Diözese

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Eine Diözese, auch Bistum genannt, ist ein in der Regel territorial abgegrenzter kirchlicher Verwaltungsbezirk. Die Bezeichnung Diözese leitet sich von der Untergliederung des Römischen Reiches in Diözesen her. Der Begriff Bistum hingegen bezieht sich auf das Jurisdiktionsgebiet eines Bischofs. Alte Bezeichnungen dafür sind Sprengel oder Kirch(en)sprengel

Römisches Reich

Der Begriff Diözese (griechisch διοίκησις dioikesis ‚Verwaltung‘) bezeichnete ursprünglich die staatliche Finanzverwaltung im alten Rom und wurde von Kaiser Diokletian (284−305) aufgegriffen, als er das Reich neu gliederte.

Die alte Kirche übernahm die Regionaleinteilung Diokletians im 4. Jahrhundert. Während die orthodoxen Kirchen bis heute den Begriff „Eparchie“ verwenden, kam im Westen ab dem 13. Jahrhundert der Begriff „Diözese“ für den übergeordneten Bischofssprengel allgemein in Gebrauch, im deutschsprachigen Bereich auch der Begriff „Bistum“. Diese Form des Kirchenaufbaus wird heute außer in der katholischen Kirche noch in verschiedenen anderen Kirchen verwendet, z.B. in der orthodoxen Kirche, der anglikanischen Kirche, der methodistischen Kirche, der altkatholischen Kirche und Teilen des Luthertums.

Römisch-katholische Kirche

In der römisch-katholischen Kirche ist eine Diözese eine in der Regel territorial abgegrenzte Körperschaft. Konstitutiv für eine Diözese sind nach einem Dekret des Zweiten Vatikanischen Konzils der Bischof, Presbyterium und „Gottesvolk“. Zudem ist eine Diözese in der Regel an einen Ritus gebunden.

Neben territorialen kann es auch personal umschriebene Diözesen geben. Dazu gehören die Teilkirchen für die Angehörigen eines anderen Ritus auf dem Gebiet einer oder mehrerer lateinischer Teilkirchen oder die Militärordinariate.

Derzeit gibt es in der römisch-katholischen Kirche 2.945 Diözesen. Jede Diözese gilt zugleich als Partikularkirche der römisch-katholischen Kirche. Für die Errichtung neuer Diözesen ist der Papst zuständig. Eine Diözese muß in Pfarreien untergliedert sein, die zu Dekanaten zusammengefaßt werden können.

Errichtung

Die Errichtung, Umschreibung und Aufhebung von Diözesen ist in der Regel dem Apostolischen Stuhl vorbehalten, der die betreffende Bischofskonferenz anhört. Zudem kann es, wie etwa in Deutschland, aufgrund von Verträgen notwendig sein, für die Errichtung oder Umschreibung von Diözesen Vereinbarungen mit den betreffenden Staaten zu treffen.

Gliederung

Jede Diözese ist in Pfarreien zu untergliedern. Dies gilt auch für die Personaldiözesen. In Militärordinariaten findet eine entsprechende Gliederung statt, die von Fall zu Fall verschieden sein kann. Angehörige des Militärordinariates sind rechtlich nicht vollständig aus ihrer Diözese ausgegliedert, wie es auch die Angehörigen der gegenwärtig bestehenden Personalprälatur, des Opus Dei, nicht sind.

Leitung

Vorsteher einer Diözese ist der Bischof. Dieser besitzt volle Jurisdiktion und wird daher auch, zur Unterscheidung vom Titularbischof (Weihbischof), Diözesanbischof genannt. Er ist zur Residenz in seiner Diözese verpflichtet.

Vertreter des Bischofs ist der Generalvikar, dem die ausführende Gewalt zukommt, die auch der Bischof innehat. Keinen Anteil dagegen hat er an der Normierungsbefugnis des Diözesanbischofs. Zudem soll er nicht an der Jurisdiktion teilhaben. Die Ernennung eines Generalvikars durch den Diözesanbischof ist verpflichtend.

