Asylforderer-Bürgen

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Asylforderer-Bürgen, in der veröffentlichten Meinung der BRD meist irreführend als „Flüchtlingsbürgen“ bezeichnet, sind Personen, die im Zuge der Asylantenflut für in der Regel illegale[1] fremdländische Asylforderer teils hohe[2] finanzielle Bürgschaften unterzeichnet haben. Behörden verschiedener Bundesländer in der BRD hatten seit 2015 derartige Bürgen-Programme initiiert.

Das extreme – noch über das stillschweigende Hinnehmen der Vernichtung jahrzehntelang ersparten Volksvermögens hinausgehende – Phänomen des privaten Bürgens mit teils hohen Geldsummen seitens Deutscher, die durch ihr Tun die Umvolkung des eigenen Landes durch massenhafte Zivilinvasion fremdländischer Jungmänner noch beschleunigen, ist wohl weltweit einmalig. Es steht im Zusammenhang mit dem durch die massenmediale Umerziehung erzeugten Schuldkult (→ Shoaismus) und dem sich diesem besonders exzessiv unterwerfenden Personenkreis von extremen Konformisten, Moralisten, Wichtigtuern, gesellschaftlichen Opportunisten usw. (→ Gutmensch).

Deutsche Steuerzahler werden für die „Bürgschaften“ der „Bürgen“ in Haftung genommen

Anfang 2019 verfügte dann das BRD-Regime, für die finanziellen Verpflichtungen (insgesamt mindestens 21 Millionen Euro) der Asylforderer-Bürgen den deutschen Steuerzahler aufzukommen zu lassen.[3]

Verweise

Fußnoten

  1. Nahezu alle fremdländischen Eindringlinge wandern über Staaten, in denen ihnen bereits keinerlei politische Verfolgung (wenn denn diese je vorgelegen hat) mehr droht, in die BRD ein und sind somit illegale Personen.
  2. Zum Teil Euro-Summen im hohen fünfstelligen Bereich
  3. Steuerzahler sollen für Flüchtlingsbürgschaften aufkommen, Junge Freiheit, 24. Januar 2019