Diskussion:Deutsches Reich/Archiv/2011

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Einverleibung?

Was soll dieser Satz? „Die Einverleibung von Böhmen und Mähren und anschließende Unterstellung unter deutsches Protektorat hält einer völkerrechtlichen Überprüfung jedoch nicht stand.“ --Weserbuerger 23:57, 17. Mär. 2011 (CET)

Habe es mal etwas abgeändert. Dennoch ist es so, daß das Protektorat natürlich kein Bestandteil des Reiches ist. Das hat aber auch nie jemand behauptet. Der Führer wollte dem Tommy eins vors Schienbein geben, mehr nicht. Gruß Rauhreif 00:07, 18. Mär. 2011 (CET)

Genau, jetzt ist die Passage klarer formuliert. --Weserbuerger 13:28, 18. Mär. 2011 (CET)

Nationalflagge

1933-1935
Nationalflagge des Deutschen Reiches
1935-1945
National- und Handelsflagge des Deutschen Reiches
Hoheitszeichen des Deutschen Reiches

Warum sind hier nicht die National- bzw. Handelsflaggen von 1933 bis 1945 abgebildet? Und das Hoheitszeichen? -- Herr Soundso 08:54, 17. Apr. 2011 (CEST)

Der Erlaß vom 12. März 1933 durch Hindenburg und das Reichsflaggengesetz vom 15. September 1935 wurden am 20. November 1945 durch die Siegermächte aufgehoben, da die Verfassung von 1919 wieder in Kraft trat. Und in der Verfassung steht nur schwarz-rot-gold. Die Notverordnungen waren nur zeitlich begrenzt. Durch Ausbruch des Krieges konnte keine neue Verfassung erarbeitet werden. --Polylux 11:05, 17. Apr. 2011 (CEST)
Die Siegermächte haben uns nichts zu sagen. Die Verfassung von 1919 ist kommunistisch und somit antideutsch. --Mms 11:27, 17. Apr. 2011 (CEST)

Ja, das hast Du recht. Aber lies Dir mal den Artikel Rechtslage durch. Auch da gibt es mehrere Varianten. Schreibe doch rein, daß bis zur Verhaftung der bislang letzten Reichsregierung die Hakenkreuzflagge die Fahne des Reiches war. War sie denn das tatsächlich? Hatte Dönitz das Gesetz nicht aufgehoben? DAS ist nämlich der entscheidende Punkt. Zumindest soll Dönitz eines gesagt haben:

„Die wahre Volksgemeinschaft, die der Nationalsozialismus geschaffen hat, muß erhalten werden; der Wahnsinn der Parteien wie vor 1933 darf nicht wieder Platz greifen.“

Daran haben wir uns zu halten. Gruß Rauhreif 11:36, 17. Apr. 2011 (CEST)

Wo und wann hat Dönitz das gesagt? Ansonsten sehe ich das wie mms. Wo kommen wir denn hin, wenn wir Verbrecher als Gesetzgeber aktzeptieren? Und Polylux Einlassung verstehe ich nicht: ...wurden am 20. November 1945 durch die Siegermächte aufgehoben, da die Verfassung von 1919 wieder in Kraft trat. Wieso trat die Verfassung von 1919 wieder in Kraft? War es nicht eher genau umgekehrt, also so, daß die Alliierten sie wieder eingesetzt haben und sie deshalb "wieder in Kraft trat"? -- Herr Soundso 21:27, 17. Apr. 2011 (CEST)

Er soll das geschrieben haben. Wikipedia & MGFA: S. 537 Die Fußnote dazu ist auf Seite 544. Allerdings hat Polylux schon recht, wenn er darauf hinweist, daß die 1919er Verfassung (leider) gültig ist. Aber nicht, weil die Siegerverbrecher damit etwas zu tun gehabt hätten, sondern weil sie schlicht auch zwischen 33 und 45 galt. Es war uns bislang nicht vergönnt, auf Basis der 1871er Verfassung, der einzigen freien deutschen Verfassung, etwas besseres auszuarbeiten. Die Frage ist allerdings auch, ob das überhaupt nötig wäre. Zur Flagge: Es gilt sicher die Hakenkreuzflagge als Flagge Deutschlands. ich weiß nicht, ob Dönitz das abgeschafft hat. Kann ich mir aber auch nicht vorstellen. Der wird anderes zu tun gehabt haben. Der Reichsadler mit Hakenkreuzsymbol ist ja auch das bis heute rechtmäßige Symbol Deutschlands, da niemand, der vom deutschen Volk legitimiert war oder ist, das abgeschafft hat. Was die BRD-Clique dazu meint, ist in jedem Fall irrelevant, da es sich bei der BRD nur um die Organisation der Modalität einer Fremdherrschaft handelt. Daran ändern auch die Fremdvölker nichts, die die BRD ins Land holt. Diese sind keine Deutschen und werden niemals Deutsche sein. Die Strafe für Hochverrat gegen das Reich dürfte bekannt sein. Gruß Rauhreif 22:10, 17. Apr. 2011 (CEST)

