Lippe, Leopold zur
Leopold Julius Bernhard Adalbert Otto Karl Fritz Georg Gustav, IV. Fürst zur Lippe ( 30. Mai 1871 in Oberkassel bei Bonn; 30. Dezember 1949 in Detmold) war ein deutscher Landesherr und der letzte regierende Fürst von Lippe sowie Offizier, zuletzt Generalleutnant des Deutschen Heeres und vom 27. Januar 1910 bis Auflösung im Dezember 1918 Chef des III. Bataillons[1]/Infanterie-Regiment „Graf Bülow von Dennewitz“ (6. Westfälisches) Nr. 55 der Preußischen Armee.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Leopold IV. hatte bereits 1904 die Regentschaft, nach dem Tode seines Vaters Graf Ernst zur Lippe-Biesterfeld, angetreten. Ein zweiter Schiedsspruch sicherte ihm nach dem Tode des Fürsten Alexander zur Lippe, 1905, den Thron. Mit diesem Spruch wurden die jüngeren Geschwister des Grafen Ernst und seine Kinder Prinzen und Prinzessinnen zur Lippe, ohne den Beinamen „Biesterfeld“. Um den Beinamen dennoch zu erhalten verlieh Leopold IV. seinem Bruder Bernhard den Beinamen „Biesterfeld“ neu. Seit 1905 waren alle Mitglieder der Linie Lippe-Biesterfeld fürstlichen Standes. Zum bekanntesten Namensträger Lippe-Biesterfeld, wurde Bernhard der Niederlande, Vater der niederländischen Prinzessin Beatrix.
- „Fürst Leopold IV. zur Lippe wurde am 30. Mai 1871 in Oberkassel bei Bonn als Sohn des fünften Grafen Ernst zur Lippe-Biesterfeld geboren. Sein Vater, Graf Ernst, führte die Regentschaft über den geisteskranken Fürsten Alexander von der älteren, bisher regierenden Linie des Hauses Lippe. Nach dem Tode des Grafen Ernst übernahm Graf Leopold die Regentschaft. Als dann am 13.1.1905 Fürst Alexander starb, erhob Prinz Adolf zu Schaumburg-Lippe, ein Schwager Kaiser Wilhelm II., unterstützt von diesem, ernsthaft Thronfolgeansprüche, indem er die Ebenbürtigkeit des Grafen Leopold bestritt. Der Streit, der damals viel Aufsehen erregte, wurde aber vor dem Reichsgericht zugunsten der Biesterfelder Linie entschieden, worauf Graf Leopold den Fürstentitel annahm. Infolge der Revolution verzichtete dann Fürst Leopold am 12.11.1918 auf den Thron. Über das Domanialvermögen einigte sich der Fürst durch Vertrag mit seinem Land. Außerdem über eine Abstandssumme, die dann in Oktober 1922 im Wert von 1650 Goldmark ausgezahlt wurde.“[3]
Thronverzicht
1918 war Leopold IV. auch der letzte regierende Fürst zur Lippe. Im Zuge der Novemberrevolution wurde Leopold IV. durch den lippischen Volks- und Soldatenrat am 12. November 1918 zum Thronverzicht genötigt, wodurch die etwa 800jährige regierende Dynastie der Edlen Herren, Grafen und Fürsten zur Lippe endete.
Am 17. Juli 1919 beschloß der Landtag des Landes Lippe, daß mit der Thronentsagung des Fürsten Leopold IV. das fürstliche Domänenvermögen Staatseigentum sei. Damit bestätigte er eine Verfügung des Lippischen Volks- und Soldatenrates. Aufgrund dieses Gesetzes schloß das Land Lippe mit dem entthronten Fürsten Leopold IV. am 31. Oktober 1919 einen Dominalvertrag ab. Laut § 2 des Vertrages sollte das Land Lippe Eigentümer des fürstlichen Domänenvermögens sein, ausgenommen waren die unter § 3 genannten Bestandteile. So wurden dem fürstlichen Haus Lippe das Schloß Detmold, das Jagdschloß Lopshorn und die Oberförsterei Berlebeck überlassen, vgl. zum Vertragsinhalt das Urteil des Reichsgerichts vom 27. Mai 1932 in dem Rechtsstreit des Fürsten Leopold IV. gegen das Land Lippe, abgedruckt in der amtlichen Entscheidungssammlung des Reichsgerichts. [4] Im Februar 1928 erhob Fürst Leopold IV. gegen das Land Lippe Klage und rügte die Gültigkeit des Dominalvertrages. Der Rechtsstreit ging durch alle Instanzen: Landgericht Detmold, sodann Oberlandesgericht Celle (Berufungsinstanz) und zum Schluß Reichsgericht (Revisionsinstanz).
