Beruf Neonazi

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FILM

Filmdaten
Deutscher Titel: Beruf Neonazi
Produktionsland: BRD
Erscheinungsjahr: 1993
Laufzeit: 83 Minuten
Sprache: Deutsch
Filmproduktion: Ost-Film Hoffmann & Loeser Produktion (Potsdam)
Stab
Regie: Winfried Bonengel
Drehbuch: Winfried Bonengel
Kamera: Johann Feindt
Schnitt: Wolfram Kohler
Besetzung
Darsteller Rolle
Ewald Althans

Beruf Neonazi ist ein Dokumentarfilm aus dem Jahr 1993. Er wurde von dem deutschen Filmregisseur Winfried Bonengel und der Filmfirma UNIDOC hergestellt und begleitet den damaligen nationalen Aktivisten Bela Ewald Althans. Der Film wurde durch hessische Landesmittel gefördert.

Inhalt

Der Film Beruf Neonazi begleitet den ehemaligen nationalen Aktivisten Bela Ewald Althans bei seinen Arbeiten. Inhaltlich kann der Film gegliedert werden:

  1. Die Arbeit Ernst Zündels in Kanada
  2. Gerichtsverfahren um David Irving in Kanada
  3. Althans in München, AVO (Althans’ Vertriebswege und Öffentlichkeitsarbeit)
  4. Treffen mit Althans’ Eltern
  5. Treffen Althans’ mit verbliebenen Volksdeutschen in Ostdeutschland
  6. Fahrt in das Konzentrationslager Auschwitz
  7. Bericht über Freiwillige im Kroatienkrieg
  8. Althans' Abschlußrede

Die Fernsehfassung von Spiegel TV erhielt zusätzlich einen Kommentar von Stefan Aust am Anfang des Filmes.

Reaktionen und Verbotsversuch

Der Berichterstatter fragt den Protagonisten im Film aus, ansonsten ist der Film, bis auf die Fernsehfassung von Spiegel TV, völlig unkommentiert. Aufgrund dessen kam es zu Protesten, Verbots- und Boykottaufrufen in der BRD. Die hessische Wirtschaftsministerin Evelies Mayer (SPD) bemühte sich, den Betrag aus der Filmförderung in Höhe von 50.000,− DM wieder zurückzuholen. In einigen Städten wurde der Film im Kino gar nicht mehr gespielt, in anderen Städten erhielt er eine Freigabe ab 18 Jahren. Der Zentralrat der Juden strebte zunächst ein Ermittlungsverfahren gegen Althans, Bonengel und die Firma UNIDOC an.[1] Althans wurde 1996 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt, unter anderem wegen sogenannter „Volksverhetzung“, „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ und „Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen“. Als Beweis für dieses politsche Gesinnungsurteil galten die im Film dokumentierten Aussagen.

Sonstiges

Fußnoten

  1. Roland Seim / Josef Spiegel (Hg.): „Ab 18“ Band 1 – Zensiert, Diskutiert, Unterschlagen, Seite 82–85