BRD-Personalausweis

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Von den VS-amerikanischen Besatzern ausgestellte „Kennkarten“

Der BRD-Personalausweis ist ein Dokument zur Identifizierung eines BRD-Bewohners. Er ist kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Reichsangehörigkeit nach dem Reichsbürgergesetz.

Der von der BRD-Verwaltung vorgetäuschte Anschein einer souveränen Staatlichkeit zeigt sich auch daran, daß diese Staatsangehörigkeitsnachweise ausstellt, die staatsrechtlich gar keine sind. „Reisepaß und Personalausweis sind keine sicheren Nachweise für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.“[1]

Manche Betrachter des alten BRD-Personalausweises vermuteten bei genauerem Betrachten versteckte Symbole, z. B. einen Stern, der dem Davidstern der Juden sehr ähnlich sieht. Andere wollten auch Züge des Baphomet erkennen. Offiziell hieß es jedoch, daß das Motiv „zufällig“ generiert wurde.

Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises

Unter weitgehendem Schweigen der Regimemedien[2] beschloß das Politpersonal der BRD-Blockparteien abschließend am 2. Juni 2017 Vorschriften, welche die noch schärfere Überwachung künftiger Ausweisträger mittels integrierter elektronischer Funktion anordnen. In der Zeit der Beratungen hatte der Chaos Computer Club eine kritische Stellungnahme abgegeben.[3]

Die Meldebehörden sind zukünftig gehalten, auf einfache Anforderung hin u. a. Geheimdiensten wie dem „Verfassungs“-Schutz sämtliche Personendaten und das Personenfoto zu übermitteln. Die deutschen Geheimdienste teilen interessierende Personendaten obligatorisch auch an ausländische Dienste mit, eine alltägliche Praxis.

Es ist anzunehmen, daß wegen dieser Praxis z. B. Behörden in den VSA und Israel ihre Datenbanken stark um valide Daten erweitern und auf Stand halten werden. Zugleich ist die erweiterte elektronische Überwachung ein Schritt hin zur allumfassenden biometrischen Identifizierung.

Siehe auch

Verweis

Personalausweisgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__1.html


Fußnoten

  1. Senat von Berlin zu Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, abgefragt am 24. März 2014
  2. Noch am 18. Juni 2017 (letzte Nachschau) hatte die jüdisch ausgerichtete FAZ keinen Bericht über den folgenschweren Beschluß; ebensowenig andere Systemzeitungen.
  3. Stellungnahme zum Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises, Chaos Computer Club, 14. April 2017