Stabshauptmann

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Der Stabshauptmann ist ein Offiziersdienstgrad des Heeres der Bundeswehr (bei der Marine Stabskapitänleutnant), der 1993 erneut eingeführt wurde, der Dienstgradgruppe der Hauptleute zugeteilt wurde und zwischen dem Hauptmann und dem Major liegt. Stabshauptleute werden in der Truppe nur selten als Einheitsführer (Kompaniechef, Zugführer usw.) eingesetzt. Häufiger führen sie auf herausgehobenen Dienstposten in Dienststellen wie (höheren) Kommandobehörden, im Ministerium, in Ämtern oder in Wehrtechnischen Dienststellen meist Fachabteilungen oder Fachunterabteilungen, die sich mit Fachfragen der Rüstungs-, Logistik- und Personalplanung, der Materialerprobung, der Materialerhaltung, des Flugbetriebes oder der Flugsicherung befassen.

Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation

Diesen Dienstgrad hat es bei deutschen Streitkräften schon einmal bis weit in das 18. Jahrhundert gegeben, allerdings lag der Stabskapitän, wie er zumeist genannt wurde (aber auch Capitain-Lieutenant oder Kapitänlieutenant), zwischen dem Premierleutnant sowie dem Hauptmann und wurde bei der ReitereiStabsrittmeister“ genannt.

Nach 1918

Nach dem Ersten Weltkrieg wurde der Dienstgrad erneut eingeführt, so zum Beispiel von der neu gegründeten tschechischen Armee, aber auch 1923 vom Bundesheer der 1. österreichischen Republik und lag nun über dem Hauptmann (zuweilen mit dem Charakter als Major) und unterhalb dem Major.