Asylant

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Ein Asylant (im Verwaltungsgebiet BRD offiziell „Asylbewerber“ genannt)[1] ist ein Ausländer, der in einem anderen Land mit dem Gesuch auftritt, ihm ohne Gegenleistung ein Aufenthaltsrecht und weitere, insbesondere soziale, Rechte einzuräumen, und der dabei eigene politische oder sonstige Verfolgung in seinem Heimatland geltend macht. Das Zielland entscheidet über einen solchen Antrag nach seinen ausländerrechtlichen Vorschriften. Personen, denen die BRD den Grenzübertritt gestattet, können sich auf das in Art. 16 a Grundgesetz (GG) eingeräumte Asylrecht berufen.

Fremdländische Asylanten und ihre linken, Asylbetrug befürwortenden deutschen Unterstützer besetzen als Pegida-Gegner den Theaterplatz in Dresden, März 2015

Begriff

Asylanträge 1995–2013 nach offiziellen Zahlen[2]

Wortbildung und Wortsinn

Der Begriff Asylant setzt sich aus dem Hauptwort „Asyl“ und dem Suffix -ant zusammen, wobei das Suffix die an einen Wortstamm angehängte Endung ist, die der Wortbildung oder Flexion dient. Die Zufügung -ant gibt zu erkennen, daß eine Person etwas tut. Die Person, die Asyl erlangen will, bemüht sich um dieses. Nach den Regeln der Wortbildung ist der Begriff „Asylant“ demnach sprachlich zutreffend und wertungsfrei, wie beispielsweise die ebenso gebildeten Begriffe Aspirant, Fabrikant, Informant, Komödiant, Laborant, Praktikant, Spekulant, Immigrant, Exilant, Hospitant, Simulant. Nachschlagewerke kannten noch bis zumindest in die 1980er Jahre nur den Begriff „Asylant“.[3]

Ersatzbegriff aus der BRD-Lüge- und Heuchelsprache

Die politisch-mediale Lüge- und Heuchelsprache in der BRD bevorzugt statt des richtigen Begriffs „Asylant“ den Ausdruck „Asylbewerber“. Von der Wortbedeutung her sucht auch der „Bewerber“ um etwas nach. Assoziativ jedoch strebt im allgemeinen Verständnis ein „Bewerber“ eine Stelle an (oder ein Amt), das heißt er will eine produktive, wertschöpfende Tätigkeit übernehmen, eine Vorstellung, die mit der Situation und Wirklichkeit eines Asylgesuchs nichts zu tun hat. Zudem kommt es oft vor, daß „Bewerber“ ihre Bewerbung auch wieder zurückziehen, weil sie sich anders entschieden haben; dies geschieht bei Begehren auf Asyl jedoch so gut wie nicht, sondern das Asylbegehren zielt auf einen Rechtsanspruch und ist eine Karte, die nur einmal gespielt und auf die alle Hoffnung gesetzt wird. Schließlich hat der Adressat, bei dem eine „Bewerbung“ eingereicht wird, in aller Regel die Freiheit, nach seinen Erfordernissen, Einschätzungen oder Wertungen einen Bewerber zurückzuweisen, ohne daß ihm dies negativ ausgelegt werden könnte, eine Konstellation, die mit dem Behördenhandeln und den massenhaften Rechtsbehelfs- und Klageverfahren in Asylangelegenheiten nichts gemein hat. Die Mehrzahl der Bewerber um Stellen und Ämter wird abgewiesen und klagt hiergegen nicht über Jahre auf Steuerzahlerkosten.

Psychologische Kriegführung mit Begriffswahl

Der auch in Vorschriften verwendete Begriff des „Asylbewerbers“ ist deshalb sprachlich schief. Erkennbar ist an ihm das Bemühen, durch das Auslösen falscher Assoziationen die entsprechenden Antragsteller im Bewußtsein der Einheimischen unterschwellig aufzuwerten, um das Erreichen des größeren Ziels, der Überfremdung – auch mittels der in großer Anzahl ins Land gelockten Asylanten –, weiterzutreiben. Der Begriff „Asylbewerber“ zeigt sich als Bestandteil sprachlicher Psychologischer Kriegführung, welche mit dem millionenfachen Einströmen fremder Völkerschaften den „Ausländer“ aus der Wahrnehmung des Volkes ausblenden will. Aus Gastarbeitern und Asylanten wurden nach der Sprachlenkung „Einwanderer“, „Zuwanderer“, „Migranten“, schließlich angeblich benötigte „Fachkräfte“, „Asylbewerber“ oder einfach „Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus“.[4]

Verwaltungsverfahren

Der Staat, in dem die Asylanten ihr Begehren stellen, prüft in einem Verwaltungsverfahren, ob ein Anspruch auf Asyl besteht, ob es sich bei den Antragstellern um Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention handelt und ob – vom Zielstaat sich selbst auferlegte – Abschiebungshindernisse vorliegen. In den Staaten der Europäischen Gemeinschaft bestimmt seit dem Jahr 2013 die Dublin-III-Verordnung, welches EU-Land einen Asylantrag zu prüfen hat.

