Diskussion:Fromm, Friedrich

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Änderungsvorschlag für Einleitung

Fromm wird in der Einleitung als verdienter Soldat mit imponierender Laufbahn hingestellt:

Friedrich „Fritz“ Fromm [Lebensdaten] war ein deutscher Offizier der Preußischen Armee, des Deutschen Heeres, der Freikorps, der Reichswehr und der Wehrmacht, zuletzt Generaloberst, Befehlshaber des Ersatzheeres und Ritterkreuzträger im Zweiten Weltkrieg. Fromm soll in Opposition zum Nationalsozialismus gestanden haben.

Diese Einleitung wird in mehrfacher Hinsicht der Person nicht gerecht.

1. Es fehlt die wichtigste und für eine zusammengefaßte Lebensbeschreibung entscheidende Information, nämlich daß Fromm sich dafür entschied, in einer Situation äußersten Existenzkampfes des Vaterlandes, als Mitverschwörer des 20. Juli 1944[1] – nach den damals geltenden Vorschriften – zum Volksverräter zu werden. Zudem diente Fromm nicht bis zum Kriegsende, was die Einleitung suggeriert, vielmehr wurde er aus der Wehrmacht entfernt und später wegen Feigheit vor dem Feind rechtskräftig verurteilt und hingerichtet.

2.1 Zudem wird er als Ritterkreuzträger präsentiert, der er nicht war, da ihm das Ritterkreuz infolge seiner Wehrunwürdigkeitserklärung im Zusammenhang mit der Verurteilung aberkannt war, was weiter unten im Artikel steht.

2.2 Da sich die Wehrunwürdigkeitserklärung auf sämtliche Orden und Ehrenzeichen bezieht, ist es auch belanglos, welche Orden und Ehrenzeichen das Reich dem Volksverräter einst verliehen hatte. Der entsprechende Abschnitt „Auszeichnungen“ hat deshalb keine Berechtigung. Der Sinn einer Unwürdigkeitserklärung ist es gerade (auch), zu verhindern, daß für die Nachwelt mit früheren Auszeichnungen zugunsten der Hebung des Rufs der Person geklingelt wird. (Genau das macht der Artikel aber hier.)

3. Die Einleitung sagt, „Fromm soll in Opposition zum Nationalsozialismus gestanden haben.“ Es wird hier so getan, als ob das ein Gerücht wäre, daß man dem verdienten Mann etwas Zweifelhaftes und – je nach Blickwinkel – Ehrenvolles/Ehrenrühriges zuschreibe, daß er womöglich innere Vorbehalte gegen die Weltanschauung und ihre Praxis hatte.

Tatsache ist: Fromm ließ am 20. Juli 1944 aus eigenem Entschluß, aber ohne Kompetenz und ohne Beteiligung der Militärgerichtsbarkeit, Wehrmachtsangehörige (gescheiterte Mitverschwörer) erschießen. Das Gericht, das Fromm nach seiner Entfernung aus dem Heer (14. September 1944) verurteilte, war legitim und zuständig. Es kam zu dem Schluß, daß für ihn die kapitalste Strafe für ein kapitales Verbrechen angemessen sei. Der Gegenstand ist hier also nicht (mögliche) „Opposition zum Nationalsozialismus“, sondern ein damals als Straftat zu wertendes Verhalten.

Demzufolge schlage ich als geänderten Text für die Einleitung vor:

Friedrich „Fritz“ Fromm [Lebensdaten] war ein wegen Feigheit vor dem Feind verurteilter und 1945 hingerichteter Generaloberst der Wehrmacht a. D. Fromm, seit 1939 bis zum 14. September 1944 Befehlshaber des Ersatzheeres, war seit 1938 in militärische Pläne zum Sturz der Reichsregierung eingeweiht[2] und Mitverschwörer beim versuchten Putsch am 20. Juli 1944.[3] Wegen eigenmächtig befohlener Exekutionen an diesem Tag wurde er nach entsprechenden Ermittlungen am 14. September 1944 auf Anordnung des Führers Adolf Hitler aus dem Heer entlassen. Der Volksgerichtshof verurteilte den Zivilisten Fromm später zum Tode. Das Urteil wurde am 12. März 1945 durch Erschießung vollstreckt.

Die Stationen einer soldatischen Laufbahn sind in der Einleitung für einen als wehrunwürdig erklärten Verräter entbehrlich und können dem Langtext entnommen werden.

Der Hinweis „Ritterkreuzträger“ und der Abschnitt „Auszeichnungen (Auswahl)“ entfallen aus obengenanntem Grund in der Überarbeitung.

