Bundesheer (1. Republik)

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„Die Uniformen des österreichischen Bundesheeres 1918–1938“

Das Bundesheer (ÖBH) war von 1920 bis 1934 als Nachfolger der k. u. k. Armee bzw. der am 8. November 1918 gegründeten „Deutschösterreichischen Volkswehr“ (Übergangsheer Deutschösterreichs mit 50.000 Mann, dessen Formationen – ein Bataillon pro politischem Bezirk – neben Wach- und Sicherungsaufgaben auch Kampfeinsätze im Kärntner Abwehrkampf durchführten.) die Streitmacht der Ersten Republik Österreich und anschließend bis 1938 das Heer des Bundesstaates Österreich. Nach dem Beitritt Österreichs ging das Bundesheer in die Wehrmacht über.

„DER SOLDAT“, Nr. 6 vom 22. März 2000

Erläuterung

Kartuschkasten für Angehörige der reitenden Truppen des 1. Österreichischen

Wehrgesetz

„Das Gefüge des Bundesheeres ab 1920 wurde durch den Friedensvertrag von St. Germain bestimmt, der die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht in Österreich und die Gesamtstärke des österreichischen Heeres festlegte. Die militärischen Bestimmungen dieses Vertrages fanden ihren Niederschlag im Wehrgesetz vom 18. März 1920.“

Auftrag

Das Wehrgesetz von 1920 legte im § 2 die Aufgaben für die Streitkräfte fest:

  • Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen der Republik sowie überhaupt die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Innern
  • Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges
  • Schutz der Grenzen der Republik

Stärke des ersten österreichischen Bundesheeres

Franz Dutter, der spätere Ritterkreuzträger mit der Nahkampfspange in Gold, 1938 vor dem Beitritt Österreichs als Offizieranwärter des Bundesheeres.
  • 60.000 Soldaten
  • 127.000 Reservisten

Uniform

Siegmund Knaus (1879–1971; Generalmajor am 1. Mai 1924, 1. März 1926 Leiter der Präsidialsektion im BmFHw., dem Bundesministerium für Heerwesen, General der Infanterie und Heeresinspektor am 24. Februar 1930, 30. September 1932 Ruhestand) in der Uniform des Bundesheeres, die beinahe 14 Jahre der Uniform der Reichswehr nachempfunden war, einschließlich Kragenspiegel und Schulterklappen.

Von 1920 bis Juni 1933, kurz vor dem Inkrafttreten des Ständestaat, trug das Bundesheer Uniformen, die dem deutschen Vorbild bis ins Detail nachempfunden waren, damit es im Falle eines Betrittes zum Deutschen Reich, die meisten Österreicher sehnten sich danach, leichter in die Reichswehr eingegliedert werden konnte. Erst das Dollfuß-Regime machte dies aus antideutschen Bestrebungen wieder rückgängig, es ging Engelbert Dollfuß nicht um eine Huldigung an die Militärtraditionen der Donaumonarchie.

„Die Zeit war gekennzeichnet durch den Übergang von der Volkswehradjustierung zur neuen Uniform des österreichischen Bundesheeres. An Farbe und Schnitt hat sich nicht viel geändert, Trotzdem muß jetzt von einer einschneidenden Veränderung gesprochen werden. Augenfälligstes Kennzeichen war die Einführung einer Tellerkappe mit einer rot-weiß-roten Kokarde und einem Landesabzeichen, das auf jenes Bundesland Bezug nahm, aus dessen Territorium sich der Verband rekrutierte. Die allmähliche wirtschaftliche Konsolidierung erlaubte 1923 auch die Einführung einer neuen Uniform. Aber auch diese blieb in Form und Farbe im Wesentlichen gleich. Nur im System der Dienstgradabzeichen folgte Österreich wieder der Entwicklung in Deutschland, indem auch hier die Ärmeldistinktionen den bei der Reichswehr eingeführten Schulterstücken wichen. Das Fehlen eines repräsentativen Rockes für feierliche Anlässe führte dazu, dass 1924 ein Waffenrock nach altösterreichischem Schnitt eingeführt wurde.
Mit Juni 1933 erhielt das Bundesheer die Adjustierung des ehemaligen k.u.k. Heeres und der ehemaligen k. k. Landwehr. Dem Grundsatz nach sollten die Soldaten demnach die Uniform der Truppe tragen, deren Überlieferung sie pflegten. Zunächst wurden die Bestimmungen für die graue Uniform erlassen, deren Ausführung sich genau genommen seit den Tagen der k.u.k. Armee ohnehin nicht wesentlich geändert hatte. Neu war auch die Einführung der alten steifen Kappe, die in der Monarchie nur den Generälen oder Generalstabsoffizieren vorbehalten war, für alle Offiziere, Fähnriche, Vizeleutnante und Offizierstellvertreter. Alle anderen Soldaten hatten die Kappe mit oder ohne Schirm zu tragen. Die Tellerkappe durfte nur mehr in der Kaserne getragen werden. Die Angehörigen der Luftstreitkräfte und der Luftschutztruppen erhielten eine neue Tellerkappe nach dem Muster der k.u.k. Kriegsmarine. Die Wiedereinführung des bunten Waffenrockes brachte wohl den Wunsch nach Anlehnung an die alte Monarchie am augenscheinlichsten zum Ausdruck.“[1]