tja Leute, ich fand das auch Kacke. Aber die Verfassung von 1919 gilt eben bis heute. --Polylux 19:48, 18. Apr. 2011 (CEST)
Die Verfassung von 1919 wurde legitim geändert. Wenn man juristisch denkt, gilt das Reichsflaggengesetz bis auf Widerruf oder bis zum Ende des Deutschen Reiches. Beide Fälle sind bislang nicht eingetreten. Allmählich sollten wir uns an den Gedanken gewöhnen, daß wir nur besitzen, was wir erkämpft haben und verteidigen können. Sobald es eine neue deutsche Reichsregierung (tatsächlich) gibt, ist die Hakenkreuzflagge in jedem Fall wieder die deutsche Nationalflagge, egal, was Juristen dazu sagen. --Mms 20:00, 18. Apr. 2011 (CEST)

Da pflichte ich mms bei. Die Rechtslage wird hier: [1] auch nochmal ganz konkret dargelegt. Gruß Rauhreif 20:38, 18. Apr. 2011 (CEST)

[2]

Danke, Thore. Das mitdenken ist scheinbar nicht jedermanns Sache. Gut gemeint ist eben noch lange nicht gut gemacht. Gruß Rauhreif 13:04, 19. Sep. 2011 (CEST)

Filmmaterial

Hier fand ich meines Erachtens für unser Lexikon interessantes Filmmaterial, was in diverse Artikel passen könnte. Wo sollen wir damit hin? Gruß --Weserbuerger 19:24, 12. Okt. 2011 (CEST)

Das kommt auf den Film an. Die Frage ist allerdings, wie lange das dann überhaupt abrufbar bleibt. Tote Filme gibt es hier sicher wieder mittlerweile zuhauf. Gruß Rauhreif 19:42, 12. Okt. 2011 (CEST)

Hierbei handelt es sich um eine vielfältige Filmserie mit offenbar eher deutschfreundlichen Filmen. Das ist ja schon mal erfreulich, weswegen ich das hier kurz zur Kenntnis geben möchte. Wie lange so etwas bei der starken Zensur heutzutage im Netz abrufbar bleiben wird, ist natürlich immer die Frage. Gruß --Weserbuerger 22:25, 12. Okt. 2011 (CEST)

Ja na aber Junge... "Deutschfreundlich" allein reicht nicht. Es muß schon zum jeweiligen Artikelinhalt passen. Und was die Zensur anbelangt: Ich habe hier Wochen verbracht mit der Einbindung von Filmen von der Drecks-Seite. Mittlerweile verzichte ich darauf, wann immer es möglich ist. Es gibt auch alternative Möglichkeiten der Einbindung. Die stehen hier: [3] Gruß Rauhreif 22:47, 12. Okt. 2011 (CEST)

Ich habe mir schon einige Filme davon angesehen. Sollte ein bestimmter Film davon in einen entsprechenden Artikel reinpassen, werde ich das dann machen. Gruß --Weserbuerger 23:03, 12. Okt. 2011 (CEST)

[4]

Das ist richtig. Es hat sich aber jemand etwas dabei gedacht, daß er das gerade SO mit diesen internen Verweisen dort reingeschrieben hat. Also bitte nicht ersatzlos löschen, sondern dann der Begründung entsprechend an anderer Stelle im Artikel wieder einfügen. Gruß Rauhreif 14:35, 26. Dez. 2011 (CET)

Ach ich sehe grad, daß Du es ja auch wieder hinzugefügt hattest. Allerdings ohne "Versailler Diktat". Gruß Rauhreif 16:58, 26. Dez. 2011 (CET)