Administrator

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Administrator (von lateinisch administrare = „verwalten“; abgekürzt „Admin“, im Englischen auch „Sysop“ für system operator, ähnlich: Moderator) bezeichnet seit Ende des 20. Jahrhunderts, im Zuge der Entstehung des Weltnetzes, eine spezielle Rolle bzw. Funktion eines Benutzers in Computersystemen, Netzwerken, Mailboxen oder Netzseiten sowie Diskussionsforen, Wikis und sonstigen sozialen Netzwerken.

Um spezielle Aufgaben zu erfüllen und die jeweiligen Benutzungsrichtlinien durchzusetzten, hat ein Administrator dazu meistens erweiterte Benutzer-Rechte in Netzauftritten wie zum Beispiel das Löschen und Bearbeiten von Beiträgen und die Sperrung von Benutzern.

Anders als Systemadministratoren haben Administratoren keine technischen Aufgaben. „Administrator“ ist im Gegensatz zum Systemadministrator keine Berufsbezeichnung.

Klassische Definition

Abgesehen von der, durch die elektronischen Medien geprägten Definition, gilt als ein Administrator derjenige, welcher eine Administration (d. h. die Verwaltung des Stellvertreters eines Eigentümers oder ordentlichen Organs) führt. Derselbe kann vom Eigentümer bestellt sein im eigenen Interesse oder auf Andringen der Gläubiger zur Beschränkung einer wirtschaftlichen Verwaltung des Eigentümers, sei es infolge eines Arrangements mit demselben, sei es infolge gerichtlicher Anordnung (Zwangsverwalter, Sequester).

Weiterhin wird der Administrator von der Behörde berufen, wie ein Beamter zur Verwaltung gesperrten Kirchenvermögens, oder der Verwalter einer Stiftung durch die Anordnung des Stifters. Der Administrator muß selbst dafür sorgen, daß die zur Erhaltung und Nutzung der ihm in Verwaltung gegebenen fremden Güter erforderlichen Verwendungen gemacht, die fälligen Einnahmen erhoben, überflüssige Gelder belegt, und die erzeugten Waren bzw. Güter, welche nicht zur Fortführung der Wirtschaft erforderlich sind, veräußert werden. Sonst ist er zu Veräußerungen befugt, soweit sie im Interesse der laufenden Verwaltung liegen.

Früheres Staatsrecht

Im früheren Staatsrecht war zuweilen ein Administrator soviel wie ein Regierungsverweser. So verwaltete in Sachsen nach dem Tode Friedrich Christians dessen Bruder Xaver von 1763 bis 1766 während der Unmündigkeit Friedrich Augusts III. das Kurfürstentum als Administrator von Sachsen.

Den Titel Administrator führten in Deutschland auch die Verweser von ehemals katholischen Erz- und Hochstiften. Die Reformation hatte diesen geistlichen Anstalten nur die kirchliche Bedeutung, nicht aber den politischen Einfluß und den weltlichen Besitz entzogen. Um sich gegen den Widerspruch der katholischen Kirche und des Kaisers behaupten zu können, hatten die Kapitel nach Annahme der Reformation protestantische Fürsten zu Administrator gewählt (postuliert). Dadurch, daß diese Wahlen wiederholt auf Mitglieder derselben Regentenfamilie fielen, bildete sich für letztere bald eine Art erblicher Anspruch auf das Schutzrecht, bis dann zuletzt die Besitzungen solcher Hochstifter völlig unter die Landeshoheit ihrer Administratoren kamen. So gelangte der größte Teil von Magdeburg an Brandenburg, ferner Meißen, Merseburg und Naumburg an Sachsen, Eutin und andere Bestandteile des Bistums Lübeck an das Oldenburger Haus.