Rudolf-Gutachten
Das Rudolf-Gutachten ist eine Schrift von Germar Rudolf unter dem Titel Gutachten über die Bildung und Nachweisbarkeit von Cyanidverbindungen in den „Gaskammern“ von Auschwitz. Er verfaßte sie 1992 zunächst als Gerichtsgutachten zur Verteidigung des wegen „Volksverhetzung“ verurteilten Otto Ernst Remer und gab das Gutachten dann als Buch heraus. Der diplomierte Chemiker wollte darin die These des sogenannten Leuchter-Reports von 1988 untermauern, daß die Gaskammern des KL Auschwitz-Birkenau Attrappen seien; Zyklon B sei dort allenfalls zur Entlausung von Kleidung gegen Fleckfieber verwendet worden. Dazu maß und verglich Rudolf Blausäurerückstände anhand von selbst entnommenen Proben aus den Wänden.
Der US-amerikanische Chemiker und Gerichtsgutachter Richard Green widersprach im Auftrag des „Holocaust History Project“ der Arbeit Rudolfs. Er beurteilte die Schrift im Ergebnis als „pseudowissenschaftlich“, da sie vielfach erwiesene Tatsachen ignoriere. Vom Direktor der jüdischen Anne-Frank-Stiftung, Hans Westra, wurde das Gutachten im belgischen Fernsehen hingegen als „wissenschaftlich perfekt“ bezeichnet.[1]
Im März 2007 wurde Rudolf wegen der Veröffentlichung dieser Schrift als „Holocaustleugner“ zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Inhaltsverzeichnis
Argumentation
Rudolf untersuchte zunächst, unter welchen Bedingungen sich unter Einwirkung von Zyklon B an Wänden Berliner Blau bildet und kam zu dem Schluß, daß in den Leichenkellern (nach dem gängigen Narrativ: den Holocaust-Gaskammern) des KL Auschwitz-Birkenau ähnliche Preußisch-Blau-Werte zu finden sein müßten wie in den Entwesungskammern.
Anschließend ließ er nach Berichten Mauerproben aus den Leichenkellern („Gaskammern“) und den Entwesungskammern vom Fresenius-Institut untersuchen. Angeblich kann man sie so deuten, daß die Proben aus den Entwesungskammern hohe Mengen Preußisch Blau aufwiesen, die Leichenkellerproben dagegen so gut wie keine. Rudolf sieht dies als Beleg dafür an, daß die Vergasungen in den Leichenkellern nicht wie von den KL-Häftlingen bezeugt stattgefunden haben können.
Weiterhin argumentiert Rudolf anhand von Luftbildern gegen die Zyklon-B-Einwurflöcher und daß die Dokumente zum KL Auschwitz gegen die Vergasungen sprächen.
Gegenargumente
Richard Green
Der amerikanische Chemiker Richard Green veröffentlichte eine Erwiderung auf das Rudolf-Gutachten, woraufhin sich ein Schriftwechsel zwischen Rudolf und Green ergab. Auf die letzte Erwiderung Rudolfs ging Green nicht mehr ein und schweigt seitdem.
Josef Bailer
Auch der Chemiker Josef Bailer nahm zum Rudolf-Gutachten Stellung.[2] Er spekulierte unter anderem, die blaue Verfärbung der Entlausungskammern könne auch von einer blauen Wandfarbe herrühren. Dagegen wird eingewendet, daß die vermeintliche Anstrichfarbe nur in unregelmäßigen Flecken auftauche und auch tief im Mauerinnern zu finden sei.
Jan Markiewicz
Jan Markiewicz vom Jan-Sehn-Institut in Krakau entnahm 1990 im Auftrag des Auschwitz-Museums Proben und ließ sie auf Zyanidverbindungen untersuchen. Die Ergebnisse schienen die Revisionisten zu bestätigen und gelangten nur unfreiwillig an die Öffentlichkeit. Es folgte 1994 eine zweite Studie. Dieses Mal wählten Markiewicz und seine Kollegen eine andere Untersuchungsmethode, die die fraglichen Eisenverbindungen von vorneherein ausschloß und, wie Kritiker meinen, das politisch erwünschte Ergebnis lieferte. Problematisch sei daran, daß in der Literatur die Bildung der Eisenverbindungen bereits beschrieben sei, die polnische Untersuchung also von falschen Voraussetzungen ausgegangen sei. Dennoch beruft sich u. a. Richard Green auf Markiewicz.