Egenberger, Vera

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Vera Egenberger ist eine rassenmarxistische Agitatorin für die Gruppeninteressen vor allem fremdländischer Ausländer in der BRD. Sie betreibt in Berlin-Prenzlauer Berg ein Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung, das sich auf sogenannte strategische Klagen konzentriert, und betätigt sich in verschiedener Weise im „Antirassismus“-Geschäft.

Aktivität

„Strategische Klagen“

Vera Egenberger, die sich seit vielen Jahren[1] im antiweißen Rassismus („Antirassismus“) betätigt, gründete im Frühjahr 2009 den Verein Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG) und ist dessen Geschäftsführerin. Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen und hat seinen Sitz in Berlin. Er firmiert unter der Anschrift des Hauses der Demokratie und Menschenrechte.

Egenbergers Verein ist als „Antidiskriminierungsverband“ nach § 23 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)[2] berechtigt, bei Klagen nach diesem Gesetz als Beistand vor Gericht aufzutreten. Mit diesem Status ermuntert der Verein schwerpunktmäßig Ausländer, über Egenbergers Büro Klagen wegen Diskriminierung zu erheben. Egenberger wirbt damit, daß ihr „Fokus auf strategischen Klagen“ liege, „die nicht nur einzelnen Personen, sondern einer ganzen Gruppe zugute kommen“.

In einer Selbstdarstellung aus dem Jahr 2010 lädt Vera Egenberger Klagewillige zu kostenlosen Prozessen ein, erläutert die Vorgehensweise, macht aber entgegen der von Nichtregierungsorganisationen vielfach geforderten Transparenz keine Angaben zur Herkunft der Finanzmittel:

„Das BUG arbeitet mit zugelassenen AnwältInnen zusammen, die bereits Erfahrungen mit dem AGG oder Klagen im Menschenrechtsbereich gemacht haben. In einer Kooperation Nichtregierungsorganisation – MandantIn – AnwältIn werden Klagen strategisch angelegt und bundesweit unterstützt. Kosten der Klage werden vom BUG soweit nötig und möglich abgedeckt.“

Als das größere Ziel gibt Egenberger an, die „Ergebnisse dieser Klagen für Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit“ zu nutzen, um eine „Stärkung und Erweiterung von Nichtdiskriminierungsgesetzgebung“ sowie die „Schaffung von Präzedenzfällen“ zu erreichen. Dies soll der Einflußnahme auf politische Entscheidungsprozesse zugunsten ihrer Klientel dienen.

Vera Egenberger ist auch die Verfasserin der Handreichung „Handlungsfelder für einen Politischen Aktionsplan gegen Rassismus“, herausgegeben 2010 vom Netz gegen Rassismus, für gleiche Rechte (Berlin).[3]

Bemühungen um Privilegien für Schwarze und Illegale Ausländer

Vera Egenberger will durch „nachhaltige Bearbeitung“ erreichen, daß Polizeibeamte nicht mehr davon Gebrauch machen, die zum Schutz der Bevölkerung gesetzlich[4] vorgesehenen verdachtsunabhängigen Kontrollen durchzuführen, insofern Schwarze oder Farbige hiervon betroffen sind. Unterlegt wird die Wunschvorstellung, die genannten Personengruppen von bestimmten Kontrollen auszunehmen, mit dem Vorwurf, Polizeibeamte gingen gewohnheitsmäßig und zu Unrecht auf Schwarze oder fremdländisch aussehende Personen zu. Mit nichts mehr als dem Zitieren eines Anglizismus („Racial Profiling“) stellt Egenberger deutsche Polizeibeamte als Rassisten hin, die davon ablassen sollen, den einen oder anderen Kriminellen aufzuspüren, der sich beispielsweise illegal Zugang nach Europa verschafft hat:

„Polizeibeamte können – wie andere Menschen auch – ihre Stereotype nicht immer zu Hause lassen, wenn sie zur Arbeit gehen und dort auf Muster des ‚drogendealenden Afrikaners’ oder des ‚muslimischen Terroristen’ zurückgreifen. Ein Dilemma, das einer nachhaltigen Bearbeitung bedarf.
Die nächstliegende Antwort darauf, wie ‚Racial Profiling’ bei Personenkontrollen wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthaltes [Schreibfehler im Original] beendet werden können, wäre eine Streichung des Paragrafen 22 (1a) Bundespolizeigesetz. Das hieße, auf verdachtsunabhängige Personenkontrollen in Bahnhöfen, auf Bahnstrecken, oder an Flughäfen zu verzichten. Genau dies forderten das Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V. (BUG) und die Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD) in ihrer Petition zu ‚Racial/Ethnic Profiling’, die im November 2012 beim Petitionsausschuss des deutschen Bundestages eingereicht wurde.“[5]

Siehe auch

Verweis

Fußnoten

  1. Siehe die Ausführungen Egenbergers aus dem Jahr 2000 auf der Netzpräsenz der Friedrich-Ebert-Stiftung [1]
  2. „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“ vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 3. April 2013 (BGBl. I S. 610)
  3. Das Netz beschreibt sich als „Zusammenschluß von ca. 100 Nichtregierungsorganisationen, die bundesweit bzw. überregional in der Antirassismus- und Migrationsarbeit tätig sind“ (Seite 2). Europaweit umfaßt das Netzwerk 600 sogenannte Nichtregierungsorganisationen unter staatlicher Regie bzw. finanzieller Kontrolle.
  4. § 22 Abs. 1a Bundespolizeigesetz: „Zur Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreise in das Bundesgebiet kann die Bundespolizei in Zügen und auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes (§ 3), soweit auf Grund von Lageerkenntnissen oder grenzpolizeilicher Erfahrung anzunehmen ist, daß diese zur unerlaubten Einreise genutzt werden, sowie in einer dem Luftverkehr dienenden Anlage oder Einrichtung eines Verkehrsflughafens (§ 4) mit grenzüberschreitendem Verkehr jede Person kurzzeitig anhalten, befragen und verlangen, daß mitgeführte Ausweispapiere oder Grenzübertrittspapiere zur Prüfung ausgehändigt werden, sowie mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen.“
  5. Ausführungen vom 24. Juli 2013 [2]