Eigennutz

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Eigennutz bezeichnet im weitesten Sinn das dem Prinzip des Selbsterhaltungstriebes unabdingbar zugrunde liegende Handeln des Einzelnen, im engeren Sinn diejenige Denk- und Handlungsweise, welche kein höheres Ziel des Strebens anerkennt als den eigenen Vorteil, und diesen rücksichtslos und unbedingt, selbst mit Hintansetzung höherer Pflichten, verfolgt.

Aus der traditionell im englisch-angelsächsischen Raum vorherrschenden moralischen Einstellung heraus, entsprang die nationalökonomische Auffassung, wonach der Eigennutz die ausschließliche und alleinige leitende und treibende Kraft in der wirtschaftlichen Tätigkeit des Einzelnen und infolge davon auch in der Volkswirtschaft überhaupt darstelle. Dem gegenüber stand die deutsche, namentlich preußische und später vom Nationalsozialismus getragene Weltanschauung und Forderung unter dem Rechtsgrundsatz „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ und dem WahlspruchJedem das Seine“ („Suum cuique“).

Als materialistische Gegenbewegung zum liberalistischen Prinzip des Eigennutzes entstand die ins maßlos Egalitäre verzerrte kommunistische Vorstellung, wonach die Leistung und der Wert des Einzelnen vollständig vernachlässigenswert seien, zu Gunsten eines rein materialistisch ausgerichteten Kollektivs.

Siehe auch

Verweise