Datenschutz-Grundverordnung
Die „Datenschutz-Grundverordnung“ (DSGVO)[1] – im Englischen „General Data Protection Regulation“ (GDPR) – ist eine Verordnung der Europäischen Union zur Vereinheitlichung der Regeln für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, welche seit 25. Mai 2018 in allen EU-Staaten angewendet wird. Zugleich greift diese Verordnung de facto auch alle alternativen Medien an, denn diese können bei nicht genehmigter Veröffentlichung von Bild-, Ton- und Videomaterial mit Gerichtsverfahren und Bußgeldern in Höhe von bis 20 Millionen Euro pro Fall[2] überzogen werden.
Manche Beobachter nehmen an, daß ein Haupthintergrund der neuen Verordnung die Vertuschung von Verbrechen seitens Migranten sowie von „Terroranschlägen“ unter falscher Flagge (→ Terroranschläge unter der Lupe) von höchster Ebene ist. Die Datenschutz-Grundverordnung kann man somit als ein Ermächtigungsgesetz ansehen, um jeden Menschen in der EU beliebig verfolgen zu können, wenn dieser nicht von offizieller Stelle genehmigtes Material verbreitet.[3]
Die neue EU-Vorschrift hat zudem einen ungünstigen Einfluß auf die Unternehmensproduktivität.[4]
Ein Vorteil der EU-Vorschrift besteht jedoch in der Tragbarkeit der Daten (§20 data portability), welches Nutzern von Weltnetz-Plattformen ermöglicht, ein maschinenlesbares Archiv aller eigenen Nutzerdaten anzufordern.
Inhaltsverzeichnis
Bildergalerie
Siehe auch
- Upload-Filter
- Medienstaatsvertrag
- Netzwerkdurchsetzungsgesetz
- Demokratiefortbestandssicherungsgesetz
Verweise
- DSGVO einfach erklärt – Antworten auf die wichtigsten Fragen, „Dr. Datenschutz“, 7. Dezember 2021
- DSGVO: Zehntausende Aktivisten nehmen SCHUFA ins Visier, Deutsche Wirtschafts Nachrichten, 27. Mai 2018 – SCHUFA