Festungshaft

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Die Festungshaft (auch als Festungsstrafe, in Österreich zeitweise als Staatsgefängnis bezeichnet) war bis 1945 eine im deutschen Strafgesetzbuch festgelegte besondere Form der Freiheitsstrafe.

Festungshäftlingen billigte man eine ehrenhafte Gesinnung zu. Die Festungshaft wurde daher auch als Ehrenhaft bezeichnet. Sie war eine custodia honesta (lateinisch nicht entehrende Strafe) ohne Arbeitszwang. Sie ersetzte sowohl Zuchthaus als auch Gefängnis und wurde vorwiegend gegen Angehörige höherer Stände, bei politischen Straftaten oder gegen Duellanten verhängt.

Berühmte Festungshäftlinge waren: