Fürstlich Lippischer Hausorden

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Der Fürstlich Lippischer Hausorden (auch: Fürstlich Lippe’scher Gesamt-Haus-Orden oder Fürstlich Schaumburg-Lippischer Haus-Orden) wurde am 25. Oktober 1869 als Fürstlich-Lippisches Ehrenkreuz von den Regenten der Häuser Lippe und Schaumburg-Lippe als gemeinsamer Hausorden gestiftet, um treue Dienste, die dem Lande oder dem fürstlichen Hause geleistet wurden, belohnen zu können. Er war nach den Statuten einer der jüngsten unter den Hausorden der deutschen Fürstenhäuser.

Bruststern zum Großkreuz mit Schwertern

Geschichte

Ehrenkreuz I. Klasse (1. Modell)
Ehrenkreuz I. Klasse (Halsdekoration)
Ehrenkreuz der II. Klasse in der Ausführung von 1869 bis 1887, in einer Herstellung bis 1872

Das Ehrenkreuz wurde am 25. Oktober 1869 von Paul Friedrich Emil Leopold III. Fürst zur Lippe, Edler Herr und Graf zu Schwalenberg und Sternberg, Souverain zu Vianen und Ameiden, Erbburggraf zu Utrecht etc. etc. (1821–1875, reg. seit 1851) und Adolf I. Georg, regierender Fürst zu Schaumburg-Lippe, Edler Herr zur Lippe, Graf zu Schwalenberg und Sternberg etc. etc. (1817–1893, reg. seit 1860) als gemeinsamer Hausorden mit Stern und Cordon für beide Landesherren, mit drei Klassen. Weitere Orden waren das Detmoldische (LVM) sowie Schaumburg’sche Militair-Verdient-Medaille (SLVM, auch SLMV), später kamen noch das Lippische Silberne Ehrenzeichen (FLsEz) und das Schaumburgische Allgemeine Ehrenzeichen (SLAE).

Entworfen und bis 1877 auch hergestellt wurden die Insignien von der Firma J. Godet & Sohn in Berlin. Vom 10. September 1877 bis 4. November 1887 wurde die I. Klasse in zwei Stufen (mit und ohne Krone) verliehen. Am 4. November 1887 wurden weitere Änderungen dekretiert: Die bisherige I. Klasse mit Krone wurde I. Klasse; neu gestiftet wurde eine II. Klasse mit Eichenlaub; die bisherige I. Klasse ohne Krone wurde die II. Klasse ohne Eichenlaub; die bisherige II. Klasse wurde die III. und die bisherige III. die IV. Klasse. Anstelle der Ehrenzeichen wurde ein zweistufiges Verdienstkreuz eingeführt. Für Auszeichnung im Deutsch-Französischen Krieg wurden die Ehrenkreuze mit Schwertern (durch die Mitte) verliehen. In den Jahren 1887 und 1888 erfolgten Verleihungen der II. und der III. Klasse mit Schwertern am Ring.

Am 1890 wurde der Orden zwischen den Fürstentümern aufgeteilt, die nun eigenständige Dekorationen verliehen. Mit der Abschaffung der Monarchie im November 1918 wurden die Verleihungen des Ordens nicht unmittelbar eingestellt. Durch zahlreiche Erweiterungen, Ergänzungen und Einschiebungen sind die Klassen des Ordens teilweise nur schwer zu durchblicken.

