Locarnovertrag

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Der Locarnovertrag besteht eigentlich aus sieben einzelnen Vereinbarungen, die in Locarno in der Schweiz vom 5. bis 16. Oktober 1925 verhandelt und am 1. Dezember in London unterzeichnet wurden. Die Verträge traten am 10. September 1926 mit der Aufnahme Deutschlands in den Völkerbund in Kraft.

Der in Locarno geschlossene Hauptvertrag bestand in einem Garantiepakt zwischen dem Deutschen Reich (der damaligen Weimarer Republik), Frankreich, Belgien sowie Großbritannien und Italien als Garantiemächten. Deutschland erkannte damit die im sogenannten Versailler Vertrag diktierte Westgrenze an.

Das Deutsche Reich schloß außerdem Schiedsverträge mit Polen und der Tschechoslowakei und verzichtete damit auf militärische Grenzänderungen. In Verträgen mit diesen beiden Staaten sicherte Frankreich ihnen Unterstützung bei einem Angriff zu. Der Verzicht auf militärische Grenzänderungen im Osten stellte allerdings keinen generellen Verzicht auf eine Rückholung der im sogenannten Versailler Vertrag von Deutschland abgetrennten Gebiete dar.

Im Hintergrund der Verträge stand eigentlich die Tatsache, daß die einseitige Meistbegünstigung, die das Reich den Siegermächten nach dem Versailler Vertrag zu gewähren hatte, am 10. Januar 1925 ausgelaufen war. Das Deutsche Reich konnte seitdem über seine Handelspolitik wieder selbst bestimmen, was Frankreich und Großbritannien wirtschaftlich in Unruhe versetzten. Hinzu kam auch, daß Deutschland im Jahre 1922 den Vertrag von Rapallo mit Rußland abgeschlossen hatte und somit auch politisch seine Handlungsfähigkeit zurückgewann.

Deutsche Verluste nach dem Schanddiktat von Versailles

Für das Deutsche Reich war der Vertrag vor allem wichtig, um die internationale Isolation zu durchbrechen und eine Räumung des französisch besetzten Rheinlandes zu erreichen. Gustav Stresemann war bereit, für diese Ziele formal auf das französisch besetzte Reichsland Elsaß-Lothringen und das belgisch besetzte Eupen-Malmedy zu verzichten. Ein nicht unwichtiger Aspekt war auch das 1921 geschlossene Militärbündnis zwischen Frankreich und Polen, dessen Bedrohung Deutschlands durch die Verträge von Locarno neutralisiert werden sollte. Stresemann erläuterte diesen Zusammenhang am 28. Januar 1927:

„Aber wenn wir auf friedlichem Wege an den Verhältnissen, die heute dort bestehen, etwas ändern wollen, dann muss sich doch jeder darüber klar sein, daß das nur dann und erst dann möglich ist, wenn wir mit den westeuropäischen Mächten in einem Verhältnis stehen, daß wir ihrer Toleranz und Unterstützung sicher sind. […] Wenn Sie nicht eine Politik der Verständigung mit Frankreich führen, dann werden Sie in jedem Kampfe mit Polen Frankreich und Polen gegen sich haben und von links und rechts zermalmt werden. Deswegen ist es so töricht, zu sagen: Dieser Außenminister treibt nur Westpolitik, ist ganz einseitig, guckt nur nach dem Westen. Ich habe nie mehr an unsern Osten gedacht als in der Zeit, wo ich mit dem Westen eine Verständigung suchte.“

Stresemann ging es hierbei vorrangig um die Vermeidung eines Zweifrontenkrieges bei einem möglichen Konflikt mit Polen. Und da eine Verletzung der deutsch-französischen Grenze automatisch ein Eingreifen der Garantiemächte bedeutete, konnte Frankreich künftig Polen nicht mehr militärisch beistehen, ohne in Konflikt mit Großbritannien und Italien zu geraten. Außenminister Briand bekräftigte zwar das französische Bündnis mit Polen durch einen formellen Garantievertrag, der ebenfalls am 19. Oktober 1925 abgeschlossen wurde, dennoch war klar, daß die polnische Scheinsicherheit mit der internationalen Garantie der deutschen Westgrenze erheblich geschwächt worden war. Polnische Versuche, diese Sicherheitslücke durch eine analoge internationale Garantie auch der deutschen Ostgrenze zu schließen, das sogenannte Ost-Locarno, wurden vom Deutschen Reich mehrfach zu recht entschieden abgelehnt.

Aufgrund der Vorleistungen des Deutschen Reiches und vor allem der Anerkennung der Westgrenze war das nationalkonservative Spektrum im Reich gegen die Verträge von Locarno. Die DNVP zog sich deshalb aus der Regierung zurück. Am 27. November wurden die Verträge dennoch vom Reichstag angenommen. Die Regierungsparteien wurden dabei von der DDP und der SPD unterstützt, die Regierung hatte bereits zuvor angekündigt, nach der Vertragsunterzeichnung zurückzutreten, was sie am 5. Dezember auch tat. Die Kommunisten waren ebenfalls gegen die Verträge, da sie einen Bund des Deutschen Reiches mit den „kapitalistischen“ Westmächten gegen die Sowjetunion annahm.

1936 hob das Deutsche Reich mit dem Entsenden von Truppen in das entmilitarisierte Rheinland den Vertrag auf. Der Führer Adolf Hitler begründete diesen Schritt damit, daß mit der zuvor erfolgten Ratifizierung des Französisch-sowjetischen Beistandspaktes vom 2. Mai 1935 der Locarno-Vertrag bereits einseitig gebrochen worden war. Joachim von Ribbentrop gab zusammen mit Fritz Berber das Buch „Völkerrechtslehre“ heraus, in dem dieser Schritt ausführlich begründet wurde.

Zitat

  • „Sieben Jahre nach dem November 1918 wurde der Vertrag von Locarno unterzeichnet! [...] Sowie man einmal den schandbaren Waffenstillstand[1] unterschrieben hatte, brachte man weder die Tatkraft noch den Mut auf, den sich später immer wiederholenden Unterdrückungsmaßnahmen der Gegner nun plötzlich Widerstand entgegenzusetzen. Diese aber waren zu klug, auf einmal zuviel zu fordern. Sie beschränkten ihre Erpressungen stets auf jenen Umfang, der ihrer eigenen Meinung nach – und der unserer deutschen Führung – augenblicklich noch so weit erträglich sein würde, daß eine Explosion der Volksstimmung dadurch nicht zu befürchtet werden brauchte. Je mehr aber an solchen Diktaten unterschrieben und hinuntergewürgt worden war, um so weniger schien es gerechtfertigt, wegen einer einzelnen weiteren Erpressung oder verlangten Entwürdigung nun plötzlich das zu tun, was man wegen so vieler anderer nicht tat: Widerstand zu leisten.“Adolf Hitler in: Mein Kampf, 22. Auflage 1944, S. 761

Verweise

Fußnoten

  1. Gemeint ist das Versailler Diktat.