Volksverrat
Unter Volksverrat wurde im Deutschen Reich nach 1933 der Treubruch gegenüber der Volksgemeinschaft verstanden. Das seinerzeit novellierte Strafgesetzbuch faßte die in zwei besonderen Titeln enthaltenen Bestimmungen über Hoch- und Landesverrat als „Volksverrat“ im 1. Abschnitt zusammen und brachte damit zum Ausdruck, daß durch beide Verbrechen das deutsche Volk in seiner Gesamtheit angegriffen wird.
Zur Aburteilung dieser Verbrechen war ein besonderer Volksgerichtshof eingesetzt.
Bekannte historische Volksverräter
- Otto von Habsburg – vom Deutschen Reich ausgebürgert
- Friedrich Fromm – Mitverschworener des 20. Juli 1944