In dem bereits zitierten Urteil des Reichsgerichts vom 27. Mai 1932 heißt es unter anderem, die Rügen des Fürsten seien dann unerheblich, wenn diesem bei Vertragsschluß das Domänenvermögen gar nicht mehr zugestanden haben sollte. Nach dem deutschen Privatfürstenrecht gäbe es zwei Vermögensmassen: nämlich das Privatvermögen des Fürsten und das Domänenvermögen des Fürsten, welches diesem für die Dauer der Regentschaft zustehe. Nach Wegfall der Regentschaft falle das Domänenvermögen an den Staat, sofern nichts anderes gesetzlich geregelt sei. Dies habe die Vorinstanz nicht geprüft, so daß der Rechtsstreit an dieses Gericht zurückverwiesen werden müsse. In dem Urteil des Reichsgerichts vom 27. Mai 1932 wird ein weiteres Urteil des Reichsgerichts vom 18. November 1921 zitiert, welches ebenfalls Vermögensstreitigkeiten im Hause Lippe zum Gegenstand hatte. Laut diesem Urteil hatten Angehörige der Nebenlinie Lippe-Weißenfeld wegen einer Zahlungsforderung das Land Lippe und den Fürsten Leopold IV. als Gesamtschuldner verklagt.
Grundlage der Forderung war ein am 22./24. Mai 1762 abgeschlossener Vertrag, der Streitigkeiten im Hause Lippe beilegen sollte. Nach diesem Vertrag war an die Nebenlinie Lippe-Weißenfeld eine Rente zu zahlen. Die Klage gegen den Fürsten Leopold IV. wies das Reichsgericht am 18. November 1921 mit der Begründung ab, dieser habe spätestens mit dem Dominalvertrag vom 31. Oktober 1919 seine Stellung als Inhaber des fürstlichen Domänenvermögens an das Land Lippe verloren. Das Reichsgericht ließ offen, ob dieser Verlust schon mit seinem Thronverzicht vom 12. November 1918 eingetreten sei. Dagegen gab das Reichsgericht der Klage gegen das Land Lippe statt, da der Ausschluß der vertraglichen Zahlungsansprüche der Kläger durch die Gesetze des Landes Lippe gegen die Eigentumsgarantie des Art. 153 der Weimarer Reichsverfassung verstieße. So sei u. a. die nach dieser Vorschrift zwingende Rechtsweggarantie nicht gegeben. Das Urteil des Reichsgerichts vom 18. November 1921 ist ebenfalls in der amtlichen Entscheidungssammlung des Reichsgerichts veröffentlicht worden.[5]
In einem weiteren Rechtsstreit wurde Fürst Leopold IV. von weiteren Mitgliedern der Nebenlinie Lippe-Weißenfeld auf Zahlung verklagt. Auch diese Klage wurde auf den am 22./24. Mai 1762 abgeschlossenen Vertrag gestützt. Dieser Rechtsstreit ging wie die beiden anderen Prozesse durch alle Instanzen: Landgericht Detmold, Oberlandesgericht Celle und Reichsgericht. Das Reichsgericht wies am 18. November 1921 die Klage ab. Zur Begründung führte es aus, der inzwischen verstorbene Vater der beiden Kläger habe teilweise auf seine vertraglichen Ansprüche verzichtet. Ein solcher Teilverzicht, auf den sich die beiden Kläger berufen haben, sei jedoch unwirksam. Er sei mit dem deutschen Privatfürstenrecht unvereinbar, da dieses zwecks Vermeidung einer Zersplitterung des Domänenvermögens nur einen völligen Verzicht vorsehen würde. Der Tod des Vaters der beiden Kläger ändere daran nichts. Dieses Urteil des Reichsgerichts ist auch in der amtlichen Entscheidungssammlung des Reichsgerichts veröffentlicht worden.[6] Allerdings sind die Ausführungen des Reichsgerichts zur Unerheblichkeit des Todes des Vaters der beiden Kläger für den Ausgang des Rechtsstreits dort nicht abgedruckt.
