Fontaine, Susanne

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Susanne Fontaine (Lebensrune.png 1956; Todesrune.png 5. September 2017 in Berlin) war eine deutsche Mutter und Kastellanin des Glienicker Schlosses.

Vorgeschichte und Tathergang

Der mehrfach wegen Raubtaten vorbestrafte Tschetschene Ilyas A. (geb. 10. August 1999) erwürgte Susanne Fontaine am Schleusenweg im Großen Tiergarten und raubte ihr Handy und „mindestens zwei Euro in bar“. Er wurde anhand von DNS-Spuren überführt.

Die Staatsanwaltschaft wirft Ilyas A. vor, sich in der Nacht vom 5. auf den 6. September 2017 von hinten an die 60jährige Susanne Fontaine, die auf dem Heimweg von einem Biergartenbesuch mit Freundinnen war, herangeschlichen, sie gewürgt und anschließend ins Gebüsch gezerrt zu haben.

Täter

Der Asylforderer war 2012 mit 13 Jahren mit seiner Familie illegal in die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Nachdem ihr Asylantrag abgelehnt wurde, wieß man die Tschetschenen aus. Ilyas A. kehrte 2014 als unbegleiteter „minderjähriger“ „Flüchtling“ zurück.

In den folgenden Jahren wählte er gezielt schwache Opfer aus. So wurde er unter anderem wegen vorsätzlicher Körperverletzung an einer 98jährigen Rentnerin zu 18 Monaten Haft verurteilt. Weil er minderjährig war, wurde er geduldet und konnte nicht abgeschoben werden.

Im September 2017 überfiel er die 60 Jahre alte Susanne Fontaine im Tiergarten. Er erwürgte sie und stahl 50 Euro sowie ihr Handy.[1]

Prozeß

Das Berliner Landgericht hat am 25. Juni 2018 den abgelehnten Asylbewerber Ilyas A. wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß der 18 Jahre alte Tschetschene die Kunsthistorikerin Susanne Fontaine im September 2017 im Tiergarten ermordet und ausgeraubt hat.

Die Verurteilung erfolgte nach Erwachsenenstrafrecht. Die Verteidigung des Asylbewerbers hatte einen Freispruch gefordert, dem wollte das Gericht nicht folgen, sondern schloß sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an.

Ilyas A. ist mehrfach wegen Raubes und Körperverletzung vorbestraft und hat bereits Haftstrafen abgesessen. Die Jugendgerichtshilfe glaube nicht, daß er noch erziehbar sei und halte ihn für einen hoffnungslosen Fall.[2]

Während des Prozesses sei er teilnahmslos gewesen und er verweigerte die Aussage (dies ist sein Recht, der Umstand bestätigt aber die nervenärztlichen Feststellungen hinsichtlich seiner emotionalen Abstumpfung, Gleichgültigkeit und Achtlosigkeit, die eine mildere Bestrafung nach Heranwachsendenrecht ausschloß).

Filmbeiträge

Mord an Berliner Schlossherrin

Siehe auch

Fußnoten

  1. Der Richter: „Von hinten näherte sich der Angeklagte.“ Groß und kräftig, erfahren im Kampfsport, skrupellos. Der Richter: „Er packte sie am Hals, sie wehrte sich. Er drückte mit absolutem Tötungswillen zu, drei bis fünf Minuten lang.“ Sie hatte keine Chance. Der Täter zog sie ins Gebüsch. Er fand zwei Euro und ihr Handy. Ihre Leiche wurde drei Tage später entdeckt. (Berliner Kurier, 25. Juni 2018)
  2. Fatina Keilani: Urteil im Prozess um Verbrechen im Tiergarten – Lebenslang für Mord an Susanne Fontaine, Der Tagesspiegel, 25. Juni 2018