--Stabsdienst 00:36, 26. Lenzing (März) 2018 (CEST)

Widerspruch

Wir sind ein Lexikon, und lexikalisch war er genau das, ein verdienter Soldat von fünf Heeren ... bis zu dem Zeitpunkt, wo er es nicht mehr war. So muß auch die Einleitung lauten ... und lexikalisch ist es unabdingbar, seine wohl verdienten Orden und Ehrenzeichen aufzuzählen – der Hinweis, daß sie aberkannt wurden, ist eindeutig. Nichtsdestoweniger hat er sie mal bekommen. Sein Verrat, zumindest so vom Volksgerichtshof festgestellt, muß in einer dementsprechenden Rubrik erläutert werden. „Feigheit vor dem Feind“ (lautete so wirklich das Urteil) klingt propagandistisch. — Hyperboreer 00:50, 26. Lenzing (März) 2018 (CEST)

Wie ich gerade lesen konnte, konnte nicht einmal das Volksgerichtshof eine „direkte Beteiligung“ am Putschversuch nachweisen, deshalb trifft der Satz „soll in Opposition zum Nationalsozialismus gestanden haben“ voll zu, da auch wir keinerlei andere sichere Kenntnisse haben. — Hyperboreer 00:56, 26. Lenzing (März) 2018 (CEST)
Nach heutigen Erkenntnissen (die beiden oben zitierten Quellen) war Fromm Mitverschwörer, verschwieg seit 1938 die Verschwörungspläne, in die er eingeweiht war und nahm neue Kommandos an. Daß der Volksgerichtshof nicht zur vollen Erkenntnis der Putschbeteiligung kommen konnte, spielt keine Rolle. Die Feigheit vor dem Feind war sein eigenmächtiges Erschießenlassen Stauffenbergs und weiterer Personen. Er machte sich militärstrafrechtlich der „vorsätzlichen Verletzung der Dienstpflicht aus Furcht vor persönlicher Gefahr“ (= Definition der Feigheit vor dem Feind – die es heute als Miltärstraftatbestand natürlich nicht mehr gibt...) schuldig. Fromm war, um es ungeschminkt zu sagen, ein unehrenhaft aus dem Heer entfernter Verbrecher, für den das Reich gerade die Erschießung als die ausreichende Strafe für sein Verhalten für angemessen hielt. Ich verstehe nicht, wie man an einer rechtskräftigen Entscheidung des zuständigen Gerichts für den Zivilisten Fromm zweifeln kann. --Stabsdienst 01:25, 26. Lenzing (März) 2018 (CEST)
Nachkriegserkenntnisse sind immer so eine Sache, jeder wollte Widerstandskämpfer gewesen sein, Familien versuchten, ihre Angehörigen derart hinzustellen, aber ich will das auch nicht bezweifeln. Die Abhandlung sollte dann in die passende und schon vorhandene Rubrik „Putschversuch vom 20. Juli 1944“ ... — Hyperboreer 03:53, 26. Lenzing (März) 2018 (CEST)
Selbst wenn er nur Mitwisser gewesen sein sollte: Diese Attentäter und ihr Dunstkreis haben mit dem Leben von 100.000enden deutscher Frontsoldaten gespielt. Ganz zu schweigen, daß diese Kreise mit ziemlicher Sicherheit schon weit vorher das Leben von ganzen Divisionen deutscher Soldaten auf dem Gewissen haben (bereits ab 1940 hatte Hitler feststellen müssen, das sämtliche militärstrategischen Pläne zu Norwegen und Frankreich vorher bis ins kleinste Detail dem Feind verraten worden waren, was nur aus höheren Kreisen heraus verübt worden sein konnte. Ich empfehle dazu u.a. das Buch von Hermann Giesler: „Ein anderer Hitler“). Aber auch für das was ihm klar nachgewiesen werden kann, ist er ein Hochverräter (gar nicht mal zuletzt bei Leuten dieser Gesinnung können wir uns heute bedanken für das was ist. Denn im Jahre 1941, wo es noch auf der Kippe stand, haben diese ständigen Verratshandlungen hohe Verluste an deutschen Soldatenleben gefordert und damit zum letzendlichen Untergang Deutschlands und damit des abendländischen Europas beigetragen). Die Einleitung liest sich aber im wesentlichen, als wäre das ein Ehrenmann. Bei Hochverrätern sind deren aberkannte Auszeichnungen absolute Nebensache und sollten stets nur anbei weiter unten im Text erwähnt werden. --Thore 17:25, 26. Lenzing (März) 2018 (CEST)

Fußnoten

  1. So Hans Meiser: Zu Landes- und Hochverrat, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hrsg.): Der Große Wendig. Grabert Verlag, Tübingen, Band 3, 3. Aufl. 2010, S. 452
  2. Deutsche Biographische Enzyklopädie, 10 Bde., K. G. Saur / dtv, 2001, Band 3, Eintrag zu Fromm, Friedrich, S. 509
  3. Hans Meiser: Zu Landes- und Hochverrat, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hrsg.): Der Große Wendig. Grabert Verlag, Tübingen, Band 3, 3. Aufl. 2010, S. 452