Geschichte

Übergang zur Wehrmacht 1938

Im Berchtesgadener Abkommen vom 12. Februar 1938 ernannte Bundeskanzler Kurt Schuschnigg Reichsstatthalter Arthur Seyß-Inquart zum Innen- und Sicherheitsminister (ab 13. März 1938 Bundeskanzler). Gleichzeitig wurde durch Punkt 8 dieses Abkommens Generalstabschef Feldmarschalleutnant Alfred Jansa am 17. Februar pensioniert und durch Generalmajor Franz Böhme (Mitglied im Nationalsozialistischen Soldatenringes) ersetzt.

Am 15. März 1938 begann die personelle Umstellung der Bundesheerführung. Die Generäle, Offiziere und Heeresbeamten wurden meist mit ihrem bisherigen Dienstgrad in die Wehrmacht übernommen (Ausnahmen: Feldmarschalleutnante erhielten den Dienstgrad Generalleutnant, Bundesheer-Fähnriche wurden i. d. R. zu Oberfähnrichen des Heeres ernannt). 14 Generäle und 50 Stabsoffiziere wurden zumeist ehrenvoll verabschiedet (u. a. aus Altersgründen), weitere 70 folgten in den nächsten Wochen. Die Verabschiedungen erfolgten bis 1939.

Die Berufsunteroffiziere (zuerst als Oberfeldwebel eingruppiert) wurden zum 30. November 1938, i. d. R. unter Beförderung zum Landwehroffizier, pensioniert. Die Verbände des Bundesheeres wurden teilweise geschlossen in die Wehrmacht übernommen.

„Einige Verbände des österreichischen Bundesheeres wurden nicht geschlossen in die Wehrmacht überführt, sondern das Personal wurde auf zahlreiche andere Einheiten verteilt oder zur Neuaufstellung von Verbänden verwendet. In diesem Fall fehlt bei den betreffenden Einheiten die Angabe der Wehrmachtseinheiten. Das österreichische Bundesheer hatte im März 1938 einen Mobilmachungsstand von etwa 127 000 Mann, die Präsenzstärke betrug etwa 60 000 Soldaten. Daneben war noch die Aufstellung von acht Miliz-Brigaden vorgesehen, die sich in 18 Regimenter mit insgesamt 104 Bataillone Infanterie gliederte. Dazu kam noch eine Miliz-Kavallerie-Schwadron, elf Miliz-Batterien mit 44 alten Geschützen, ein Miliz-Kraftfahrkorps, Luftschutzformationen und Betriebsmilizen für den Schutz von Industrieanlagen. Die Gesamtstärke dieser Verbände hätte über 100 000 Mann betragen, die Bewaffnung war jedoch hoffnungslos veraltet, Panzerabwehrwaffen waren nicht vorhanden, zum Teil konnte nur die Hälfte der Milizionäre mit Gewehren ausgestattet werden. Der Munitionsvorrat betrug weniger als 40 Schuß pro Gewehr, zu dem war die Munition nicht mit der des Bundesheeres austauschbar.“[2]

Nachkriegszeit

1955 wurde, als Pendant zur Deutschen Bundeswehr, erneut ein Bundesheer gegründet.

Heeresinspektoren (ab 1937 Generaltruppeninspektoren)

Die Dienststellung des Heeresinspektors wurde 1937 in Generaltruppeninspektor umbenannt.

Siehe auch

Verweise

Fußnoten