Berlinabkommen
Das Viermächteabkommen über Berlin, umgangssprachlich Berlinabkommen genannt, ist ein am 3. September 1971 im Tagungsgebäude des Alliierten Kontrollrates (Berliner Kammergericht, vormaliger Volksgerichtshof) in Berlin-Schöneberg von den Viermächten unterzeichnetes Vertragswerk[1]. Es wurde mit Ratifikation des Viermächte-Schlussprotokolls am 3. Juni 1972 rechtskräftig.
Dieses Vertragswerk ist deutlich zu unterscheiden vom späteren Berlinübereinkommen.
Siehe auch
- Kontrollratsgesetz
- Zwei-plus-Vier-Vertrag
- Rechtslage des Deutschen Reiches nach 1945
- Rechtslage der BRD
- SHAEF
- Londoner Sechsmächtekonferenz