Neben dem Generalvikar können durch den Diözesanbischof Bischofsvikare bestellt werden, denen für einen bestimmten Aufgabenbereich die Kompetenzen des Generalvikars zukommen. Der Vertreter des Bischofs in der kirchlichen Gerichtsbarkeit ist der Offizial und in der Priesterausbildung der Regens. Einigen Bischöfen ist zur Unterstützung ein Weihbischof beigegeben (oder mehrere), der jedoch, obwohl in der Weihe voll und ganz Bischof, in allem vom Diözesanbischof abhängig ist. In Ausnahmefällen kann vom Apostolischen Stuhl eine Visitation durch einen Apostolischen Visitator angeordnet werden.

Zusammenschluß von Diözesen

Eine Diözese ist gewöhnlich mit anderen Diözesen zu einer Kirchenprovinz zusammengeschlossen. Der Vorsteher einer Kirchenprovinz trägt den Titel Metropolit. Dieser ist selber Diözesanbischof einer Diözese der Kirchenprovinz, die als Erzdiözese bezeichnet wird. Es gibt jedoch auch Diözesen, die keiner Kirchenprovinz angehören und direkt dem Apostolischen Stuhl (Papst) unterstehen, so zum Beispiel die Diözesen in der Schweiz, das Erzbistum Vaduz und das Erzbistum Straßburg. Sie werden exemte oder immediate Diözesen genannt.

Eine Erzdiözese ist rechtlich von der Diözese nicht verschieden.

Diözesen in deutschsprachigen Ländern

Bundesrepublik Deutschland

In der römisch-katholischen Kirche in der BRD gibt es derzeit 27 Bistümer (7 Erzbistümer und 20 Bistümer).

  • 1. Erzbistum Bamberg: Bistum Eichstätt, Bistum Speyer, Bistum Würzburg
  • 2. Erzbistum Berlin: Bistum Dresden-Meißen, Bistum Görlitz
  • 3. Erzbistum Freiburg: Bistum Mainz, Bistum Rottenburg-Stuttgart
  • 4. Erzbistum Hamburg: Bistum Hildesheim, Bistum Osnabrück
  • 5. Erzbistum Köln: Bistum Aachen, Bistum Essen, Bistum Limburg, Bistum Münster, Bistum Trier
  • 6. Erzbistum München und Freising: Bistum Augsburg, Bistum Passau, Bistum Regensburg
  • 7. Erzbistum Paderborn: Bistum Erfurt, Bistum Fulda, Bistum Magdeburg

Bundesrepublik Österreich

In der BRÖ gibt es zwei Erzdiözesen, die die Kirchenprovinzen darstellen, und sieben territoriale Diözesen (Suffragandiözesen), weiters eine Militärdiözese und eine Territorialabtei (Immediat, direkt dem Heiligen Stuhl unterstellt). Die Grenzen der Diözesen entsprechen dabei weitgehend denen der österreichischen Bundesländer, die Erzdiözese Wien umfaßt aber neben der Stadt selbst auch einen Teil Niederösterreichs, und der Osten Nordtirols gehört zur Erzdiözese Salzburg.

  • Erzdiözese Salzburg (errichtet 798) mit den Suffragandiözesen:
    • Diözese Feldkirch
    • Diözese Graz-Seckau
    • Diözese Gurk
    • Diözese Innsbruck
  • Erzdiözese Wien (errichtet 1469) mit den Suffragandiözesen:
    • Diözese Eisenstadt
    • Diözese Linz
    • Diözese St. Pölten
  • Österreichische Militärdiözese (errichtet 1986)
  • Territorialabtei Wettingen-Mehrerau (1854)

Schweiz

In der Schweiz gibt es keine Erzdiözesen mit einer Kirchenprovinz, ihre Aufgabe übernimmt direkt die römische Kurie. Dies ist in der römisch-katholischen Kirche eine Besonderheit, welche schon verschiedentlich in der Diskussion stand.

Es bestehen sechs Diözesen (üblicherweise als Bistümer bezeichnet):

  • Bistum Basel mit Bischofssitz in Solothurn
  • Bistum Chur
  • Bistum Lausanne-Genf-Freiburg mit Bischofssitz in Freiburg
  • Bistum Lugano
  • Bistum St. Gallen
  • Bistum Sitten

Weiter gibt es die zwei Territorialabteien Abtei Saint-Maurice und Abtei Maria Einsiedeln.

Liechtenstein

Das Fürstentum Liechtenstein bildet das Erzbistum Vaduz, das direkt der römischen Kurie unterstellt ist.

Siehe auch