Pfeil 2 siehe auch.pngSiehe auch: Asylrecht

Asylverpflichtung der BRD

Die Asylverpflichtung ließen die siegreichen westalliierten Feindmächte des Zweiten Weltkrieges 1949 in das Grundgesetz für die BRD mit hineinschreiben. Die BRD behielt die Regelung (heute Artikel 16 a GG) als geeignetes Mittel bei, um die Umvolkung auf ihrem Territorium im Dienst der Neuen Weltordnung zu fördern.

Zahlen

Asylantenherkunft 2012.jpg

Asylanten

  • Von 1995 bis einschließlich 2012 wurden in der BRD 1.533.122 Asylanträge gestellt.[5]
  • Im Jahr 2013 erreichte die BRD aufgrund ihrer Verwaltungspraxis und abgeschaffter Grenzkontrollen Erst- und Folgeanträge von 127.023 Ausländern.
  • Im Jahr 2012 betrug die Zahl der Anträge insgesamt 77.651. Es handelte sich um die höchste Zahl seit zehn Jahren (Jahr 2011: 53.347 Anträge).[6][7]

Anerkennungsquoten

Eine Asylberechtigung nach Art. 16 a GG erhielten:

  • 2013: 1,1 Prozent, entspricht 919 Personen
  • 2012: 1,2 Prozent, entspricht 740 Personen
  • 2011: 1,5 Prozent, entspricht 652 Personen
  • 2010: 1,3 Prozent, entspricht 643 Personen
  • 2009: 1,6 Prozent, entspricht 452 Personen
  • 2008: 1,1 Prozent, entspricht 233 Personen

Im Jahr 2013 traf das für die Ansiedlung von Ausländern zuständige Bundesamt insgesamt 20.128 positive Entscheidungen, das heißt, die über 919 hinausgehende Zahl repräsentiert Duldungen nach § 60 Aufenthaltsgesetz. Was aus den 60.850 Personen wurde, denen gegenüber das Bundesamt 2013 negative Entscheidungen traf, teilte das Bundesamt in seiner Bilanz für 2013 nicht mit. Es ist davon auszugehen, daß sich der allergrößte Teil von ihnen weiterhin im Bundesgebiet aufhält, Leistungen bezieht und nichtüberwachten Tätigkeiten nachgeht.[8]

Asylkosten

Asylantenheime in Rest-Deutschland 2015, Tendenz stark steigend; Quelle: Google-Maps
  • 2012: 1,1 Milliarden Euro (20,7 Prozent mehr als 2011)
  • 2009: Schätzungen über eine Milliarde Euro
  • 2008: 843,5 Millionen Euro
  • 2007: 1,03 Milliarden Euro

Die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ berichtete im November 2013 darüber, daß die Asylkosten die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen überforderten. Mitunter würden für die Gesundheitsversorgung von Asylanten 500.000 Euro im Jahr pro Person ausgegeben. Asylanten kommen auch zwecks Transplantationen in die BRD.

„Wenn ein Asylbewerber [...] eine Herz-OP oder eine Lebertransplantation benötigt, muß die Gemeinde die Kosten tragen. Besonders kleine Gemeinden geraten nach Angaben des Gemeindebundes an den Rand der Zahlungsfähigkeit.“[9]

Asylgruppen

  • Im Jahr 2013 waren folgende Herkunftsländer am stärksten vertreten: Russische Föderation mit 14.887 Erstanträgen, im Vorjahr mit 3.202 Erstanträgen auf Rang 8 (+364,9 %); Syrien mit 11.851 Erstanträgen, im Vorjahr Rang 3 mit 6.201 Erstanträgen (+91,1 %); Serbien mit 11.459 Erstanträgen, im Vorjahr Rang 1 mit 8.477 Erstanträgen (+35,2 %).[10]

Verteilung

Innerhalb Europas ist die BRD der Staat, der die meisten Asylanten anwirbt und zur Versorgung aufnimmt. So kamen laut dem seinerzeitigen Innenminister Hans-Peter Friedrich im Jahr 2013 rund 945 Asylbewerber pro eine Million Einwohner, während Italien rund 260 aufnahm.[11]

Leistungen

Hauptartikel: Asylbewerberleistungsgesetz

Schädigende Einwirkungen

„Asylmißbrauch“

Einen Asylmißbrauch im eigentlichen Sinn gibt es nicht. Ausländer, denen die BRD trotz der Drittstaatenregelung Zutritt zu ihrem Territorium gewährt und die beim Grenzübertritt als Flüchtlinge oder Asylanten auftreten, um im Anschluß daran von der arbeitenden Bevölkerung finanzierte Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, nutzen lediglich die Möglichkeiten, die ihnen die Abgeordneten der Blockparteien in den für Ausländer gemachten Vorschriften sowie faktisch einräumen.

