Reichslandbund

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Der Reichslandbund e. V. (kurz: RLB) war ein 1921 gegründeter deutscher Interessenverband der Landwirtschaft mit Schwergewicht der Tätigkeit im protestantischen Nord- und Mitteldeutschland. Der Bund ging aus der Verschmelzung des „Bundes der Landwirte“ mit der 1919 gegründeten antikommunistischen deutschen Landbundbewegung hervor. 1923 waren es schon rund 1 Million Mitglieder, 1930 1,7 Millionen Mitglieder und zur Spitzenzeit nach 1933 5,6 Millionen Mitglieder. Politischer Direktor und somit de facto mächtigster Mann des Reichslandbundes war von 1921 bis 1936 Major a. D. Arno Kriegsheim.

Zusammenarbeit

Auf Initiative von Alfred Hugenberg, seit 1928 Vorsitzender der Deutschnationalen Volkspartei, traf sich am 11. Oktober 1931 in Bad Harzburg die Nationale Opposition zu einer Großveranstaltung, um ihre Geschlossenheit im Kampf gegen die Weimarer Republik zu demonstrieren. Neben der NSDAP, dem Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten und dem Alldeutschen Verband, mit denen die DNVP bereits zwei Jahre zuvor gemeinsam den Volksentscheid gegen den Young-Plan initiiert hatte, waren bei der Harzburger Front auch die Interessensvertretung der Landwirte, der Reichslandbund und einzelne rechtskonservative Persönlichkeiten beteiligt.

Unter dem Druck der Weltwirtschaftskrise und der Radikalisierung der bäuerlichen Massen bildeten die Führer der vier agrarpolitischen Spitzenorganisationen (Deutscher Landwirtschaftsrat, Dr. Brandes; Reichslandbund, Martin Schiele, Graf von Kalkreuth; Vereinigung der deutschen Bauernvereine, Andreas Hermes; Deutsche Bauernschaft, Anton Fehr, Heinrich Lübke) im Februar 1929 eine lockere Interessengemeinschaft, für die sich in der Öffentlichkeit rasch die Bezeichnung „Grüne Front“ durchsetzte. Zu den Hauptforderungen zählten der „Schutz der landwirtschaftlichen Erzeugung Deutschlands auf dem inneren Markt gegen die Übermacht der fremden Konkurrenz“.

Im Dezember 1931 wurde von Waldemar Pabst und Carl Eduard Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha in Potsdam die „Gesellschaft zum Studium des Faschismus“ gegründet, in der Vertreter der DNVP, NSDAP, des Stahlhelms und des Reichslandbundes zusammenarbeiteten.

Denkschrift des Reichslandbundes zur Garantiefrage (12. Juni 1923)