Namensentwicklung

Ehrenkreuz II. Klasse mit Eichenlaub und Schwertern
Ehrenkreuz II. Klasse mit Eichenlaub
Offizierehrenkreuz mit Schwertern
Offizier-Ehrenkreuz für Georg Eduard Johann von Wodtke, 1909, auktioniert 2019
Ehrenkreuz III. Klasse mit Schwertern
Ehrenkreuz IV. Klasse (1. Modell)
Ehrenkreuz IV. Klasse, 2. Modell (seit 1890)
Goldenes Verdienstkreuz, 2. Modell (ab 1890)
Silbernes Verdienstkreuz, 2. Modell (ab 1890)
  • Ehrenkreuz des Fürstlich Lippischen Gesamthauses (1869–1871)
    • in den preußischen Ranglisten schon 1870 als „Hausorden“ bezeichnet.
  • Fürstlich Lippisches Ehrenkreuz (1871–1877)
  • Fürstlich Lippischer Hausorden (1877–1890)

Schwerter (Statutenwortlaut)

  • 11. April 1871: „Officiere, welche sich in einem Feldzuge hervorgethan haben, können als besondere Auszeichnung diese Decoration mit zwei durch den Mittelschild gekreuzten Schwertern erhalten.“
  • 10. September 1877: „Wenn der Hausorden für im Felde erworbene Verdienste verliehen wird, so ist das Ordenszeichen mit 2 durch den Mittelschild gekreuzten Schwertern zu versehen. Bei Verleihung der höheren Ordensklasse für Auszeichnung im Frieden an Inhaber der niederen Klasse mit Kriegsdecoration werden die Schwerter beibehalten und unter dem Ringe getragen. Die für Verdienste im Felde verliehene niedere Klasse mit Schwertern wird dann neben der Decoration mit Schwertern am Ringe fortgetragen.“
  • 4. November 1887: „Wenn der Hausorden für im Felde erworbene Verdienste verliehen wird, so ist das Ordenszeichen mit zwei durch den Mittelschild gekreuzten Schwertern zu versehen. Bei Verleihung der höheren Ordensklasse für Auszeichnung im Frieden an Inhaber der niederen Klasse mit Kriegsdecoration werden die Schwerter beibehalten und unter dem Ringe getragen. Die für Verdienste im Felde verliehene, niedere Klasse mit Schwertern wird dann neben der Decoration mit Schwertern am Ringe fortgetragen.“
  • 30. Mai 1906: „Durch Unsern bei der Versammlung der Kriegsveteranen am 3. September 1905 bekannt gegebenen Erlaß haben Wir bestimmt: ‚Alle diejenigen Inhaber des goldenen bezw. silbernen Verdienstkreuzes, welche dasselbe für Tapferkeit oder hervorragende Leistungen bei der mobilen Armee 1870/ 71 verliehen wurde, erhalten die Berechtigung, auf dem Bande dieses Ehrenzeichens ein Paar kreuzweis liegende goldene bezw. silberne Schwerter nach beifolgender Probe zu tragen.‘ In Ergänzung dieses Erlasses verordnen Wir nunmehr: ‚Sofern das dem Hausorden angeschlossene goldene bezw. silberne Verdienstkreuz für im Felde erworbene Verdienste verliehen wird, sollen ihm die Schwerter auf dem Bande hinzugefügt werden.‘“
  • 30. Mai 1907: Sofern das dem Hausorden angeschlossene goldene bezw. silberne Verdienstkreuz für im Felde erworbene Verdienste verliehen wird, sollen ihm ein Paar kreuzweis liegende goldene bezw. silberne Schwerter auf dem Bande hinzugefügt werden. Alle diejenigen Inhaber des goldenen bezw. silbernen Verdienstkreuzes, welchen dasselbe für Tapferkeit oder hervorragende Leistungen bei der mobilen Armee 1870/ 71 verliehen ist, haben die Berechtigung, auf dem Bande dieses Ehrenzeichens die Schwerter zu tragen.

