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Machtübernahme

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Fackelzug 30. Januar 1933.jpg
Arthur Kampf: Der 30. Januar 1933 (1939)

Mit dem Begriff Machtübernahme bzw. Machtübertragung, umgangssprachlich auch Machtergreifung, verbindet man heute üblicherweise den Wahlsieg der NSDAP am 30. Januar 1933 unter ihrem Führer Adolf Hitler und dessen Ernennung zum Reichskanzler durch den Reichspräsidenten Paul von Hindenburg.

In der Weimarer Republik kamen im Zuge einer zunehmenden Handlungsunfähigkeit des Reichstages solche Machtübernahmen öfter als im Falle Adolf Hitlers vor. Möglich war dies insbesondere mit dem in Artikel 48 der Weimarer Verfassung verankerten Notverordnungsrecht, welches dem Reichspräsidenten weitreichende Regierungskompetenzen in Ausnahmezuständen gab. Verglichen mit der Ernennung der Reichskanzler Heinrich Brüning, Franz von Papen und Kurt von Schleicher durch Paul von Hindenburg erfolgte die Machtübernahme im Falle Adolf Hitlers zumindest nicht weniger demokratisch als es bei einigen seiner Vorgänger der Fall war.

Die Geschichtswissenschaft verwendet statt Machtübernahme auch den Begriff Machtübertragung, um zu verdeutlichen, daß Adolf Hitler die Macht nach rechtmäßiger Reichstagswahl vom Reichspräsidenten übertragen wurde. Der eher umgangssprachliche Begriff Machtergreifung fand bereits während des Nationalsozialismus vor und nach 1933 Verwendung[1].


Inhaltsverzeichnis

Geschichtsverfälschung

Seit der gewaltsamen Zerschlagung des Nationalsozialismus wird dieser Terminus vorrangig zum Zweck einer diskreditierenden Propaganda verwendet, um den Anschein zu erwecken, die Nationalsozialisten hätten die Macht auf unrechtmäßigem, ja sogar gewaltsamem Wege ergriffen.

„Die nicht enden wollende hartnäckige Behauptung der ‚Machtergreifung‘ Hitlers ist irreführend, weil sie die Vermutung der Usurpation nahelegt. Hitler hat die Macht nicht ‚ergriffen‘, sondern er wurde am 30. Januar 1933 auf völlig legale, verfassungsmäßige Weise vom Staatsoberhaupt, Feldmarschall Paul von Hindenburg, in das Amt des Reichskanzlers berufen. Schon vor Hitler kamen andere in derselben Weise zu diesem Amt. Nur den Vertreter der stärksten Partei, der NSDAP, hatte man bisher vom Regieren ausgeschlossen.“[2]


Urteil des BGH (BRD-Bundesgerichsthof)

„[…] So erschien es dem Gericht auch billig, daß es besonders ‚in der ersten Zeit‘ nach der Machtübernahme eine staatspolitische, im Interesse der Sicherheit des deutschen Volkes erforderliche, Notwendigkeit gewesen sei, mit gewissen schärferen Maßnahmen vorzugehen – um die ganzen Zusammenhänge aufzuklären und das Lügengewebe zu zerreißen, mit dem die KPD ihr hochverräterisches Treiben zu verdecken bemüht war.“[3]

Siehe auch

Literatur

  • Georg Franz-Willing: Umsturz 1933, Versuch einer Lösung der abendländischen Krise. (Klappentext)

Verweise

Tondateien

Filmbeiträge

Schriften

Fußnoten

  1. Siehe z. B. eine Zeitungsanzeige der NSDAP mit der Aufforderung, Quellen für die Geschichtsschreibung einzuschicken.
  2. ruf-ch.org: Wir werden schamlos hinters Licht geführt
  3. DER SPIEGEL 24/1974 vom 10.06.1974 zum Mord an Otto Blöcker: „Bundespräsident Heinemann feierte den […] Kommunisten Fiete Schulze als Widerstandskämpfer, die National-Zeitung bezeichnete ihn als ‚Mörder‘. Der BGH gab dem Rechts-Blatt recht.“
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