Gaskammern zur Vernichtung von Ungeziefer

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Warnhinweis

Laut offizieller Geschichtsscheibung bestanden in den deutschen Konzentrationslagern sowohl Gaskammern zur Vernichtung von Ungeziefer als auch Gaskammern zur Vernichtung von Menschen. Letztere gelten in ihrer historischen Existenz als offenkundig und dürfen zumindest in der BRD nicht bezweifelt werden.

Vornehmlich in deutschen Quarantänelagern, aber auch in sonstigen Konzentrations- und Arbeitslagern wurden Gaskammern zur desinfizierenden Durchgasung der Personenbekleidung sowie zum Abtöten von Kleiderläusen als Überträger von Typhus benutzt. Diese Kammern zur Vernichtung von Ungeziefer waren sehr gut abgedichtet, damit kein giftiges Zyklon B während des Entwesungsvorganges entweichen konnte. Insbesondere die aus Metall gefertigten Türen waren außerordentlich sorgfältig ausgearbeitet, wodurch ein Austreten des giftigen Gases während der Entwesung von Kleidung weitgehend ausgeschlossen war. Die Maßnahme war notwendig, um den in den Konzentrationslagern grassierenden Flecktyphus einzudämmen.