Aufteilung und Monogramme ab 1890

Am 18. April 1890 wurde unter Woldemar Fürst zur Lippe (1824–1895) der schaumburgisch-lippische Hausorden abgetrennt, das bisherige Monogramm der Rückseite „LA“ durch „L“ ersetzt, die bisherige Klasseneinteilung Stern und Cordon für den Fürsten, vier Klassen, wobei die II. Klasse weiterhin in zwei Graden verliehen wurde (mit Statut vom 4. November 1887 mit und ohne Eichenlaub), und zweistufiges Verdienstkreuz (in Gold und Silber). Am 30. Mai 1906 wurden die Insignien für die Fürstin eingeführt und am 30. Mai 1907 auch die III. Klasse in zwei Grade unterteilt (mit und ohne Eichenlaub) sowie ein zwischen der 4. Klasse und dem Goldenen Verdienstkreuz angesiedeltes Zivil-Ehrenkreuz. Am 30. Mai 1911 wurde die Verleihung des Sterns nebst Cordon auch an fremde Souveräne und Prinzen souveräner Häuser ermöglicht. Am 30. Mai 1913 wurde an Stelle der bisherigen III. Klasse mit Eichenlaub erneut das Offizier-Ehrenkreuz gestiftet und am 22. Juni des gleichen Jahres das „Zivil-Ehrenkreuz“ in „Ehrenkreuz IV. Klasse, 2. Abteilung“ umbenannt.

Statut 1907

Statut des Fürstlich Lippischen Hausordens vom 30. Mai 1907:

Wir Leopold, von Gottes Gnaden regierender Fürst zur Lippe, Edler Herr und Graf zu Biesterfeld, Graf zu Schwalenberg und Sternberg etc. etc., haben nach mehrfachen Abänderungen des unterm 18. April 1890 erneuten Statuts des Fürstlich Lippischen Hausordens Uns bewogen gefunden, an Stelle des vorerwähnten Statutes nachfolgende Bestimmungen zu treffen:
§ 1.
Das Recht der Verleihung Unseres Fürstlich Lippischen Hausordens und der Beförderung in demselben zu einem höheren Grade steht ausschließlich dem Landesherrn zu.
§ 2.
Die Verleihung Unseres Hausordens erfolgt aus freier höchster Entschließung des Landesherrn, und ist ein öffentliches Zeichen, um dadurch getreuen Untertanen, welche sich um das Vaterland verdient gemacht, Staatsdienern, welche sich durch ihre Dienstleistungen, Treue und Ergebenheit in ihrem Beruf hervorgetan, und wohlverdienten Uns und Unserem Hause ergebenen Männern Beweise Unserer Zufriedenheit und Unseres Wohlwollens zu geben, sowie auch jene Ausländer zu ehren, welche sich um Uns und Unser Land Verdienste erworben haben.
§ 3.
Die Anlegung des Sternes nebst Cordon zu diesem Hausorden behält Sich der Landesherr ausschließlich Höchstselbst vor.
Die jeweilig regierende Fürstin ist berechtigt, Unsern Hausorden nebst Stern und Cordon anzulegen. Die Insignien sind in gleicher Weise wie die Uns vorbehaltenen gestaltet, nur in verkleinertem Maßstabe angefertigt. Eine verwitwete Fürstin ist befugt, auch während des Witwenstandes Orden, Stern und Band, zu tragen.
§ 4.
Der Hausorden besteht aus folgenden Klassen:
dem Ehrenkreuze l. Klasse,
dem Ehrenkreuze Il. Klasse mit Eichenlaub (Il A),
dem Ehrenkreuze Il. Klasse (Il B),
dem Ehrenkreuze III. Klasse mit Eichenlaub (III A),
dem Ehrenkreuze III. Klasse (III B),
dem Ehrenkreuze IV. Klasse (IV A),
dem Zivil-Ehrenkreuze (IV B).
§ 5.
Die Ordenszeichen sollen bestehen:
Für die erste Klasse:
In einem goldenen achtspitzigen weiß emaillierten Kreuze, in der Mitte desselben der goldene Stern von Schwalenberg und Sternberg, auf diesem – sodaß die acht Strahlen darunter hervorstehen – rot emailliert auf weißem Grunde die Lippische Rose, umgeben in Goldschrift auf blau emailliertem Ringe von der Devise: „Für Treue und Verdienst“. Die Rückseite des Kreuzes enthält auf dem Mittelschilde desselben auf roter Emaille in Gold die gekrönte Initiale des Durchlauchtigsten Stifters, des verewigten Fürsten Paul Friedrich Emil Leopold zur Lippe. Über dem Kreuze, dessen acht Spitzen mit je einer kleinen goldenen Kugel verziert sind, schwebt die Krone in Gold.
Die Dekoration wird an einem 6 cm. breiten roten seidenen gewässerten Gold eingefaßten Bande um den Hals getragen.
Für die Klasse Il A:
In einem gleichen Kreuze, jedoch unter Fortfall der Krone und der Kugeln an den Kreuzespitzen, über dem oberen Kreuzesarm mit goldenem Eichenlaub verziert und an einem gleichen Bande um den Hals zu tragen.
Für die Klasse Il B:
In einem gleichen Kreuze ohne Eichenlaub.
Für die Klasse III A:
In einem gleichen Kreuze in verkleinertem Maßstabe, über dem oberen Kreuzesarm mit goldenem Eichenlaub verziert und an einem gleichen jedoch nur 3 cm. breiten Bande, im Knopfloch oder auf der linken Seite der Brust zu tragen.
Für die Klasse III B:
In demselben Kreuze ohne Eichenlaub.
Für die Klasse IV A:
In einem silbernen Kreuze von derselben Form und mit dem gleichen Mittelschilde, wie die III. Klasse, am Bande der letzteren und wie diese zu tragen.
Für die Klasse IV B:
Das Zivil-Ehrenkreuz besteht in einem silbernen Kreuze von derselben Form wie das Ehrenkreuz IV A mit dem gleichen Mittelschilde auf der Vorderseite, jedoch ohne den goldenen Stern von Schwalenberg und Sternberg. Die Rückseite trägt auf silbernem Mittelschild die gekrönte Initiale des Durchlauchtigsten Stifters. Das Zivil-Ehrenkreuz wird an dem Bande der IV. Klasse und wie diese getragen.
§ 6.
Wenn der Hausorden für im Felde erworbene Verdienste verliehen wird, so ist das Ordenszeichen mit zwei durch den Mittelschild gekreuzten Schwertern zu versehen.
§ 7.
Bei Verleihung der höheren Ordensklasse für Auszeichnung im Frieden an Inhaber der niederen Klasse mit Kriegsdecoration werden die Schwerter beibehalten und unter dem Ringe getragen.
Die für Verdienste im Felde verliehene niedere Klasse mit Schwertern wird dann neben der Dekoration mit Schwertern am Ringe fortgetragen.
§ 8.
Mit Unserem Hausorden ist zugleich ein goldenes und ein silbernes Verdienstkreuz verbunden.
§ 9.
Die Verdienstkreuze enthalten das Gepräge des Mittelschildes des Ordens, sie werden am Bande der IV. Klasse des Hausordens und wie diese getragen.
§ 10.
Das silberne Verdienstkreuz wird fortgetragen, wenn der Inhaber desselben später mit dem goldenen Verdienstkreuze begnadet wird, sowie die Verdienstkreuze auch neben dem Ordenskreuze aller Klassen getragen werden.
§ 11.
Sofern das dem Hausorden angeschlossene goldene bezw. silberne Verdienstkreuz für im Felde erworbene Verdienste verliehen wird, sollen ihm ein Paar kreuzweis liegende goldene bezw. silberne Schwerter auf dem Bande hinzugefügt werden.
Alle diejenigen Inhaber des goldenen bezw. silbernen Verdienstkreuzes, welchen dasselbe für Tapferkeit oder hervorragende Leistungen bei der mobilen Armee 1870/ 71 verliehen ist, haben die Berechtigung, auf dem Bande dieses Ehrenzeichens die Schwerter zu tragen.
§ 12.
Die Verleihung des Fürstlich Lippischen Ehrenkreuzes aller Klassen und des damit verbundenen Verdienstkreuzes erfolgt durch ein Höchstlandesherrlich vollzogenes Patent.
§ 13.
Alle auf Unseren Hausorden sich beziehenden Geschäfte sind durch den Chef des Staatsministeriums persönlich wahrzunehmen, von dem die Patente auch gegenzuzeichnen sind.
§ 14.
Die verliehenen Dekorationen sind nach dem Ableben der Begnadigten, sowie beim Aufrücken aus der unteren in eine höhere Klasse, jedoch mit Ausnahme des im § 7 Abs. 2 gedachten Falles an das Staatsministerium zurückzugeben.
§ 15.
Sollte ein mit Unserem Hausorden oder dem Verdienstkreuze Beliehener sich wider Erwarten eine unwürdige Handlung zu Schulden kommen lassen, so ist solches Uns durch den Staatsminister zu melden und Unserer Entscheidung anheimzustellen, ob der Name desselben in der Ordensliste zu streichen und die Dekoration ihm abzunehmen sein wird.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterzeichnung und Beidrückung Unseres Fürstlichen Insiegels.
Gegeben Detmold Schloß am 30. Mai 1907. (L.S) Leopold.
Fürst zur Lippe.
Frhr. von Gevekot.

