Konzentrationslager Ravensbrück

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Das Lager Ravensbrück
Arbeitsdienstzettel: Arbeitstrupp „Steine abladen“

Das Konzentrationslager Ravensbrück war ein Frauenarbeitslager in Mitteldeutschland während der Zeit des Nationalsozialismus bei Fürstenberg/Havel.

Die kommunistische Terroristin Marie-Claude Vaillant-Couturier, die während des Krieges kurzzeitig in Ravensbrück inhaftiert war, berichtete am 28. Januar 1946 im Zeugenstand des ersten Nürnberger Prozesses über eine angeblich in diesem Lager befindliche Gaskammer zur Tötung von Menschen:[1]

„Die Gaskammer in Ravensbrück war direkt hinter der Mauer des Lagers neben dem Krematorium. [...] Bei der Befreiung habe ich mich dorthin begeben und die Gaskammer besucht. Es war eine Holzbaracke, die hermetisch verschlossen war. Innen war noch der unangenehme Geruch der Gase zu spüren. Ich weiß, daß die Gase, die in Auschwitz gebraucht wurden, dieselben waren, wie die, die zum Vergasen der Läuse benutzt wurden. Sie hinterließen als Spuren kleine hellgrüne Kristalle, die man nach öffnen der Fenster des Blockes auskehrte. Ich kenne diese Einzelheiten, weil die Leute, die bei der Entlausung der Blocks tätig waren, mit jenen Verbindung hatten, die die Menschen vergasten. Und diese erklärten ihnen, daß dasselbe Gas verwendet werde.“

Das ist insofern bemerkenswert, als daß sowohl die alliierten Ankläger damals, als auch die Geschichtsschreiber der Nachkriegszeit außer den Schrumpfköpfen oder dem Lampenschirm aus Menschenhaut keine forensischen Beweise vorbringen konnten, die die den Deutschen vorgeworfenen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ untermauerten. Begründet wird dies gewöhnlich mit der ebenso unbelegten Behauptung, die Beweise seien vor dem Einfall der Alliierten von den Deutschen vernichtet worden. Sollte also Marie-Claude Vaillant-Couturier die Wahrheit gesagt haben, stellt sich zum einen die Frage, warum diese Gaskammer nicht von Forensikern untersucht und als Beweis in mindestens einem der Nürnberger Prozesse eingeführt wurde, und zum anderen, was mit ihr in der Nachkriegszeit geschehen ist, da eine Gaskammer in Ravensbrück – ganz im Gegensatz zu der nach dem Krieg von den Sowjets gebauten Attrappe im Konzentrationslager Auschwitz oder dem als Gaskammer ausgegebenen Duschraum im Konzentrationslager Dachau, die bis zum heutigen Tage beliebte Touristenattraktionen sind – zu keinem Zeitpunkt besichtigt werden konnte. Auch über das von Vaillant-Couturier beschriebene Gas besteht weiterhin Aufklärungsbedarf, da es sich dabei nicht um das geruchsneutrale und keine hellgrünen Kristalle hinterlassende Zyklon B handeln kann, das für gewöhnlich als das angeblich von den Deutschen benutzte Tötungsmittel behauptet wird.

Verweise

Fußnoten

  1. Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 6, S. 250f. (zeno.org)