Fischer, Fritz (1912)

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Fritz Ernst Fischer (Lebensrune.png 5. Oktober 1912 in Tegel bei Berlin; Todesrune.png 2003 in Ingelheim) war ein deutscher Assistenzarzt in Hohenlychen und Sturmbannführer der Waffen-SS.

Leben

Fritz Ernst Fischer wurde am 5. Oktober 1912 in Berlin-Tegel geboren.

Drittes Reich

Am 1. November 1933 trat Fischer der SS bei (Mitgliedsnr. 203.578) und am 1. Mai 1937 wurde er Mitglied der NSDAP (Mitgliedsnr. 4.945.298).

Fischer trat ein Studium der Medizin an und erwarb am 15. Januar 1938 die ärztliche Approbation. Zunächst fand er an der Medizinischen Klinik Leipzig eine Anstellung und darauf arbeitete er als Assistenzarzt im Berliner Rudolf-Virchow-Krankenhaus in Berlin-Wedding.

Ab dem 1. November 1939 wurde Fischer als Arzt der SS-Abteilung der Heilanstalten Hohenlychen zugeteilt, wo er dem späteren „Obersten Klinker beim Reichsarzt-SS“ und Anstaltsleiter Karl Gebhardt unterstand. Im Juni 1940 erfolgte Fischers Fronteinsatz als Truppenarzt der SS-Leibstandarte Adolf Hitler. Nach einer Verwundung erfolgte seine Rückversetzung nach Hohenlychen noch innerhalb desselben Jahres, wo er bis Mai 1943 weiterhin als Assistenzarzt eingesetzt war. Nach einem weiteren Fronteinsatz erfolgte nach einer schwereren Kriegsverwundung am 18. August 1944 die Amputation des rechten Armes.

Nachkriegszeit

Im September 1946 stand Fischer auf der vorläufigen VS-Anklageliste des sich in Vorbereitung befindlichen Medizinerprozesses, die elf Personen umfaßte.

Am 9. Dezember des Jahres zählte Fritz Fischer zu den dreiundzwanzig Beklagten im Nürnberger Ärzteprozeß.

Zur Last gelegt wurden Fischer die Teilnahme an Gebardts Sulfonamidversuchen von Juli 1942 bis September 1943 im KL Ravensbrück sowie seine Mitgliedschaft in der SS.

Obwohl diese Versuchsreihe an standrechtlich zum Tode verurteilten Angehörigen der polnischen Widerstandsbewegung, die sich freiwillig als Probanden gemeldet hatten, weil ihnen eine Amnestierung in Aussicht gestellt worden war, durchgeführt wurde, inkriminierte das Siegertribunal die Experimente.

Fischer versuchte seine Teilnahme an den Sulfomamidversuchen auf zwei Ebenen zu rechtfertigen: Er sah angesichts seiner Erfahrungen als Truppenarzt an der Ostfront die Erprobung von Sulfonamiden zur Behandlung von Gasbrandinfektionen als kriegsbedingt unbedingt notwendig an und erachtete die Unterstützung der Experimente als seine selbstverständliche patriotische Pflicht.

Andererseits berief Fischer sich auf den Befehlsnotstand, indem er darauf verwies, daß er den Befehl von seinem Vorgesetzten Karl Gebhardt als einen Führerbefehl, der einen Staatsauftrag in sich schließe, erhalten habe.

Fischer führte vor dem VS-Tribunal aus: „Als der Krieg kam, war ich mir klar bei der schlechten Lage Deutschlands, daß wir ihn überhaupt nur überwinden könnten, wenn wir diese beiden Tugenden pflegten: Gehorsam und Anerkennung des Primats der Gemeinschaft. Hier beginnt der innere Widerspruch zwischen Individualisten und Kollektivisten.“

Das Siegertribunal lehnte die genannten Verteidigungsargumente ab, sprach Fritz Fischer der Kriegsverbrechen schuldig und verurteilte ihn am 20. August 1947 zu lebenslänglicher Haft.

Am 31. Januar 1951 wurde das Strafmaß durch den VS-Hochkommissar John J. McCloy in eine fünfzehnjährige Haftstrafe umgewandelt. Fischers Haftentlassung erfolgte am 31. Januar 1954.

Er fand einen beruflichen Neueinstieg als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Chemiekonzern Böhringer.

Fritz Fischer verstarb 2003 in Ingelheim.

Literatur

  • Bayle, Francois: Croix gammee contre Caducee. Les experimentes humaines en Allemagne pendant la Deuxieme Guerre mondiale. 1950
  • Oppitz, Ulrich-Dieter (Hrsg.): Medizinverbrechen vor Gericht. Erlangen/Jena 1999