Großkreuz (1911)

Das Großkreuz (als Kleinod an Schärpe getragen) mit dem achtstrahligen Bruststern wurde insgesamt rund zehnmal verliehen. Die Auszeichnungen waren nach dem Tod des Beliehenen rückgabepflichtig. Der Großkreuz-Satz mit Schwertern wurde bis 1918 sogar nur sechsmal verliehen:

Letzter Statutennachtrag (1918)

Nachtrag zu dem unterm 30. Mai 1907 erlassenen revidierten Statut des Fürstlich Lippischen Hausordens vom 9. November 1918:

„Wir Leopold, von Gottes Gnaden regierender Fürst zur Lippe, Edler Herr und Graf zu Biesterfeld, Graf zu Schwalenberg und Sternberg etc. etc., haben Uns bewogen gefunden, nachdem den Mitgliedern der Erbherrlichen Linie Lippe-Weißenfeld der Prinzentitel verliehen worden ist, in Erläuterung des Nachtrages vom 30. Mai 1911 zu dem Statut des Fürstlich Lippischen Hausordens vom 30. Mai 1907 festzustellen:
Die Bestimmungen des Nachtrages vom 30. Mai 1911 über die Verleihung des Sterns und Cordons Unseres Hausordens und das Anlegen derselben durch die Prinzen Unseres Fürstlichen Hauses bezogen und beziehen sich nur auf die Prinzen der Fürstlichen regierenden Linie Unseres Hauses. Eine Ausdehnung dieser Bestimmungen auf die erst später durch die Verleihung des Prinzentitels ausgezeichneten Mitglieder der Weißenfelder Linie ist nicht vorgesehen.
Urkundlich Unserer Höchsteigenhändiger Unterschrift und Beidrückung Unseres Fürstlichen Insiegels.
Gegeben Detmold Schloß am 9. November 1918. Leopold.
Fürst zur Lippe.
Biedenweg.“

Klassen (anhand von Ranglisten)

1869

Fürstlich-Lippisches Ehrenkreuz (LH.EK 1. 2. 3.):

  • Ehrenkreuz I. Klasse (1877 bis 1887 mit und ohne Krone)
  • Ehrenkreuz II. Klasse (mit und ohne Eichenlaub seit 1887)
  • Ehrenkreuz III. Klasse
  • Es gab noch „eine goldene und eine silberne Verdienst-Medaille“, die jedoch in den preußischen Ranglisten nicht auftaucht. Am 11. April 1871 erfolgte die die Umbenennung der „Verdienstmedaille“ in „Ehrenzeichen“.

