Fallklappe hereingeschoben. Sie durften nicht miteinander sprechen. Man verweigerte ihnen jegliche Verbindung mit ihrer Familie, einem Priester oder einem Pastor. In einigen Fällen genügte diese Behandlung bereits, um Deutsche soweit zu bringen, dass sie vorher abgefasste Geständnisse unterschrieben. Diese im Voraus angefertigten Geständnisse belasteten nicht nur den Unterzeichner, sondern oft auch andere Verdächtige.[1]

In anderen Fällen, so fuhr Richter van Roden fort, seien auch direkte körperliche Folterungen Art zur Erpressung von „Geständnissen" angewendet worden. Der amerikanische Jurist:

Die Ermittler stülpten den Angeklagten eine schwarze Kapuze über den Kopf, schlugen sie dann mit Schlagringen ins Gesicht, versetzten ihnen Fußtritte und hieben mit Gummischläuchen auf sie ein. Mehreren deutschen Angeklagten waren die Zähne ausgebrochen, bei einigen die Kinnladen zertrümmert. In 139 überprüften Fällen war allen diesen Deutschen - außer zweien - mit solcher Gewalt in die Hoden geschlagen worden, dass eine dauernde Invalidität daraus entstand. Das war eine Standard-Prozedur unserer amerikanischen Ermittler.[2]

Diese Aussage van Rodens wird bestätigt von Freda Utley. Sie zitiert den Richter mit einer Aussage vom 14. Dezember 1948:

„Sämtliche Deutschen bis auf zwei in den 139 von uns untersuchten Fällen hatten durch Fußtritte in die Hoden unheilbare Schäden erlitten. Dies war die übliche Untersuchungsmethode unserer amerikanischen Untersuchungsbeamten.“[3]

Die amerikanischen Untersucher waren: Oberstleutnant Burton F. Ellis (Chef des Kriegsverbrecherkomitees) und seine Helfershelfer, Hauptmann Raphael Shumacker, Oberstleutnant Robert E. Byrne, Leutnant William R. Perl, Morris Ellowitz, Harry Thon und Kirschbaum. Der Rechtsberater des Gerichtes war Oberst A. H. Rosenfeld.

Schriften

American Atrocities in Germany erschienen in The Progressive, Februar 1949, S. 21f (Wiedergegeben auf The Holocaust Historiography Project)

Verweise

Fußnoten

  1. van Rodens Bericht, zitiert nach: Maurice Bardéche: Nürnberg oder die Falschmünzer, Wiesbaden 1957
  2. van Rodens Bericht, zitiert nach: Maurice Bardéche: Nürnberg oder die Falschmünzer, Wiesbaden 1957
  3. Zit. in: Freda Utley: Kostspielige Rache. Verlag für ganzheitliche Forschung und Kultur, Viöl, 1993, ISBN 3-927933-34-1 [Faksimile der 1950 erschienenen dt. Erstausgabe; übersetzt von Egon Heymann], S. 216. (PDF)