Fontaine, Susanne
Susanne Fontaine ( 1956; 5. September 2017 in Berlin) war eine deutsche Mutter und Kastellanin des Glienicker Schlosses.
Inhaltsverzeichnis
Vorgeschichte und Tathergang
Der mehrfach wegen Raubtaten vorbestrafte Tschetschene Ilyas A. (geb. 10. August 1999) erwürgte Susanne Fontaine am Schleusenweg im Großen Tiergarten und raubte ihr Handy und „mindestens zwei Euro in bar“. Er wurde anhand von DNS-Spuren überführt.
Die Staatsanwaltschaft wirft Ilyas A. vor, sich in der Nacht vom 5. auf den 6. September 2017 von hinten an die 60jährige Susanne Fontaine, die auf dem Heimweg von einem Biergartenbesuch mit Freundinnen war, herangeschlichen, sie gewürgt und anschließend ins Gebüsch gezerrt zu haben.
Täter
Der Asylforderer war 2012 mit 13 Jahren mit seiner Familie illegal in die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Nachdem ihr Asylantrag abgelehnt wurde, wieß man die Tschetschenen aus. Ilyas A. kehrte 2014 als unbegleiteter „minderjähriger“ „Flüchtling“ zurück.
In den folgenden Jahren wählte er gezielt schwache Opfer aus. So wurde er unter anderem wegen vorsätzlicher Körperverletzung an einer 98jährigen Rentnerin zu 18 Monaten Haft verurteilt. Weil er minderjährig war, wurde er geduldet und konnte nicht abgeschoben werden.
Im September 2017 überfiel er die 60 Jahre alte Susanne Fontaine im Tiergarten. Er erwürgte sie und stahl 50 Euro sowie ihr Handy.[1]
Prozeß
Das Berliner Landgericht hat am 25. Juni 2018 den abgelehnten Asylbewerber Ilyas A. wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß der 18 Jahre alte Tschetschene die Kunsthistorikerin Susanne Fontaine im September 2017 im Tiergarten ermordet und ausgeraubt hat.
Die Verurteilung erfolgte nach Erwachsenenstrafrecht. Die Verteidigung des Asylbewerbers hatte einen Freispruch gefordert, dem wollte das Gericht nicht folgen, sondern schloß sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an.
Ilyas A. ist mehrfach wegen Raubes und Körperverletzung vorbestraft und hat bereits Haftstrafen abgesessen. Die Jugendgerichtshilfe glaube nicht, daß er noch erziehbar sei und halte ihn für einen hoffnungslosen Fall.[2]
Während des Prozesses sei er teilnahmslos gewesen und er verweigerte die Aussage (dies ist sein Recht, der Umstand bestätigt aber die nervenärztlichen Feststellungen hinsichtlich seiner emotionalen Abstumpfung, Gleichgültigkeit und Achtlosigkeit, die eine mildere Bestrafung nach Heranwachsendenrecht ausschloß).
Filmbeiträge
Siehe auch
- Liste der von Ausländern in Deutschland getöteten Deutschen bis 2015
- Liste der von Ausländern in Deutschland getöteten Deutschen ab 2015