Aufgrund der Ausführung des Blütenzentrums (fünfzackiger Stern, graviert, tlw. emailliert) läßt sich unzweifelhaft die Firma J. Godet & Sohn in Berlin als Hersteller identifizieren, die die Kreuze auch entworfen und laut Schwark nur von 1869 bis 1877 hergestellt hat. Laut Schwark wurden in Lippe vom 25. Oktober 1869 bis 24. September 1889 nur 62 Ehrenkreuze I. Klasse verliehen, davon zehn Verleihungen mit Schaumburg-Lippe gemeinsam; die Zahl der schaumburg-lippischen Verleihungen im gleichen Zeitraum ist nicht genau bekannt, dürfte aber nicht höher, sondern eher noch geringer gewesen sein. Somit dürfte die Gesamtzahl der von Godet hergestellten Exemplare des Ehrenkreuzes I. Klasse mit Krone deutlich unter 100 gelegen haben.

1890

Lippischer Hausorden (LH.EK 1. 2. 3. 4. 5a. u. b.):

  • Ehrenkreuz I. Klasse
  • Ehrenkreuz II. Klasse (ohne LH2 bzw. mit Eichenlaub LH2mE)
  • Ehrenkreuz III. Klasse
  • Ehrenkreuz IV. Klasse
  • Verdienstkreuz
    • Gold
    • Silber

Lippe-Detmoldischer Hausorden (LDH.EK 1. 2. 3. 4. 5a. u. b.; gestiftet: 18. April 1890):

  • Ehrenkreuz I. Klasse
  • Ehrenkreuz II. Klasse
  • Ehrenkreuz III. Klasse
  • Ehrenkreuz IV. Klasse
  • Verdienstkreuz
    • Gold
    • Silber

Lippe-Schaumburgischer Hausorden (LSH.EK 1. 2. 3. 4.; gestiftet: 18. September 1890):

  • Ehrenkreuz I. Klasse
  • Ehrenkreuz II. Klasse
  • Ehrenkreuz III. Klasse
  • Ehrenkreuz IV. Klasse

1900/08

Fürstlich Schaumburg-Lippischer Hausorden (SLH 1. 2. O. 3. 4.):

  • Ehrenkreuz I. Klasse
  • Ehrenkreuz II. Klasse
  • Offizier-Ehrenkreuz (1910 erneut kurzfristig weggefallen)
  • Ehrenkreuz III. Klasse
  • Ehrenkreuz IV. Klasse

1910

Fürstlich Lippischer Haus-Orden (LDH.EK 1. 2. 3. 4. 4a. 5a. u. b.):

  • Ehrenkreuz I. Klasse
  • Ehrenkreuz II. Klasse
  • Ehrenkreuz III. Klasse (ohne LDH3 bzw. mit Eichenlaub LDH3mE)
  • Ehrenkreuz IV. Klasse
  • Zivil-Ehrenkreuz
  • Verdienstkreuz
    • Gold
    • Silber

1912

Fürstlich Schaumburg-Lippischer Hausorden (SLH 1. 2. O. 3. 4.):

  • Ehrenkreuz I. Klasse
  • Ehrenkreuz II. Klasse
  • Offizier-Ehrenkreuz
  • Ehrenkreuz III. Klasse
  • Ehrenkreuz IV. Klasse

1913 (zehn Klassen)

Fürstlich Lippischer Haus-Orden:

  • Großkreuz (LDH.G.Kr; erstmalig im Statutennachtrag vom 30. Mai 1911 angekündigt)
  • Ehrenkreuz I. Klasse (LDH1/LH1)
  • Ehrenkreuz II. Klasse (LDH2/LH2, mit Eichenlaub LDH2mE/LH2mE)
  • Offizier-Ehrenkreuz (LDH.O)
  • Ehrenkreuz III. Klasse (LDH3/LH3)
  • Ehrenkreuz IV. Klasse 1. Abteilung (LDH4/LH4)
  • Zivil-Ehrenkreuz (Fortfall zum 30. Mai 1913, aber in den Ranglisten noch als „LDH4a“ aufgeführt)
  • Ehrenkreuz IV. Klasse 2. Abteilung (LDH4b)
  • Verdienstkreuz
    • Gold (LDH5a)
    • Silber (LDH5b)

Verweise