Verwundetenabzeichen (1918)
Das Verwundetenabzeichen wurde am 3. März 1918 von Kaiser Wilhelm II. anläßlich des Ersten Weltkrieges gegen Deutschland gestiftet und zeigte zwei gekreuzte Schwerter mit Stahlhelm.
Inhaltsverzeichnis
Erläuterung
Das Verwundetenabzeichen galt als Auszeichnung für verwundete Angehörige des Deutschen Heeres (einschließlich Flieger-, Luftschiffer- und Ballontruppen) im Weltkrieg. Es konnte seit dem 8. Juli 1918 auch an Angehörige der Schutztruppe in den deutschen Kolonien verliehen werden. Die Verleihungsbestimmungen besagten u. a.:
- „Ich will den im Dienste des Vaterlandes Verwundeten als besondere Anerkennung ein Abzeichen verleihen. Das Abzeichen soll die auszeichnen, die für das Vaterland geblutet haben oder im Kriegsgebiet durch feindliche Einwirkung ihre Gesundheit verloren haben und infolgedessen dienstunfähig sind.“
Stufen
Es wurde für das Heer in drei Stufen verliehen:
- Schwarz (für ein- und zweimalige Verwundung; VAs)
- Silber (für drei- und viermalige Verwundung; aufgrund der Metallknappheit Mattweiß; VAw)
- Gold (für fünf- und mehrmalige Verwundung; aufgrund der Metallknappheit Mattgelb; VAg)
Bei schweren Verwundungen konnte ggf. auch eine Stufe übersprungen werden, diese Praxis übernahm auch die Wehrmacht.
Verleihungsbestimmungen
Die Verleihungsbestimmungen besagten u. a.:
- Ich will den im Dienste des Vaterlandes Verwundeten als besondere Anerkennung ein Abzeichen verleihen. Das Abzeichen soll die auszeichnen, die für das Vaterland geblutet haben oder im Kriegsgebiet durch feindliche Einwirkung ihre Gesundheit verloren haben und infolgedessen dienstunfähig sind.
Marineverwundetenabzeichen
Für die Angehörigen der Kaiserlichen Marine (einschließlich der Marine-Infanterie) hatte Wilhelm II. am 24. Juni 1918 ein in seiner äußeren Form abweichendes Marineverwundetenabzeichen gestiftet. Auch hier wurde die drei Stufen Schwarz, Silber und Gold (siehe Bild) bei der Verleihung angewandt. Die Auszeichnung wurde ausschließlich bei Verwundung in Seegefechten verliehen. Angehörige der Marine, die ab 1939 im Heeresdienst eine Verwundung erlitten, war der Umtausch in das Verwundetenabzeichen (1939) der Wehrmacht befohlen.
Wehrmacht
Das Verwundetenabzeichen (1939) in Folge des Zweiten Weltkrieges gegen Deutschland war identisch, jedoch war auf dem Stahlhelm zusätzlich das deutsche Hoheitswappen abgebildet. Ein separates Abzeichen für die Angehörigen der Kriegsmarine gab es nicht mehr.