Nachrichtendienst

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Staatliche Nachrichtendienste sind verdeckt agierende Behörden, die zur Gewinnung von Erkenntnissen über die außen-, innen- und sicherheitspolitische Lage die erforderlichen Informationen auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln (V-Mann, Observation, technische Überwachung) sammeln und auswerten. Nachrichtendienste werden im Vorfeld von Polizei und Staatsanwaltschaft tätig. Bei der Weitergabe von Informationen und Strafrechtsverstößen an Polizei und Staatsanwaltschaft unterliegen sie dem Opportunitätsprinzip. Danach liegt eine Meldung im Ermessen des Nachrichtendienstes.

Ein Geheimdienst ist über die Nachrichtensammlung und -auswertung hinaus auch aktiv in der Beeinflussung und Störung des Gegners durch Agitation, Desinformation und Sabotage.[1] Kennzeichnend für Geheimdienste sind auch polizeiliche Befugnisse wie Festnahme, Verhaftung und eigene Haftanstalten wie bei der Staatssicherheit der DDR.

Nachrichtendienste verschiedener Länder

Bundesrepublik Deutschland

Verschlußsacheneinstufung

Es gibt in der BRD vier Geheimhaltungsstufen. Sie lauten:

  • VS-NfD – Verschlußsache – Nur für den Dienstgebrauch,
  • VS-Vertraulich,
  • Geheim,
  • Streng geheim.

Deutsches Reich

Im Dritten Reich

DDR

Geheimdienstapparat der DDR war das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) mit seinen Untergliederungen für Inlands- und Auslandsspionage. Die Auslandsspionage betrieb die weitgehend eigenständige „Hauptverwaltung Aufklärung". Sie war der nominell vom Ministerium für Staatssicherheit unabhängige militärische Nachrichtendienst der Nationalen Volksarmee. Sie berichtete direkt an den Hauptstab der NVA. Im Inland agierend war das MfS.

Österreich

Es gibt mehrere Behörden, die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten nachgehen:

  • BVT – „Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung“ ist der zivile Inlandsnachrichtendienst und dem Bundesministerium für Inneres angegliedert. Es ist die Nachfolgeorganisation der Staatspolizei (Stapo), welche im Jahre 2002 mit anderen Einheiten zum BVT umorganisiert wurde.
  • Militärische Nachrichtendienste: Heeresnachrichtenamt (HNaA) ist der Auslandsnachrichtendienst. Er ist Teil des Österreichischen Bundesheers und untersteht damit dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport.
  • Bundesminister für Landesverteidigung: Das Abwehramt (HAbwA) ist der Inlandsnachrichtendienst des Bundesheeres. Er ist für die militärische Spionageabwehr zuständig und als Heeresteil dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport unterstellt.
  • Das Abwehramt als auch das Heeresnachrichtenamt gingen aus dem ehemaligen Heeres-Nachrichtendienst hervor, der bis 1985 tätig war.

Schweiz

  • NDB – Nachrichtendienst des Bundes (ehemals: SND- Strategischer Nachrichtendienst)
  • DAP – Dienst für Analyse und Prävention
  • MND – Militärischer Nachrichtendienst
  • LWND – Luftwaffennachrichtendienst

Vereinigte Staaten von Amerika

Israel

Rußland/Sowjetunion

Laut ARD-Tagesschau vom 5. Mai 1991 gab Rußlands Präsident Boris Jelzin bekannt, einen eigenen Geheimdienst für Rußland zu gründen.

Großbritannien

  • SIS – Secret Intelligence Service
  • GCHQ – Gouvernment Communications Headquater
  • DIS – Defence Intelligence Staff (dem Verteidigungsministerium zugeordnet)

Spanien

  • CNI - Centro Nacional de Inteligencia

Frankreich

  • DGSE – Direction Generale de la Securite Exterieure
  • DST – Direction de la Surveillance du Territoire

Siehe auch

Filmbeiträge

  • NGOs – Das größte Geheimdienstprojekt aller Zeiten!, 2 DVDs, Kopp Media, 2019, Laufzeit: 216 Min., Bezugsnachweis

Literatur

  • Jürgen Elsässer: Wie der Dschihad nach Europa kam. Gotteskrieger und Geheimdienste auf dem Balkan (Edition Zeitgeschichte, Bd. 44), Kai Homilius Verlag, Werder (Havel) 2008, ISBN 978-3-89706-840-7

Verweise

Fußnoten

  1. Hannes Meyer-Wieck: Das Verhältnis zwischen Polizei und Nachrichtendiensten – Der Diskurs um das Trennungsgebot, in: Die Polizei, Heft 12. 2006, S. 349–380