Föderalismusreform

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Die Föderalismusreform war eine Umgestaltung des Grundgesetzes der BRD durch die Kartellparteien 1998-2009. Dabei wurden etwa zwanzig Grundgesetz-Artikel geändert und neue hinzugefügt. Die Zentralgewalt wurde verändert und Teile der Macht auf 15 Bundesländer verteilt, andere zog der Bund an sich. Gültig ab dem Haushaltsjahr 2011. Nach der Schweriner SPD-Regierung (2006) führt die Reform „zu mehr Kleinstaaterei, Länderegoismus und Bürokratie“.

Die sog. Föderalismusreform wurde durch folgende Bundesregierungen gezogen :

  • 14. Leg.periodeg (26. Oktober 1998 bis 17. Oktober 2002): SPD/GRÜNE-Regierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder
  • 15. Leg.periode (17. Oktober 2002 bis 18. Oktober 2005): SPD/GRÜNE-Regierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder
  • 16. Leg.periode (18. Oktober 2005 bis 27. Oktober 2009): CDU/CSU/SPD-Regierung unter Bundeskanzlerin Angela Merkel
  • 17. Leg.periode (seit 27. Oktober 2009): CDU/CSU/FDP-Regierung unter Bundeskanzlerin Angela Merkel

Die Föderalismusreform wurde in zwei Stufen (Paket I = Verwaltungstruktur (1.September 2006), Paket II = Finanzstruktur (2009)) umgesetzt.

Hauptergebnisse

Machtverteilung

  • nationale Gesetzesvorgabe (früher Art. 75 GG) abgeschafft. Länder erlassen lokale Gesetze für Umwelt-, Strafvollzugs-, Ladenschluss-, Versammlungs- und Beamtenrecht (nicht Strafrecht)
  • Bundesrat hat überwiegend kein Zustimmungsrecht zu Bundesgesetzen mehr (Ausnahmen z.B. Asylrecht)
  • Bund kann den Gemeinden keine kostenpflichtigen Aufgaben mehr zuweisen
  • alle Bildungspolitik wird Ländersache (Ausnahme: Hochschulzulassung und -abschlüsse)

Zentralisierung

  • Bundeskriminalamt ermittelt bei "länderübergreifender Gefahr" allein
  • Vertretung gegenüber der EU
  • Datenzugriff für zentrale Steuerbehörde

Weiteres

  • Länderfinanzausgleich eingegrenzt
  • Gründung eines nationalen Krebs-Registers
  • Übertragung von Bundesstraßen auf die Länder
  • Melde-, Pass-, Notar-, Waffen- und Sprengstoffrecht sowie Kernenergie und der Schutz deutschen Kulturgutes bleiben beim Bund

Die Föderalismusreform wurde den Deutschen als Modernisierung vorgestellt. Sie erhöht die Machtposition der Landesfürsten. Als Folge der Aufspaltung in Einzelinteressen durch künftige Einzelstaatengesetze wird das Zusammengehörigkeitsgefühl der Deutschen geschwächt und gemeinsames nationales Handeln (auf administrativer Ebene) erschwert. Das förderale System der BRD wurde 1949 von den Besatzungsmächten installiert um eine nichtkonforme Partei (NSDAP) an der legalen Regierungsübernahme zu hindern. Der Förderalismus wurde mit Gründung des deutschen Kaiserreiches 1871 von Bismarck eingeführt. Er einte die Partikularinteressen der deutschen Fürsten.

Siehe auch