An den Herrn Reichskanzler. Aufgrund der Besprechungen, zu denen der Herr Reichskanzler unter Hinzuziehung der Ressortminister Vertreter der Landwirtschaft geladen hatte, hat die Vertreterversammlung des Reichslandbundes ihren Standpunkt zur Frage der Garantie der Landwirtschaft für die Zahlungen an die Entente grundsätzlich festgelegt Die im Reichslandbund organisierte deutsche Landwirtschaft wird in der heutigen furchtbaren Zeit sich dem Vaterlande nicht versagen. Sie ist bereit, daran mitzuwirken, daß Deutschland wirtschaftlich und politisch frei wird. Auch Zahlungen, Sachleistungen und äußerste Arbeitsanstrengung wird sie für das Vaterland auf sich nehmen, wenn tatsächlich und endgültig die Freiheit dadurch errungen wird. Unabhängig von dieser vaterländischen Einstellung der Landwirtschaft ist es unsere Pflicht, darauf hinzuweisen, daß die grundlegende Verpflichtung von Staat und Landwirtschaft vor allen anderen Verpflichtungen die ist, die Ernährung des deutschen Volkes sicherzustellen. Der Reichskanzler hat diese Verpflichtung am 24. November 1922 durch die Worte zum Ausdruck gebracht: „Das Wort ‚erst Brot, dann Reparationen‘ fügt die Politik der alten und der neuen Regierung ohne Bruch aneinander.“ Damit hat der Reichskanzler festgestellt, daß diese Verpflichtung für Staat und Landwirtschaft bereits anerkannt war von den Volkskreisen, die parlamentarisch die Regierung Wirth stützten. Eine solche Verpflichtung – die Grundbedingung der Existenz des deutschen Volkes – erfordert die Beseitigung der Hindernisse, die der Ernährung des Volkes aus eigener Scholle entgegenstehen. Auf der Landwirtschaft darf nicht weiter die Unsicherheit lasten, daß das verfassungsmäßig zugesicherte Eigentumsrecht durch Gesetze und behördliche Anordnungen erschüttert wird. Der Landmann muß die Gewähr haben, dort ernten zu können, wo er gesät hat. Ebensowenig kann die Landwirtschaft ihre Verpflichtungen erfüllen, solange die schaffende Arbeit durch Terror und Unruhen, sogar unter staatlicher Duldung, gestört wird. Daher muß die Staatsgewalt entschlossen sein, ihre Machtmittel ohne jede Rücksichtnahme auf Parteiströmungen zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung einzusetzen. Die Reform der Steuergesetzgebung ist wesentliche Voraussetzung für Ordnung und Sparsamkeit in Betriebsführung, Wirtschaft und Staat. Jede Steuerleistung über die Erträgnisse der Wirtschaft hinaus greift die Substanz an, bedeutet Lähmung der Produktion und schließlich die Unmöglichkeit, Garantieverpflichtungen nachzukommen. Die freie Wirtschaft muß sichergestellt sein. Nahrungs- und Wohnungsnot sind Folgen des Wirtschaftszwanges. Er lastet schwer auf Hausbesitz und Landwirtschaft. Er hat außerdem die Gefährdung der nationalen Volkswirtschaft zur Folge. Wesentlich durch ihn ist der Hausbesitz bereits im großen Umfange dem fremdländischen Kapital verfallen. Deshalb hat die Erhaltung der nationalen Volkswirtschaft die Freiheit der Wirtschaft zur Voraussetzung. Sie bedarf aber auch des berechtigten Schutzes vor Überfremdung und produktionsgefährdenden Einwirkungen, von wo sie auch kommen mögen. Ohne die Landwirtschaft zu hören, hat die Reichsregierung in ihrer Note vom 2. Mai in Erfüllung des auf der falschen Voraussetzung von Deutschlands Schuld beruhenden Friedensvertrages der Entente die gesamte deutsche Wirtschaft als Pfändungsobjekt angeboten. Weder das Völkerrecht noch der Vertrag von Versailles sehen eine Haftung der Privatwirtschaft der Einwohner selbst eines besiegten Staates gegenüber den Forderungen des Siegerstaates vor. Wenn dennoch die deutsche Wirtschaft für die Forderungen der Entente an den deutschen Staat dingliche Garantien geben soll, so geschieht es nicht aufgrund völkerrechtlicher oder vertraglicher Bindungen. Diese Garantieleistung stellt vielmehr einen Akt der Freiwilligkeit der deutschen Wirtschaft dar, der der Entente gegenüber an scharf umrissene Voraussetzungen geknüpft werden muß. Solche Voraussetzungen können nicht allein in der „Lösung des Reparationsproblems“ gesehen werden. Die bisherigen Erfahrungen berechtigen nicht zu dem Glauben, daß dieses Reparationsproblem das endgültige ist. Neue gesuchte Probleme werden auftauchen, die ihre rechtliche Grundlage lediglich in der Ohnmacht des deutschen Volkes finden, und ein Angebot sollte daher überhaupt nur ergehen, wenn der Erfolg gesichert ist. Das deutsche Volk muß endgültig von jedem militärischen und wirtschaftlichen Druck befreit sein. Ihm muß ungehemmte wirtschaftliche Entwicklung und Wahrung seiner staatlichen Souveränität gewährleistet sein. Keine deutsche Regierung darf irgendeine Akte unterzeichnen, die Verarmung und Verelendung des deutschen Volkes für alle Zeiten steigert. Vielmehr muß bei Übernahme der Leistungen an die Entente die Gewähr geschaffen sein, daß Deutschland solche Lasten und Entbehrungen nur für eine festbegrenzte Spanne Zeit zu tragen hat mit der unbedingten Sicherheit, daß das erstrebte Ziel der Freiheit nach vollbrachten Leistungen als heiligstes Gut des Volkes unantastbar erreicht wird. Wenn die deutsche Privatwirtschaft, und zwar subsidiär, mithaften soll, so sind den in erster Linie verpflichteten Garanten, Reich und Ländern, Vorausleistungen aufzuerlegen. Zur Haftung nur den Besitz an unbeweglichem Vermögen heranzuziehen, ist nicht angängig. Sämtliche erwerbenden Stände müssen in einem ihrer wirtschaftlichen Bedeutung entsprechenden Maße beteiligt werden, auch wenn sie im Verhältnis zu ihrem Umsatz und ihren Einnahmen nur über geringen Besitz an unbeweglichem Vermögen verfügen. Keine Gruppe der wirtschaftlichen Kräfte des deutschen Volkes darf ausgeschlossen werden, keine wird sich von solchem Befreiungswerk ausschließen wollen. Vor allem halten wir es für geboten, daß bei den Erwägungen über die Form einer etwaigen Verhaftung zur Wiedergewinnung der Selbständigkeit und der Leistungsfähigkeit der einzelnen Betriebe auf Förderung baldiger Abtragung aller aus den Garantieleistungen übernommenen Verbindlichkeiten durch steuerfreie Abzahlungen oder Kapitalleistungen Bedacht genommen wird. Die Preisgabe der Leistungen der Privatwirtschaft unmittelbar an die Entente oder auch nur das Einfügen von Ausländern als Kontrollorgane in etwa zu bildende Selbstverwaltungskörper der Privatwirtschaft für die Sicherheitsleistungen ist ausgeschlossen. Ob der Plan der Reichsregierung sich in den Grenzen der Leistungsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft hält, ist noch nicht zu übersehen. Bei ihrer Festsetzung kann sich der Reichslandbund nur von der Erkenntnis leiten lassen, daß das Maß der Leistungsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft dort seine Grenze hat, wo die Gefahr des Hungers für das deutsche Volk anfängt. Berlin, den 5. Juni 1923. Reichs-Landbund, Die geschäftsführenden Vorsitzenden: Hepp zugleich für den abwesenden Dr. Roesicke[1]

