Bezirk Rostock
Der Bezirk Rostock wurde im Zuge der Verwaltungsreform von 1952 in der Deutschen Demokratischen Republik als einer von insgesamt 14 Bezirken eingerichtet. Er vereinigte ostseenahe Gebiete des aufgelösten Landes Mecklenburg-Vorpommern, womit er nahezu die gesamte Ostseeküste der DDR umfaßte, ein Teil der Küstenlinie des Stettiner Haffs gehörte zum Bezirk Neubrandenburg. Mit der Wiedererrichtung der Länder durch die deutsche Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 wurde der Bezirk Rostock erneut Teil von Mecklenburg-Vorpommern.
Verwaltungsgliederung
Der Bezirk umfasste die Stadtkreise
- Rostock
- Greifswald, seit dem 1. Januar 1974
- Stralsund
- Wismar
sowie folgende Kreise:
- Kreis Bad Doberan
- Kreis Greifswald
- Kreis Grevesmühlen
- Kreis Grimmen
- Kreis Ribnitz-Damgarten
- Kreis Rostock-Land
- Kreis Rügen
- Kreis Stralsund
- Kreis Wismar
- Kreis Wolgast