Familie
Fürst Leopold IV. heiratete am 16. August 1901 seine Verlobte Prinzessin Bertha von Hessen-Philippsthal-Barchfeld ( 25. Oktober 1874 in Burgsteinfurt; 19. Februar 1919 in Detmold). Aus dieser Ehe sind fünf Kinder entsprossen:
- Ernst Leopold Chlodwig Julius Alexis Wilhelm Heinrich Erbprinz zur Lippe ( 12. Juni 1902 in Detmold; 24. Mai 1987 in Detmold)
- Leopold Bernhard Wilhelm Friedrich Heinrich Alexis Otto Prinz zur Lippe ( 19. Mai 1904 in Detmold; 5. Juli 1965 in Detmold)
- Karoline Auguste Adelheid Mathilde Marie Luise Pauline Prinzessin zur Lippe ( 4. August 1905 in Detmold; 12. Oktober 2001 in Bad Eilsen), ⚭ 1932 Hans Graf von Kanitz (1893–1968), Generalmajor
- Chlodwig Luitpold Friedrich August Georg Rudolf Christian Maximilian Prinz zur Lippe ( 27. September 1909 in Detmold; 13. Februar 2000 in Starnberg)
- Sieglinde Bertha Elisabeth Adelheid Juliane Calma Bathildis Marie Anna Prinzessin zur Lippe ( 4. März 1915 in Detmold; 8. August 2008), ⚭ 1942 Friedrich-Carl Heldman (1904–1977)
Am 26. April 1922 heiratete der Witwer Anna Prinzessin zu Ysenburg-Büdingen, verwitwete Prinzessin zur Lippe-Weißenfeld ( 10. Februar 1886 in Büdingen; 8. Februar 1980 in Detmold). Aus dieser zweiten Ehe ist ein Sohn entsprossen:
- Armin Leopold Ernst Bruno Heinrich Willa August Prinz zur Lippe ( 18. August 1924 in Detmold; 20. August 2015 in Detmold)
Auszeichnungen (Auszug)
- Lippischer Hausorden, Ehrenkreuz I. Klasse (LDH1)
- mit Cordon bzw. Schärpe
- Herzoglich Sachsen-Ernestinischer Hausorden, Großkreuz (HSH1)
- Albrechtsorden, Großkreuz (SA1)
- Zentenarmedaille, 1897
- Denkmünze auf den Einzug des Graf-Regenten Ernst in Detmold 1897[7]
- Fürstlich Lippischer Hausorden, Großkreuz mit Stern und Cordon für den Fürsten
- an der Großen Ordensschnalle trug er zugleich die III. Klasse sowie das Goldene Verdienstkreuz
- Leopold-Orden (Lippe), Großehrenkreuz (I. Klasse)
- an der Großen Ordensschnalle trug er zugleich die II. Klasse (ohne Krone) des 1. Modells
- seit 1908 trug er an der Großen Ordensschnalle auch das (Inhaber-)Kreuz zum Leopold-Orden (Spangenstück)
- 1910 die Kette zum Leopold-Orden erhalten
- 1910 die Goldene Verdienstmedaille zum Leopold-Orden erhalten
- Denkmünze auf den erstrittenen Thronanspruch 1905[8]
- Lippisches Kriegervereins-Kreuz, 1906[9]
- Schwarzer Adlerorden
- Roter Adlerorden, I. Klasse, 1906
- Hausorden der Wendischen Krone, Großkreuz für Mecklenburg-Strelitz (MWK1/MK1)
- Orden des Heiligen Hubertus
- Ritterorden der hl. Mauritius und Lazarus
- Orden des Heiligen Marinus
- Ehrenritter des Johanniter-Ordens
- zugleich Ehrenmitglied des Ordens; er war einer von bislang nur acht bekannten Trägern des Kreuzes der Ehrenmitglieder des Johanniterordens. Dies bestand laut AKO von 1861 aus dem Kreuz der Ehrenritter (mit schwarzen Adlern) und der goldenen Krone, wie sie nur von weiblichen und männlichen Mitgliedern regierender Häuser getragen werden durfte, sofern sie als Ehrenritter rangierten.
- k.u. Sankt Stephans-Orden, Großkreuz
- Österreichisch-kaiserlicher Leopold-Orden, Großkreuz
- an der Großen Ordensschnalle trug er zugleich die Kleindekoration des Großkreuzes
- im Ersten Weltkrieg die Kriegsdekoration erhalten
- Eisernes Kreuz (1914), II. und I. Klasse
- Kriegsehrenkreuz für heldenmütige Tat
- Lippe-Detmoldisches Kriegsverdienstkreuz
- Hanseatenkreuz (Hamburg, Bremen und Lübeck)
- Königlicher Hausorden von Hohenzollern, Ritterkreuz mit Schwertern
- Silberne und Goldene Liakat-Medaille mit Säbelspangen
- Eiserner Halbmond
- Schwerter zum Großkreuz-Satz des Fürstlich Lippischen Hausordens
- Erinnerungsabzeichen an die goldene Hochzeit 1918 (Bayern)[10]
Bildergalerie
Fürst zur Lippe am 2. Februar 1917 auf Einladung der Universität Erlangen, vermutlich zu Ehren seines Freundes und Beraters Dr. phil. Georg von Eppstein, der an diesem Tage die Ehrendoktorwürde (Dr. jur. h. c.) erhielt. Im Hintergrund auch der Flügeladjutant des Fürsten Major Oldwig Albrecht von Natzmer.