Deutschland in den Grenzen von 1939
Deutschland in den Grenzen von 1939 bezeichnet denjenigen Gebietsstand, der bei Entfesselung des Zweiten Weltkrieges am 3. September 1939 durch England und Frankreich maßgeblich war. Der im Londoner Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland datierte Gebietsstand vom 31. Dezember 1937, der ja immerhin einen Zeitpunkt zwanzig Monate vor Ausbruch des Zweiten Weltkrieges gegen Deutschland zugrunde legt, ist von den Alliierten willkürlich und ohne jeden erkennbaren Rechtsgrund gewählt worden. Denn Kriegsgegner der Alliierten war das Völkerrechtssubjekt Deutschland bzw. das Deutsche Reich mit seinem Gebietsbestand, wie er völkerrechtlich bei Beginn des Krieges bestand. Dies betrifft insbesondere den Beitritt Deutsch-Österreichs zum Reich, die Heimkehr des Memellandes, die Rückholung des Sudetenlandes durch das Münchner Abkommen und die Wiedervereinigung mit Danzig. Legt man die Unwirksamkeit des Versailler Diktats zugrunde, sind die gegenwärtig (2014) von Polen noch immer annektierten Gebiete ebenso Teil des Deutschen Reiches. Der deutsche Reichskanzler sagte entsprechend in seiner Rede vom 30. Januar 1937:
- Ich erkläre hiermit, daß damit jener Teil des Versailler Vertrages seine natürliche Erledigung gefunden hat, der unserem Volke die Gleichberechtigung nahm und es zu einem minderwertigen Volke degradierte. (...) Ich ziehe damit vor allem aber die deutsche Unterschrift feierlichst zurück von jener damals einer schwachen Regierung wider deren besseres Wissen abgepreßten Erklärung, daß Deutschland die Schuld am Kriege besitze!
Damit wurde offiziell von deutscher Seite die Unterschrift unter das Versailler Diktat zurückgezogen. Insofern ist dieser sogenannte Vertrag nichtig. Eine abschließende Grenzregelung über den sogenannten polnischen Korridor bleibt einem zukünftigen Friedensvertrag vorbehalten. Dies jedoch nach dem Grundsatz Pacta sunt servanda, wenn diese denn nicht durch Erpressung zustande kamen.
Das Deutsche Reich in seinen am 30. September 1938 de jure und nach dem Münchner Abkommen bestehenden Grenzen