Berlinabkommen

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Das Viermächteabkommen über Berlin, umgangssprachlich Berlinabkommen genannt, ist ein am 3. September 1971 im Tagungsgebäude des Alliierten Kontrollrates (Berliner Kammergericht, vormaliger Volksgerichtshof) in Berlin-Schöneberg von den Viermächten unterzeichnetes Vertragswerk[1]. Es wurde mit Ratifikation des Viermächte-Schlussprotokolls am 3. Juni 1972 rechtskräftig.

Dieses Vertragswerk ist deutlich zu unterscheiden vom späteren Berlinübereinkommen.

Siehe auch

Fußnoten