Auffällige

Hauptartikel: Ausländerkriminalität

Polizeilich einschlägig sind beispielsweise in Berlin vor allem die „libanesischen Kurden“, die ursprünglich aus der Türkei stammen. Sie fallen weitaus häufiger durch Straftaten auf als zum Beispiel Türken. Etwa 15.000 von ihnen kamen bis 1990 in die BRD und beanspruchten als angebliche Bürgerkriegsflüchtlinge Asyl. Die meisten Anträge wurden abgewiesen. Abschiebungen jedoch sind angeblich unmöglich, da der Libanon diese Leute nicht aufnimmt. Nicht wenige, die das wußten, warfen am früheren DDR-Flughafen Schönefeld ihre türkischen Pässe weg und kamen über den Grenzübergang Friedrichstraße nach West-Berlin. Hier gaben sie sich als Libanesen aus und werden seitdem versorgt.

Mit Aktionen gegen Abschiebung, z. B. „Fluchtwege freihalten – Asyl ist Menschenrecht“[12] oder durch Organisationen wie Pro Asyl und die Großkirchen[13] werden von inländischen Netzwerken Gruppeninteressen gefördert, die sich gegen das deutsche Volk richten. Erpressungsversuche gegen die BRD-Verwaltung von Asylanten selbst, wie der Asylerpressungsversuch am Münchener Rindermarkt im Juni 2013, reihen sich darin ein.

Siehe auch

Literatur

  • Hermann H. Mitterer: Bevölkerungsaustausch in Europa: Wie eine globale Elite die Massenmigration nutzt, um die einheimische Bevölkerung zu ersetzen, Kopp Verlag, 2018, ISBN 978-3864456275 [205 S.]
  • Ulrich Vosgerau: Die Herrschaft des Unrechts: Die Asylkrise, die Krise des Verfassungsstaates und die Rolle der Massenmedien, Books on Demand, Norderstedt 2018, ISBN 978-3746074955 [244 S.]
  • Frank Böckelmann: Jargon der Weltoffenheit. Was sind unsere Werte noch wert? Edition Sonderwege bei Manuscriptum, Manuscriptum Verlagsbuchhandlung, Waltrop und Leipzig 2014, ISBN 978-3-937801-96-4
  • Leslie Clarence Dunn / Theodosius Dobzhansky: Vererbung, Rasse und Gesellschaft. Aus dem amerikanischen Englisch übersetzt von Kurt Simon. S. Fischer Verlag, Frankfurt am Main 1970 [damals noch keine ISBN; Originalausgabe: Heredity, race and society, New York 1946, 1952]
  • Jörn Gronemann / Christian Schwochert: Asyl in Deutschland – Die Fakten, Romowe – Der Verlag, Bleckede 2015, ISBN 978-1512330496, (PDF-Datei [mit ausdrücklicher Genehmigung der Autoren bzw. Rechteinhaber])

Verweise


Fußnoten

  1. In Österreich: „Asylwerber“; in der Schweiz auch: „Asylsuchende“
  2. „Aktuelle Zahlen zu Asyl“ des BAMF, Ausgabe Dezember 2013
  3. Im Duden (18. Aufl. 1980) gibt es nur das Wort Asylant = „Bewerber um Asylrecht“; die Brockhaus Enzyklopädie in 24 Bänden (19. Aufl. 1987) kennt ebenfalls nur Asylant (eigenes Stichwort) = „jemand, der Asylrecht beansprucht“.
  4. Siehe zum angeblichen Fachkräftemangel in der BRD Auswanderung – Abschnitt „Ausmaß“]]
  5. Zahl des Bundesamtes für Statistik Abgerufen am 4. Januar 2013
  6. Handelsblatt: „Zahl der Asylbewerber steigt um fast 50 Prozent“ Bericht vom 27. Dezember 2012
  7. Vgl. im einzelnen „Aktuelle Zahlen zu Asyl“ des BAMF, Ausgabe Dezember 2013
  8. Alle Angaben aus: „Aktuelle Zahlen zu Asyl“ des BAMF, Ausgabe Dezember 2013, S. 9
  9. „Asyl-Kosten überfordern Kommunen“, WAZ (derwesten.de), 25. November 2013
  10. Vgl. „Aktuelle Zahlen zu Asyl“ des BAMF, Ausgabe Dezember 2013, S. 4
  11. „Reding warnt Friedrich vor ‚Bierzeltaussagen‘“, Die Welt (welt.de), 8. Oktober 2013
  12. rbb, 28. Juli 2012: Protest gegen Abschiebung. Der Flughafen in Berlin ist einer von bundesweit fünf Flughäfen, auf denen das Flughafenasylverfahren durchgeführt wird.
  13. Siehe Katholische Kirche – Abschnitt „Triebkraft und Anwalt ungezügelter Zuwanderung“, Caritas, Diakonie, „Kirchenasyl