Dotation

Aus Metapedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Unter Dotation (Mehrz. Dotationen) versteht man allgemein die planmäßige Ausstattung mit oder Zuweisung von Sach- oder Geldwerten.

Erläuterung

Finanzwissenschaft

In der Finanzwissenschaft spricht man von Dotation bei einer im Rahmen des Finanzausgleichs nicht zweckgebundenen Zuweisung übergeordneter an nachgeordnete öffentliche Körperschaften, z. B. von den Ländern an die Gemeinden.

Vor und während der Zeit des Deutschen Reiches

Bereits im Deutschen Reich verstand man unter Dotationen allgemein Zuweisungen des Staates an öffentliche Körperschaften mit allgemeiner Zweckbestimmung, ohne daß die Verwendung im einzelnen nachgewiesen zu werden brauchte. In Preußen waren durch Gesetze von 1873,1875,1902 jährliche Staatsdotationen an die Provinzialverbände und Kreisverbände vorgesehen (für Wegebau, Armenpflege, ländliche Polizei). An deren Stelle traten später für das ganze Reich Verteilungen nach dem Reichsfinanzausgleichsgesetz vom 23. Juni 1923.

Zudem bedeutete der Begriff im Besonderen die Zuwendungen des Staates an Feldherren oder Staatsmänner als Anerkennung hervorragender Leistungen für den Staat (nach den Befreiungskriegen, nach dem Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71, 1933 an Hindenburg (Todesrune.png 1934)).

Kirchenbezug

  • Unter Staatsleistungen versteht man im sogenannten Staatskirchenrecht der BRD hingegen alle finanziellen Zuwendungen der Bundesländer an organisierte Religiöse (die traditionellen Kirchen), die nach alten staatlichen Zugeständnissen (Gesetz, Vertrag oder eingeräumte Rechtstitel) erbracht werden. Siehe näher Staatsleistungen
  • In einem weiteren, nichttechnischen Sinne versteht man unter Staatsleistungen oder Dotationen alle finanziellen Zuwendungen eines Staates an Zusammenschlüsse von Religiösen bzw. Weltanschauungsgemeinschaften unabhängig von Anlaß und Zeit der Entstehung.
  • Die Binnenregelungen der katholischen Kirche meinen mit Dotation die vermögensmäßige Ausstattung einer kirchlichen Stiftung, Anstalt oder Pfründe.