Der Reichslandbund an den Reichspräsidenten (22. Juli 1931)

„Hochzuverehrender Herr Reichspräsident! Die nationale Opposition hat durch Telegramm an Reichskanzler Brüning nach London2 aus schwerer vaterländischer Sorge heraus pflichtgemäß den verantwortlichen Leiter der Deutschen Regierung darauf hingewiesen, daß sie keine neuen Bindungen, die eine Schmälerung der deutschen Staatshoheit bedeuten, als für sich rechtsverbindlich ansehen wird. Wir geben uns der Hoffnung hin, daß es dem Herrn Reichskanzler gelingen wird, derartige politische Forderungen abzuwehren und als Ergebnis der finanziellen Verhandlungen Deutschland eine Atempause zu verschaffen. Wenn nun in dieser Atempause das Steuer der deutschen Politik nicht völlig herumgeworfen wird, steht dem Vaterlande in kürzester Frist eine neue Katastrophe bevor. Nicht nur die Erfüllungspolitik, sondern ebenso und noch mehr die gesamte deutsche Wirtschaftspolitik der Nachkriegszeit erleben jetzt ihren Zusammenbruch. Jetzt zeigt sich, welch ungeheure Bedeutung daran liegt, daß die Landwirtschaft die Sicherheit der Ernährung unter allen Umständen gewährleisten kann. Damit erweist sich zugleich das Unheilvolle jener Politik, die der Preisgabe der eigenen Ernährungsgrundlage das Wort redet, anstatt sich auf die bodenständigen deutschen Kräfte zu stützen. Die Bedrohung der deutschen Währung durch den Abzug der Auslandskredite brauchte nicht zu sein, wenn nicht die von uns bekämpfte, aber unentwegt fortgesetzte überflüssige Einfuhr ausländischer Lebensmittel erst jene verhängnisvolle Auslandsverschuldung verursacht hätte. Niemals so wie jetzt hat sich gezeigt, daß für das wirtschaftliche Wohl eines Volkes seine eigne Arbeit, sein eigner Acker und seine eignen Rohstoffe die allein sichere Grundlage sind. Eine Politik, die zu diesen Grundlagen zurückfindet, ist nur unter völligem Bruch mit den Kräften des internationalen Marxismus möglich. Der oft gehörte Einwand, daß ohne die Sozialdemokratie nicht regiert werden könne, ist falsch. Man verwechselt hier Sozialdemokratie und Arbeiter. Keine Politik hat den deutschen Arbeiter mehr betrogen als die, die unter sozialdemokratischem Einfluß stand. Fünf Millionen Arbeitslose und Kurzarbeiter sind der Beweis. Dem Herrn Reichskanzler wird es auch bei persönlich bestem Bemühen nicht möglich sein, mit den zur Zeit hinter ihm stehenden parteipolitisch gebundenen Kräften eine solche Wendung der Politik herbeizuführen, die notwendig ist, um den eingetretenen Staatskonkurs zu überwinden. Wertvolle fähige Kräfte stehen bereit, das Werk der Rettung Deutschlands verantwortlich zu übernehmen. Ihr Einsatz gewährleistet zugleich die bei der Führung der deutschen Politik bisher nicht vorhandene Verbundenheit mit den bodenständigen nationalen Kreisen. Nur durch die Übertragung der Verantwortung an unabhängige Männer dieser Auffassung kann die Gesamtpolitik im Reich und seinen Gliedern die Bahnen beschreiten, die zur Rettung aus dem Zusammenbruch unerläßlich sind. Das Deutsche Landvolk ruft in dieser schweren Stunde die verfassungsmäßige Einwirkung des Herrn Reichspräsidenten an, um dem deutschen Volke die Führung zu geben, die es befähigt, sein Schicksal zu wenden. In Ehrerbietung / die Präsidenten des Reichs-Landbundes / gez. Graf Kalckreuth, Bethge, Lind.“[2]

Präsidenten (in einem dreiköpfigen Präsidium)

Literatur

  • Das Reichslandbund-ABC, Berlin 1921
  • W. G. Kersten: Die freien wirtschaftspolitischen Organisationen der deutschen Landwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung des Reichslandbundes, Berlin 1925
  • Das RLB-Jahrbuch, Berlin 1929
  • Das Organisationsbuch des RLB, Berlin 1929 und 1932
  • A. Knoche: Der Genossenschaftsverband des RLB e. V., Gießen 1929
  • Jochen Cerny / Lutz Fahlbusch: Reichs-Landbund (RLB) 1921–1933. In: Dieter Fricke u. a. (Hrsg.): Lexikon zur Parteiengeschichte. Die bürgerlichen und kleinbürgerlichen Parteien und Verbände in Deutschland 1789–1945, Bd. 3. Leipzig/Köln 1985, S. 689–712.

Fußnoten