Sezession (Völkerrecht)

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Sezession (lat. secessio, Absonderung, Trennung) bezeichnet im Völkerrecht die Abtrennung eines Gebietsteiles eines Staates gegen dessen Willen durch die dort ansässige Bevölkerung mit dem Ziel, einen neuen Staat zu bilden oder sich einem bestehenden Staat anzuschließen.

Bestrebungen, eine Sezession zu erreichen, bezeichnet man als Sezessionismus.

Siehe auch